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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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nur mit einem Eingangszollc von 15 Ngr. belegt sind, inskünftige einer Verbrauchsabgabe nach den in §. 2 der Verordnung angegebenen Sätzen unterworfen werden sollen. Die Einführung dieser Abgabe ist dadurch bedingt, daß der tarifmäßige Enrgangszoll kein Aequivalent für die in Sachsen bestehende Schlachtsteuer -und die zeit- berigen Uebergangsabgaben gewährt, wie das im Decrete S. 274 näher dargetegt ist; Man würde demnach, wenn man eine solche Verbrauchsabgabe nicht einsühren wollte, die inländischen Fleischer und mittelbar die LaNdwirth- schaft dem Auslände gegenüber in Nachtheil bringen. Hieraus geht hervor, daß man diese Maßregel der Regierung nur billigen kann. Nicht minder muß anerkannt werden, daß Gefahr fim Verzüge war, und es erscheint demnach die Regierung gerechtfertigt, wenn sie im vorliegenden Falle von dem ihr nach §. 88 der Ver'fassüngsurkunde zusteherthem Rechte Gebrauch gemacht hat und mit der in Frage stehenden Verordnung vorgegangen ist. Die einzige Frage könnte die sein: ob die Regierung -Nicht schon Leim letzten außerordentlichen Landtage die nachträgliche Genehmigung hätte einholen sollen, indem in K. 88 der Verfassungsurkunde am Schlüsse ausdrück- lich steht: „auch müssen letztere den Ständen bei der nächsten! Zusammenkunft zur Genehmigung vorgelegt, werden"',; allein die Deputation glaubt auch hierüber der Regie-' rung keine Vorwürfe machen zu sollen, indem es sich bei! diesem letzten außerordentlichen. Landtage nm viel wich-; tigepe Distge handelte) achch .die Dauep desselben nur eine Mr kurze sein konnte. Die vorschriftmäßige Unterschriftsämmtlicher Minister; ist erfolgt. Zu mehrerer Verständigung ist in diesen Bericht der Inhalt des letzten Absatzes des Artikel 11,1. des all-' gemeinen Zollvertrags vom 16. Mai 1865., soweit er sich hieraus bezieht, ausgenommen. Derselbe lautet: „Ausländische Erzeugnisse, welche beim Eingänge zollfrei, oder mit einer Abgabe von nicht.mehr als 15 Gr. — 5 2 s/) Lr. (vom Zollcentner) belegt sind, un terliegen, sobald der dem Artikel 4 beigefügte Zolltarif in Wirksamkeit tritt, den nachstehend unter Nr. II ge troffenen Bestimmungen." Zn diesen sind nun hinwiederum unter ß. 2 die jenigen Erzeugnisse genannt, auf welche jedem Vereins staate sreisteht, Verbrauchsabgaben zu legen, worunter Fleisch, Fleischwaaren und Fett mit inbegriffen sind. (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1865, S. 492 flg.) Die einzelnen Paragraphen der Verordnung ent halten theils die näheren Bestimmungen über den Grund satz, daß künftig von vereinsausländischem Fleischwerk überhaupt eine Verbrauchsabgabe zu erheben ist, theils die Hohe derselben und endlich die Regiebestimmungen. Mit dem Inhalte dieser Paragraphen, sowie mit der Wortfassung derselben ist die Deputation ebenfalls einverstanden und empfiehlt sie demnach der Hammer: die nachträgliche Genehmigung-zu der unterm 2tz. Mai 1865 erlassenen Verordnung, Lie Berbrauchsabgäbe von vereinsausländischem Fleischwerk-betreffend,-zu ertheilen. Präsident Haberkorn: BegehrtJemand dasWort? — Es ist nicht der Fall. — Ich werde daher sofort mittelst Namensaufrufs die -Kammer fragen:. „Ertheilt die Kammer die nachträgliche Ge nehmigung zu der unterm 26. Mai 1865 er lassenen Verordnung, die Verbranchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke be treffend?" Auf diese Frage antworten mit Z a: Vicepräsident Oehmichen. Abg. Müller (Chemnitz). Secretär vr. Loth. - Otto. - Schenk. - Kürzel. Mg. von Kriegern. Matther. - Meltzer. - Hecker. - Mehnert. - Bering. - Baffenge. - von Ferber. - Wer. -- von Bnrgk. - Geyer. -- Wtzfch- - Linke. - Hfinther. - vr. Krauße. - sihlemann. - Seydel. - SMuß. - von Schönberg. - Kretschmar. - Jordan. - Reichard (Pöhlen), - Steiger. - Lehmgnn- » Seyfart. - vonCarlowitz (Falkenh.). - W°L- - HoHPaxi. - Rose. - Barth. - Vr. Platzmann. - .Beeg. - Seiler. - Thiele. . vr. Hertel. - Müller (Reick). - von Reinhard. - Sachße. - Kempte. - Mosch. - Heinrich. - Baumann. - «Zolle. « Kuechtel. - Stöhr. - Bauer. - von Könneritz. - von Nostitz-Paulsdorf. - Fahnauer. - Schade. - Graf zur Lippe. - Heinze. - Stier. - vr. Müller. - Werdauer. - Medel. - von Carlowftz-Maren. Präsident Haberkorn. Die von mir gestellte Frage-ist einstimmig bejaht worden. -Es sind noch einige Ständische.Schriften vorzutragen. (Vicepräsident Oehmichen verliest die Ständische Schrift über das königliche Decret, die Geschäfts behandlung auf dem gegenwärtigen Landtage be- trefftnd.) Genehmigt die Kammer die vorgelesene Ständische Schrift nach Form und Inhalt? — Einstimmig.^ (Vicepräsident Oehmichen verliest die Ständische Schrift über das königliche Decret, die Budgetvor- , läge für die Jahre 1867/69 betreffend.) -Will die Kammer auch diese Ständische Schrift nach Form und Inhalt genehmigen? »"- Genehmigt.
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