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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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vereinen geht ja bereits diese Bevölkerung mit einander Hand in Hand. Gern wird dem großen Grundbesitzer die Leitung Md Vertretung derselben anvertraut, wenn er sich nur derselben unterziehen will. Ich behaupte, daß unsere ländliche Bevölkerung bereits auf der Bildungsstufe steht, daß sie leicht zu beurtheilen weiß, wer es ehrlich und offen meint, und wer dies thut, dem wird sie ihr Vertrauen zu wenden. Das wird auch in Zukunft so sein und bleiben; darum, lassen Sie uns dahin streben, gegenseitig dem All gemeinen jedes Opfer zu bringen; lassen Sie uns dahin streben, gegenseitiges vertrauen zu erwecken und zu er halten!, Äbg. Koch: .Es war vorauszusetzen, daß unser An trag den Beifall der Oppositionspartei nicht finden würde. Dies ist bei dem principiellen Standpunkte, welchen die selbe der Wahlreformfräge gegenüber einnimmt, erklärlich und eine nothwendige Folge dieses Standpunkts. Wenn aber der geehrte Abg. Eisenstuck uns" gewissermaßen vor warf, daß wir den rechten Weg der Versöhnung nicht ein- geschlagen haben, weil wir uns dem Anttage, den er mit seinen Freunden früher gestellt hat, gegenüber stumm ver halten haben, so muß ich entgegnen, daß die Antragsteller daran zum Theil selbst die Schuld trugen. Sie hatten die sofortige Berathung ihres Antrags selbst provocirt. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätten wir die sofortige Berathung nicht erwarten müssen, so würden wir, wie es unsere ursprüngliche Absicht war, unseren Antrag entweder im Laufe der Debatte gestellt und begründet, oder der Vor- berathung der Deputation in Verbindung mit dem EiseN- stuck'schen Anträge anheimgegeben haben. So aber konn ten wir Ersteres nicht wagen; denn wir hätten die Kammer zu unvorbereitet gefunden und uns der Gefahr ausgesetzt, daß der Antrag abgeworfett wurde. Das wollten wir nicht; es war uns nicht darum zu thnn, nur einen Antrag- zu stellen, sondern es war uns um den Zweck zu thun, daß die Kammer einen dem Sinne unseres Antrags ent sprechenden Beschluß fasse. — Daß bei den Deputations wahlen nicht größere Versöhnlichkeit bewiesen worden ist, beklage auch ich. Freilich aber, könnten die Herren Abgg. Eisenstuck und Genossen sich entschließen, ihren vor hin angedeuteten, mit dem Bestehen dieser Versammlung im Widerspruch sich befindenden principiellen Standpunkt aufzugeben oder zu modificiren, dann würde es weit leich- ,tep möglich werden, die von ihnen gewünschte Versöhnung herbeizuführen, dann würden wir um Vieles leichter ge meinschaftlich eine fruchtbare Thätigkeit hier entwickeln .können, als es bei dem gegenwärtigen Conflicte der Fall ist. Der Ahg. Eisenstuck hat ferner aus praktischen Gründen bezweifelt, ob der von uns gestellte Antrag einen Erfolg haben werde, welcher unfern Wünschen entspräche. Er hat diesen Zweifel schon daraus geschöpft, daß die De putation unseren Antrag geschmälert habe. Ich kann aber Letzteres nicht zugeben, wenn man das Wesen ins Auge faßt und nicht die Wortfassung oder die Form über das Wesen setzt. Mir scheint vielmehr, daß die Kammer, wenn sie nach dem Vorschläge der Deputation dcr Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer Wahl reform in dem von uns gewünschten Sinne Ausdruck giebt, weiter geht, als wir, da wir blos eine demgemäße Er wartung ausgesprochen wissen wollten. Daß ferner unser Antrag, insofern er die Uebereinstimmung mit dem künf tigen Bundeswahlgesetz constatiren sollte, denn doch etwas zu eng gefaßt war, dessen mußten wir, nachdem die geehrte Deputation in dankbar anzuerkennender Weise uns Ge legenheit gab, mit ihr m Vernehmung zu treten, uns selbst bescheiden; denn unser Antrag erstreckte sich ja doch auch mit auf die von der Staatsregierung in Aussicht gestellten Abänderungen der Staatsverfassung. Es würde also, wenn wir dabei stehen geblieben wären, daß die zu erwar tenden Gesetzentwürfe dem Bundeswahlgesetz entsprechen möchten, eine Lücke in dem Antrag gewesen sein. Ich be trachte aber überhaupt die Bundesverfassung als das Ganze, im Verhältniß zu dein Bundeswahlgesetz als einen Theil des Ganzen. Der enge organische Zusammenhang beider Gesetze wird nicht in Abrede gestellt werden können. Der Abg. Eisenstuck hat weiter seinen Zweifel darauf gestützt, daß bisher mit dieser Kammer und mit der Ersten Kammer eingreifende Reformen des Wahlgesetzes nicht zu Stande zu bringen gewesen seien, und daraus den Schluß gezogen, daß das auch künftig nicht anders werden würde. Er vergißt jedoch dabei, daß die Zeit eine andere geworden ist. Ich glaube, matt wird den Forderungen derZcit sich gegen wärtig weder in dieser, noch in der Ersten Kammer ver schließen können, verschließen dürfen und verschließen wollen. Der geehrte Abgeordnete hat endlich seine Ab stimmung gegen unfern Antrag damit motivirt, daß er und seine Freunde dadurch die Verfassungsmäßigkeit der Kam mern anerkennen würde. Dieses Bedenken führt uns zurück zu der Frage über die Nechtsbeständigkeit der Stände versammlung. Ich habe nun bei früherer Gelegenheit bereits ausgesprochen, daß ich, nachdem ich in die Stände versammlung gewählt worden bin und dies Mandat ange nommen habe, mich nicht dazu berufen glaube, die Rechts beständigkeit der Versammlung, in welche ich gewählt wurde, zu bestreiten. Dies ist ein praktischer und gewiß triftiger Grund. Wohl aber habe ich und haben wir Alle das Mandat dazu, den Forderungen der Zeit und den Bedürfnissen des Volkes gerecht zu werden. Thun wir dieses, so befördern wir das Staatswohl, und in diesem Sinne haben meine Freunde und ich den Antrag gestellt. Der Herr Viceprästdent tadelt, daß wir die Berathung specieller Principien der Wahlreform durch unfern Antrag ausgeschlossen haben. Wir mußten uns aber sagen, daß eine solche detailirte Berathung zur Zeit kaum rathsam sein würde, namentlich auch weil dadurch leicht den frei sinnigen Intentionen der Staatsregierung entgegengetretew
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