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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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ich diesen letztgedachten Thell des Patronats für minden fraglich halte, glaube ich allerdings, daß dieZnteresscn der Kirche eine gründliche Aenderüng in dem bisherigen,Colla- turrecht erheischen. Mein ich gehe hier nicht näher auf sie sehr tief liegende Rechtsfrage ein, ob und inwieweit das Patronat durch die Gesetzgebung aufgehoben werden könne. Nur das Eine fühle ich mich gedrungen zu erklären, daß ich in dieser Beziehung den Ansichten des geehrten Vorredners des Geh. Finanzraths von Nostitz-Wallwitz nicht beitreten kann. Denn, meine Herren, wir haben an der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit einen Vor- gang, welcher nachweist, daß wohl auch ein Recht gleicher . Art, wie das Patronat, im Interesse der Gcsammtheit des Staates durch das Gesetz aufgehoben werden kann. Aber, wie gesagt, die Frage liegt zu tief, als daß wir sie hier gelegentlich erledigen könnten. Ich gehe daher nicht weiter darauf ein. Geh. Finanzrath von Nystitz-Wallwitz: Ach kann dem geehrten Herrn Professor Di. Heinze nicht zugeben, daß die Stellung des Superintendenten, wenn er sich als Pfarr geistlicher im Kirchenvvrstande befindet, identisch sei mit - der Stellung desPatrons. Es ist allerdings eine Anomalie, wenn ein Superintendent auf Grund eines von anderer Sette gestellten Antrages oder Reeurses in dieLage gesetzt wird, als Mitglied der Kircheninspection über eine Sache zu entscheiden, bei deren ersten Berathung und beziehent lich Entscheidung er gewissermaßen als Partei Theil genommen hat. An solchen Fällen wird jedoch immer die Möglichkeit gegeben sein, daß die Mrchcninspcction die Entscheidung der Consistorialbehörde übertrage. Außerdem ist der Superintendent in dem Kirchenvorstande nicht als Superintendent, sondern in seiner Eigenschaft als Pfarr geistlicher; der Patron aber würde in seiner Eigenschaft als Patron stimmen und in derselben Eigenschaft die Ab stimmung anfechten. In Bezug auf Das, was der geehrte Herr Bürgermeister Dr. Koch erwähnte, und den von ihm gezogenen Vergleich mit der Aufhebung der Patrimonial gerichtsbarkeit möchte ich nur den einen Einwand mir erlauben, daß die Patrimonialgerichtsbarkeit wenigstens nach der gewöhnlichen Ansicht ein Bestandtheil der Staats gewalt war, welcher von den Inhabern der höchsten^ Staatsgewalt zurAusübung denPatrimonialgerichtsherren überlassen war, während dasPatrvnat, soviel mir bekannt, nirgends von Seiten des Staates übertragen ist, sondern, ursprünglich, wie bereits der Herr Referent bemerkt hat, lediglich aus der Fnndation der Stelle selbst hervor gegangen ist. ' Kammerherr von Erdmannsdorff: Meine höchst geehrten Herren! Rur wenige Worte noch gegen die erste Rede des Herrn Professor Dr. Heinze. Das Meiste der- Men ist schon widerlegt wdrden. Zugleich gestatte ich' Mir ein Wort der Differenz auszufprcchcn gegen die An ¬ sichten eines geehrten Deputationscollegen, des Herrn Bürgermeisters vr. Koch. Der Dcputationsbericht sagt schon, daß die Ansichten darüber verschieden seien, ob der jetzt uns vorliegende Entwurf eine Schmälerung oder eine Erweiterung des Patrouatsrechtes sei. Es tritt hier gleich der Beweis ein, daß die Ansichten da verschieden sind. Herr Bürgermeister Dr. Koch äußerte, es habe der Ehren vorsitz und das Stimmrecht im Kirchenvorstande seiner Meinung nach das Patronatsrecht erweitert- Ich meines Orts behaupte, daß cs im Gcgeutheil eine Beschränkung des Patronatsrechts ist, und möchte das hier hervorheben, weil namentlich in der Zweiten Kammer so Unendlich ost Gewicht darauf gelegt worden ist, hierdurch werde das Patronatsrecht erweitert. Ich glaube aber, es liegt klar auf der Hand, daß das nicht eine Erweiterung, sondern eine Beeinträchtigung der Rechte ist. Die Patrone hatten bis jetzt, wie der Herr Professor vr. Heinze ziemlich rich tig sagte, das Recht der weltlichen Coinspection, wenn auch nicht in dem engeren Sinne, wie schon der Herr Re ferent widerlegt hat; aber doch in einer gewissen Be ziehung. In einem Punkte hört das aus dadurch, daß ihm sein Platz im Kirchenvorstande angewiesen wird. Er hat dort zu erscheinen, wird dorthin citirt, muß dort seine An sichten geltend machen, während sonst an ihn, wie an eine vorgesetzte Behörde, Alles berichtet werden mußte. Da gegen harmonire ich mit dem Herrn BürgermeisterVr. Koch vollständig darin, daß es eine Pflicht der Deputation war, einen neuen Vorschlag zu machen. Das ist namentlich erner der Punkte, wo ich mich gegen Herrn Professor Vr. Heinze wende. Er gebrauchte den Ausdruck: er wollte den alten Dcputationsbericht verteidigen gegen den neuen. Hier muß ich nun dem Professor Dr. Heinze einhalten, daß er wohl nicht mit voller-Aufmerksamkeit den Ver handlungen der Zweiten Kammer gefolgt ist. Wenn ihm aber erinnerlich ist, was der an und für sich so unschul dige „Ehrcnvörsitz im Kirchenvorstande" für Entgegnun gen und ich möchte fast sagen, Mißstimmung hervorgcrufen hat, so wird er es wohl begreiflich finden, wenn die De putation sagte: nun, den Ehrenvorsitz kann man fallen lassen; wenn er solchen Anstoß erregt, wollen wir ihn fallen lassen. Ich nehme keinen Anstand, hier offen aus- zusprcchen, daß für mich der Hauptgrund gewesen ist, diesem Vorschläge, der von dem Herrn Referenten in der Deputation ausging, beizntreten, weil ich hoffte, daß wir dadurch unbedingt das gestern beschlossene Recht des wirk lichen Vorsitzes für den Geistlichen wieder erlangen wür den. Ich meines Orts habe diesen Vorschlag unterschrie ben als eine der Zweiten Kammer gemachte Eo n cessio n und hoffe, daß, nachdem wir für den Pa tron ans den Ehrenvorsitz verzichtet haben, nun wirklich der Pfarrer den "Vorsitz erhält. Ganz entgegengesetzt von den Ansichten, die Herr Professor Vr. Heinze in dem Deputationsantrag finden wollte, beabsichtigten wir, den 163»
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