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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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4M ferut, dies in des Wörter verwegenstes Bedeutung be haupten zu wollen. (Heiterkeit.) überwiegenden Billigkeitsrücksichten erkennt-, daß sie auch ihrerseits nur eine annähernde Vergütung erstrebt. Bei Beurtheilung des Miuoritätsgutachtens kann nicht Das jenige, was der Abg. Heinrich von ganz entfernten Stand punkten aus ausgestellt hat, sondern lediglich die Frage maßgebend sein: ob nach den in den drei größten Städten des' Landes vorwaltenden örtlichen Verhältnissen 15 Ngr. eine nur annähernde Vergütung sind oder nicht? Nach den vorwaltenden örtlichen Verhältnissen gebietet das Ge bot der Gleichheit, für das Minoritätsgutachten zu stimmen. Mg. Heinrich: Ich wollte ursprünglich nur einige wenige Worte sprechen;, aber die eben gehörten Aeußerungen des-geehrten Herrn Vorredners'nöthigen mich, doch etwas länger zu sein. Als der' geehrte Abg. Walther vorhin- in Gemächlichkeit die Friedenspfeife rauchte, schleuderte er gleichzeitig einen ziemlich scharfen Pfeil aüs der großen Stadt aus Diejenigen, die aus der Provinz nach Dresden kommen, wohl hauptsächlich darauf hinzielend, daß' diese kaum im Stande sein möchten, die in großen Städten vorwaltenden Verhältnisse vollständig zu erkennen. Ich befinde mich unter Denjenigen, die, in der Provinz woh nend, von Zeit zU Zeit Nach Dresden zu kommen und da selbst längere Zeit zuzubringen das Glück haben, und ich glaube, meine Herren, daß gerade solche Leute im Stande sind, mit der nöthigen Objcctivität an Beantwortung der jetzt'vorliegenden Frage heranzutreten, das heißt, zu beur- theilen, was in Dresden zu gewissen Zeiten eigentlich das LdbeN kostet. Sie werden dies,, soweit es sich um Ein quartierungsverpflegung handelt, sicherlich' um so besser können, wenn sie, Wiedas zufällig bei Mir selbst der Fall ist,' zu derselben Zeit in Dresden sich aufgehalten haben, umderen Beurtheilung es sich handelt, und, meine Herren, wenn sie rechnen können. Nun, der hochgeehrte Abg. Walther hat zu lange Zeit die Provinz durch' die Pro- ducte seines Geistes aufgeklärt, als-daß er nicht Mit-'mir aNnehmm sollte, wir Provinzialen besäßen das genügende Verständniß, um beurtheilen zu können, was zu einer'ge gebenen Zeit das Pfänd' Fletsch, die Kanne Bier, das Maß Branntwein u. s. w. kostet, und wir wären im Stande, zu addirrn, wie viel in Summa herauskommt, wenn man das Alles' nach Maßgabe der Mülbe'schen Ordonnanz in ein Exempel bringt. Ich habe mich, meine Herren, ganz ausdrücklich' dagegen zu verwahren; daß der' Wg. Walther meinte, Rath und Stadtverordnete einer' gewissen Stadt seien, da; wo es sich um Entschädigung handele, die compctent'esten Factoren zur Beurtheilung der Eutschädigungshöhe: Nein, meine- Herten, mit aller Hochachtung vor derartigen Factoren' muß ich ganz ein fach erklären': in dieser Sache sind' sie Partei, sie stehen gewissermaßen, und düs bezieht' sich nicht etwa- auf Dres den allein, dem' entschädigen' sollendem Staate als'vrr- Mungsfordernde Partei gegenüber. Ich Lin weit cät- N.K. (i. «bovnrrneüt.) Ich- sage blos, die für eine bestimmte Stadt eine bestimmte Entschädigung fordernden Bewohner einer Stadt sind' nicht so objectiv, wie Diejenigen, welche mit der erforder lichen Beurtheilungskraft Und dem Willen, sie anzu wenden, versehen, von Außen her in den betreffenden Orb kommen. Wie sollen wir es Nun machen, wenn wir als Abgeordnete aus der Provinz nach Dresden kommen; um- wie das gegenwärtig der Fall ist, im Interesse des Staats^ ganzen zu beurtheilen, nach welcher Höhe für hiesige Stadt Entschädigung zu gewähren ist? Wie sollen wir uns die nöthigen Instructionen verschaffen, um die Dresdner! Verhältnisse beurtheilen zu können? Sollen wir blos hingehen und hören, was die'Stadtverordneten Dresdens sprechen? Nein, meine Herren', das wird man um so- weniger dürfen, wenn' man - vernommen hat', daß einer derselben, der eine große Stimme unter ihnen hat, offen herausgetrcten ist und kühn behauptet hat, er sei im> Stande, im Rechtswege volle Entschädigung zu erlangen,- und wenn man dergleichen Rechtsansicht nicht ist. Könnte ein Rechtsanwalt Das, bedürfte es dann eines Gesetzes' über die Kriegsschädenvcrgütung? Wäre es zweckmäßig, daß wir dann die Berathung des vorliegenden Entwurfes überhaupt vornehmen, wenn sich auch ohne Gesetz die Ent schädigung einfach durch Beschreitung des Rechtsweges er langen ließe?' Sicher nicht? Wir aus'der Provinz-find' aber Nach Dresden gekommen mit der ehrlichen Absicht, gerecht oder doch sehr billig sein zu -wollen. Wir, meine Herren, find'objektive Beurtheilev und' ich- habe'Ihnen be-' reits vorher ausdrücklich mitgetheilt, daß' ich auf meinen Theil nach allen Kräften der Wahrheit nahe zu kommen versucht, daß ich es gethan dadurch, daß ich' Mich bei Ein wohnern von Dresden und Leipzig und zwar Set solchen, deren Zeugniß ich wenigstens als vollgültig annehmew zä dürfen glaubte, über die einschlagenden Verhältnisse zu unterrichten versucht habe, und solchdArt devErkundigung scheint mir die vorzüglichste. "Kürzer kü'nn ich Mich fassen, um dem geehrten. Abg. Müller zu entgegnen. Er meinte, wir Provinzialen hätten einen entfernten Standpunkt. Wir wohnen den großen Städten auch nicht sehr fern, Eisenbahn und andere Verbindungsmittel bringen uns sehr rasch Und sehr vielfach in' die großen Städte und wir hören genau, , was dort gesprochen wird, ebenso genau, wie Diejenigen, welche in den großen Städten selbst wohnen, wenn wir nur offene Ohren' haben und uns nicht die Mühe' verdrießen lassen, aä die'richtigen Orte zu gehen. Ich habe gesagt, daß ich Das gethan habe. Deshalb bin ich. fest überzeugt, daß unter Berücksichtigung des Umstan des-, daß! nicht nach Recht, sondern nach Billigkeit, nicht voll, sondern- annähernd die Vergütung zu- gewähren ist, die Sätze' der Deputaiionsmajorität vis richtigen sind. 72
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