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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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Und wenn ich mich vorhin nicht entbrechen konnte, die Be merkung hinzuzufügen, daß ich mich nach meinen Kräften und zwar sehr gern dafür verwendet habe, daß gerade Dresden eine höhere Vergütung erhalte, als dieRegierung vorgeschlagcn, so hat dies meinerseits hauptsächlich darin seinen Grund, daß ich weiß, was Dresden gelitten hat. Daß diese Stadt eine höhere Entschädigung erlange, als das platte Land, ist schon aus diesem Grunde billig und gerecht und deshalb erhöhte die Deputation für Dresden ebenso, wie für andere große und viele kleine hartbetroffene Ortschaften den Vergütungssatz. Wenn man aber für das Staatsganze sprechen und Händeln soll, darf man auch nicht zu weit gehen. Was über einen gewissen Punkt hinausliegt, das ist nicht mehr nöthig! Abg. Uhlemann: DemAbg.Riedel entgegen erlaube ich mir zu bemerken, daß ich glaube, gesagt zu haben, daß die Orte, welche nur einmal viel Truppen zur Einquar tierung erhalten haben, die Verpflegung billiger gehabt haben aus dem Grunde schon, weil das Geforderte augen blicklich in vollem Maße nicht zu beschaffen gewesen ist. Ich stimme vollkommen bei, daß den Orten, welche aus lange Zeit die Verpflegung der Truppen regelmäßig haben über nehmen müssen, auch ein größerer Kostenaufwand erwach sen ist. Der Abg. vr. Hertel hat mir eingehalten, daß Zahlen, wenn sie nicht ganz genau sind, nicht zu Beweisen für meinen Zweck dienen können. Es ist natürlich nicht behauptet worden, daß die Zahlen, die uns zu Gebote standen, ganz genau waren; aber ich glaube doch immer hin ein Gewickt auf sie legen zu können. Ferner bitte ich den Herrn Präsidenten, mir zu gestatten, einen kleinen Passus aus einem Werke vorzutragen, dessen Verfasser jedenfalls bei Niederschrift desselben auf einem ganz objec- tiven Standpunkte gestanden hat; es ist dasselbe, welches ich gestern schon erwähnt habe, die von Rentzsch verfaßte Volkswirthschaftslehre. Darin heißt es: „Der Staat selbst darf, was den Rechtspunkt be trifft, hervorheben, daß jene Kriegslasten nicht auf seine Veranlassung und Anordnung auferlegt worden find und daß daher eine Entschädigung von der Ge- sammtheit und selbst von Denen nicht gefordert wer- - den könne, die in abgelegenen Provinzen von ähn lichen Lasten ganz verschont geblieben sind. Die Grenz bezirke,, die größeren Städte und die Ortschaften, welche an den Straßen und Eisenbahnen liegen, haben außerdem in Friedenszeiten manche Vorth eile von ihrer günstigen Lage; mit dem größeren Gewinn haben sie Für Kriegszeiten auch das größere Risico zu tragen. - Da der Handel und rückwirkend die Production in Kriegszeiten im ganzen Lande gestört sind, so würde nach analogen Fällen jeder einzelne Fabrikant, jeder kleine Krämer, der keinen einzigen feindlichen Solda ten zu sehen bekommen, eine Entschädigungsrechnung ' einreichen dürfen. Uebrigens würde der Feind davon gleichfalls Notiz nehmen und sich in weit geringerem Grade zur Schonung veranlaßt sehen, da jede Ver nichtung von Werthgegenständen nicht mehr den — man könnte fast sagen neutralen — .... Präsident Haberkorn: Gestattet dies die Kammer?- — Gestattet. Abg. Uhlemann: .... Privaten, sondern den feindlichen Staat treffen würde. Sehr schwierig wird endlich von Seiten der Beschädigten der genaue Nachweis der Höhe ihrer Ansprüche zu führen sein und übertriebene Forde rungen möchten kaum ausbleiben. — Aus diesen Gründen ist cs nicht zweckmäßig, die unvermeidlichen Kriegslasten der bedrängten Districte ein für allemal gesetzlich auf die Gesammtheit zu übertragen; billig ist es aber in jedem Falle, daß nach beendigtem Kriege den Bezirken, die am meisten gelitten haben, durch Steuererlaß, Vermehrung der Communicationsmittel und andere Erleichterungen eine nachträgliche Ent schädigung zu Theil werde." Nun, meine Herren, dieser Artikel ist kurz vor dem Kriege geschrieben; er ist entstanden durch Sichtung früherer lautgewordener Stimmen, die sich überhaupt mit dieser Frage beschäftigt haben, und ich glaube doch, daß auch solchen Stimmen eine Geltung beizulegen ist. Obgleich der Verfasser in Dresden lebt, glaube ich nicht, daß er. eine durch wissenschaftliche Begründung erlangte Ansicht jetzt, nachdem Llos ein Jahr vergangen ist, geändert haben wird, s Diese Mittheilung nur zu meiner Vertheidigung und zu der Schlußfolgerung, daß aber auch unparteiische Stimmen eine Beweiskraft haben und daß diese Stimme im vorliegenden Falle mit der Ansicht, welche die Majori tät der Deputation vertheidigt, übereinkommt. Abg. Günther: Meine Herren! Ich erkläre mich vollkommen damit einverstanden, daß denjenigen Orten, welche vorzugsweise stark mit Einquartierungen belegt ge wesen sind, eine etwas höhere Vergütung gewährt werden soll, als denjenigen, welche weniger davon betroffen wurden. Ich schließe mich auch der Majorität der Deputation an, wenn sic die Vergütungssätze von 10 und 12Vs Ngr. empfiehlt und verzichte auf die ausführliche Beweisführung der Nich tigkeit dieser Sätze, nachdem für dieselbe schon so zahlreiche Redner ihre Gründe geltend gemacht haben. Nur in einer Beziehung scheint mir das Deputationsgutachten eine nicht ganz gerechtfertigte Ungleichheit übrig zu lassen. Es will in snk 1 allen denjenigen Orten, wo über 100 Mann pro Militäreinheit einquartiert gewesen sind, auf Tag und Kopf 12^ Ngr. gewähren und in den Orten, die weniger als 100 Mann gehabt haben, nur 10 Ngr. Ich sollte aber meinen, daß bis zu 100 Mann für die Mili täreinheit gleiche Vergütung gewährt werden müsse, um Differenzen zu vermeiden, auf welche ich aufmerksam machen werde. Gesetzt, es seien in dem einen Orte 98 und in einem anderen 101 Manu einquartiert gewesen, so beträgt die Entschädigungssumme für diese 98 Mann, ü 10 Ngr., 32Thlr. 20 Ngr. und für die 101 Mann,
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