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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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Eharcckter aufgedrückt wird. Ist dem aber also, so frage ich: Sollen wir, die wir hier versammelt sind, um die Stimme des Landes, den sittlichen Gesammtwillen zum Ausdruck zu bringen, — sollen wir uns jenen, unserm Versassungswesen bevorstehenden tiefeingreifenden Aende- vungen gegenüber schweigend und blos hinnehmend ver halten? Verehrte Herren! Ich verneine diese Frage um so bestimmter, weil bei uns der in anderen Staaten herr schende Brauch einer Adresse auf die Thronrede, durch welche das Land seine Wünsche und Anschauungen über wichtige Angelegenheitett desStaatslebens zurKenntnißderStaats- rdgierüng zu bringen vermag, nicht besteht. In großen, bewegten Zeiten, wo es sich um Lebensfragen des Staates handelt, hat sich aber die Landesvertretung nicht blos em pfangend, sondern auch mittheilend zu verhalten. Daher betrachte ich es nicht blos als ein verfassungsmäßiges schöfles Recht, sondern auch eine politische Pflicht, daß wir W unsere Stimme erheben und unserer Ueberzeugung Ausdruck geben Angesichts so großer, das innere Leben unseres engeren Vaterlandes so tief und nachhaltig be rührender Ereignisse und Veränderungen, wie sie uns als bevorstehend angekündigt sind. In diesem Sinne und um zu constatiren, daß Und in welchem Geiste wir jene Er klärung der hohen Staatsregierung aufgefaßt haben, um Zeugniß abzulegen, daß wir so wichtigen Zeitfragen und politischen Wandelungen gegenüber nicht gleichgiltig sind, endlich, um den Glauben abzuwehren, als seien wir etwa aller Reform in den angegebenen Richtungen abgeneigt, in diesem Sinne habe ich mich dem heute zur Berathung stehen den Antrag angeschlossen. Verehrte Herren! Zunächst ge statte ich mir noch die Versicherung, daß es nicht meine Absicht gewesen, die im Lande leider noch bestehende, aus ganzer Seele zu beklagende Controverse über die Rechts beständigkeit dieser Versammlung hier wieder von Neuem anzuregen; ich glaubte aber und ich erlaube mir, dies offen auszusprechen, daß durch eine offene, ehrliche Kund gebung in der unserm Anträge zu Grunde liegenden Rich tung wenigstens ein Schritt mehr geschähe zur Aus gleichung, zur Versöhnung der sich gegenüverstehenden Meinungsverschiedenheiten. Wollen wir nun aber der po litischen Pflicht genügen, den Standpunkt näher zu präci- siren, von welchem wir den in Aussicht gestellten wichtigen .Reformen unseres Verfassungsrechts gegenüber ausgehen, so geschieht dies am richtigsten durch Erwägung der beiden Fpagen: in welchem Sinne wir die von der Staatsregie rung als nothwendig bezeichneten Abänderungen auffassen und welche princiPielleStellung wir zu denselben ein nehmen. In beiderlei Beziehungen können wir, wie ich -glaube, auf der gegebenen Basis bundesstaatli-cher Organisation nur im Lichte der beiden großen Prin- cipien unsere Aufgabe lösen, welche sich in der Jetztzeit als die Grundstrebungen für die Neugestaltung der deutschen .Bundesverfassung 'zu erkennen geben. Diese Principien sind: Einheit und verfassungsmäßige Freiheit. Legen wir diese als Maßstab, an das uns Verheißene, so glaube ich, daß wir uns im Hinblick auf die in dem oben angeführten Decrete enthaltenen Zusagen in demBekennt- niß einigen dürfen, daß wir Ursache haben, mit vollem Vertrauen Das entgegenzunehmen, was uns geboten wird. Wenn nämlich die hohe Staatsregierung sich dahin aus spricht: daß, nachdem Sachsen dem Norddeutschen Bunde beigetreten, und die Consequenzen dieses Bei tritts nach allen Richtungen hin acceptirt habe, sich auch in der Verfassungsurkunde und. als Folge davon auch im Wahlgesetze mehrfache und.zumTheil tiefer eingreifende Abänderungen nothwendig machen würden, so dürfen wir diese Initiative mit um so mehr Befriedigung als ein Zeichen für das ehrliche und ge wissenhafte Einheitsstreben der Staatsregierung und als Beweis dafür, daß es ihr Ernst damit ist, die innere, or ganische Einigung zur Wahrheit werden zu lassen, ansehen und begrüßen, weil an sich eine formelle Notwendigkeit zu Abänderungen und Modiftcationen in den angegebenen beiden Richtungen für die Regierung in der Annahme der Bundesverfassung nicht begründet sein würde. Letzteres beweist z. B. schon der zu dem entgegenkommenden Ver fahren der sächsischen Regierung in sehr bemerkenswerther Weise contrastirende Umstand, daß die mecklenburgischen Stände erst vor wenigen Wochen sich bei der Annahme des Bundeswahlgesetzes den Principien des Bundesrechts gegenüber auffallend exclusiv verhielten und sehr weit gehende Reservationen hinsichtlich der Aufrechterhaltung ihrer dermaligen Verfassung ausbednngen haben. Indem nun unsere Regierung ans freiem Antriebe jene Ver fassungsänderungen als die nothwendigen Consequenzen des Beitritts Sachsens zum Norddeutschen Bunde hinstellt und hieran die Verheißung von Reformen der Verfassung und des Wahlgesetzes knüpft, bildet ihr Verfahren einen wohlthnenden, erfrischenden Gegensatz gegen jene particu- laristischen Sonderbestrebungen und berechtigt uns zu der sichern Erwartung, daß sie dem Gedanken der Einheit und innern principiellen Einigung, den wir Alle in dem neuem Bundesverhältniß auch für die Ausgestaltung der innerem. Verfassung der einzelnen Bundesstaaten, soweit nicht die concreten Bedürfnisse des Landes eine unabweisbare Schranke ziehen, durchgeführt wünschen müssen, gewiß nach allen Richtungen hin gerecht zu werden entschlossen, sei. Indem sie von solchen Bestrebungen geleitet wird, handelt sie ja nur nach dem leuchtenden Beispiel und Vor bild unseres allverehrten königlichen Herrn, welcher am Selbstverleugnung und redlichem Willen, ein treues Glied des neuen Bundes zu werden, an Opferwilligkeit und ent sagender Hingebung für das neue Bundesverhältniß die glänzendsten Züge edler Seelengröße und landesväterlicher Fürsorge offenbart hat! Und nun, meine Herren, zum zweiten Punkte, der Freiheit. Auch mit diesem Maß-
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