L84 I. K. 40. Sitzung, den 10. December. im Kirchenvvrstande ist. Kann hier von einer wirklichen „Wahl" die Rede sein? Endlich, wenn schon jeder größeren Gemeinde daran gelegen ist, auf der Kanzel die mancherlei Gaben ihrer Prediger wirken zu lassen, sollte sie nicht das gleiche, eigene Interesse haben, dieselben im Kirchenvorstande zu ihrer Selbsterbauung zu verwerthen? Nach alle Dem stellen wir, wahrlich nicht ans per sönlichem Ehrgeize, sondern durchdrungen von der Ucber- zeugung, daß hier eine Lebensader geistlicher Wirksam keit von vornherein unterbunden zu werden droht, an die Gerechtigkeit und Einsicht unserer hohen Stand Kammern die ebenso ehrerbietige, wie dringende Bitte: Hvchdieselben wollen K. 3 des Entwurfs der neuen Kirchenordnnng nach dem Borbildc der obengenannten evangelischen Kirchcnordnungen des übrigen Deutsch lands dahin ändern, daß sammtliche confirm irte Geistliche einer Parochie Sitz und Stimme im Kirchenvorstande — neben einer je vier-oder fünf fachen Anzahl von Laienvorstehern — unverkürzt erhalten. Nedacteur H. Meinhold, Secretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte ALsendung zur Post: am 16. December 1867.