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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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'wollen, daß es besser gewesen, wäre, sie hatte sich auf den starren Rechtsboden gestellt und nicht blos die Billigkeit angenommen, wie sie gethan hat, so läßt sich darüber streiten; die Ansichten sind hierüber verschieden, cs bleibt schließlich Alles nur Behauptung gegen Behauptung. Ob das Eine oder Andere praktischer wäre, wird dadurch nicht entschieden. Die Deputation hat sich auf den Stand punkt der Billigkeit gestellt bei Beurtheilung der Frage und sie befindet sich dabei in guter Gesellschaft; denn nicht blos die Regierung, auch die Kammer und sehr viele Redner haben betont, daß wir schlüßlich uns nur auf den Standpunkt der Billigkeit stellen müssen, wenn wir unfern Zweck erreichen wollen. — Auf eine Aeußerung des ge ehrten Abg. Walther habe ich noch ein paar Worte zu er widern, die dahin ging, meine Bemerkung Löbau gegen über hätte darthun können, als hätte ich vor Dresden geringere Achtung. Ich leugne das. Mir ist es bei dieser Aeußerung gegangen, wie vielen Briefschreibern, die am Schluffe des Briefes sagen „mit größter Hochachtung" und wenn man demnach auch annehmen wollte, sie hätten gegen Niemand die gleiche Achtung, so würde diese Folgerung gewiß nicht richtig sein. So ist es mir er gangen; wenn ich gesagt habe, daß ich vor dem Petitum Löbaus Hochachtung empfände, so habe ich damit einer anderen Stadt in keiner Weise in Bezug auf die Achtungs würdigkeit entgegentreten wollen. Wenn übrigens der geehrte Abgeordnete sich darauf bezog, daß die Erkun digungen, welche von Abgeordneten innerhalb der Stadt vorgenommen wurden, um sich ein festes Urtheil zu bilden, nicht allemal wahrheitsgetreue Schilderungen geliefert haben würden, so kann ich das nichtzugeben; auch halte ich es für vollkommen gerechtfertigt, wenn einzelne Kammermit glieder Erkundigungen eingezogen haben, um über die wirklichen Schäden sich eine feste Ansicht zu verschaffen. Es konnte das doch nur bei Dresden geschehen und da wird Jeder eine richtige Auskunft erhalten haben. Man wird dem Fremden gegenüber ebenso die volle Wahrheit gesagt haben, wie dem städtischen Abgeordneten gegenüber. Ich glaube, die Abgeordneten vom Lande, wenn sie dazu berufen sind, sich zu erkundigen, werden mit derselben Wahr heit bedient werden, wie der Abgeordnete Dresdens selbst. JnBezug auf eine weitere Aeußerung schien es mir, als wäre auch der geehrte Abgeordnete nicht wohl unterrichtet, daß auch durch das Voigtland sehr bedeutende Truppenmassen gezogen sind und daß, beiläufig bemerkt, gerade der Ort, ven er vielleicht im Auge hatte, bei 18 Einquartie rungseinheiten 1200 Mann Infanterie und Cavalerie und 800 Pferde bequartiert hat. Es dürfte Das beweisen, daß man dort mit der Einquartierung auch bekannt ge worden ist. Auf die von dem Abg. Stquß geäußerte Er klärung habe ich nach der Bemerkung des Herrn Präsi denten nicht wieder zurückzukommen, sonst würde ich meine Gegenbemerkungen nicht haben verschweigen können. Die Bemerkung, die ich mir gegen den geehrten Abg. May er laubte, ist insofern nicht ganz richtig gewesen, als ich nicht gehört hatte, weil ich zufällig mit Jemand sprach, daß er bei seiner Ausführung sich auf das Bivouak in der Nähe seines Dorfes bezogen hat. Inzwischen habe ich Gelegenheit gehabt, ihn auf Punkt 2 in §. 2 aufmerksam zu machen, und hoffe, daß ihm das genügt. Wenn Je mand sonst infolge gethaner Aeußerungen Beziehungen auf sich herleitcn wollte, so habe ich zu bemerken, daß dies allemal unrichtig sein würde, da ich niemals voraus setze, daß Jemand um seines persönlichen Vortheils willen in der Kammer spricht oder handelt. Zur Erläuterung füge ich noch bei, daß, wo Bivouaks außerhalb der Wohngebäude bestanden haben und hierzu Lieferungen aus den nächsten oder entfernteren Gegenden gemacht- wurden, diese nach Maßgabe des §. 2 Punkt 2 ihre Ver gütung erhalten werden, und ich glaube, mit dieser Erklä rung wird der Abg. May zufrieden sein können. Ich wende mich nun zu einer Bemerkung des Abg. Fahnauer, der zwar mit der Majorität einverstanden ist; aber die Motiven, welche dazu geführt haben, nicht billigt und namentlich sich insofern dagegen verwahrt, als etwa durch die aufgestellte Modalität Präjudicien für die künf tige Zeit ausgestellt werden sollten. Dies ist durchaus nicht der Fall; er kann es schon nicht sein, weil dieses Gesetz nur für den gegebenen Fall gilt. Im klebrigen wird es auch factisch und praktisch unmöglich sein, ans solchen Gesetzen Consequcnzen in der angedeuteten Rich tung ablcitcn zu wollen. — Um noch mit wenig Worten auch ein Bild darüber zu geben, welcher Unterschied in finanzieller Beziehung entstehen würde, wenn Sie der Minorität Ihre Zustimmung gäben, erlaube ich mir zu bemerken, daß nach den der Deputation vor gelegenen Tabellen, deren vollständige Nichtigkeit jedoch nicht anerkannt werden kann, aber deren annähernde Nich tigkeit feststeht, folgende Anmeldungen erfolgt sind: Dres den 508,090, Leipzig 183,389 und Chemnitz 86,015 Thlr. Wenn die geehrte Kammer auf diese Ziffern und deren Consequenzen das Gewicht nicht legt, was die Majorität der Deputation darauf gelegt hat, so hat die Majorität der Deputation sich dabei zu beruhigen. Es liegt in den Händen der Kammer, ob man großen Geldaufwand dem Lande gegenüber zu verantworten gedenkt; die Deputation hat ihre Vorschläge gemacht, nachdem sie auch hierbei dir- finanzielle Seite der Frage nicht ungeprüft lassen konnte. Die Majorität rathet Ihnen daher: verlassen Sie den Ge danken des äußersten Rechtes, Sic werden ihm nie gerecht werden, Sie mögen einen Maßstab der Ausgleichung suchen, welchen Sie wollen I Betreten Sie den Weg der Billigkeit, wie Sic ihn gestern im allgemeinen Thcile des Berichtes angenommen haben, und er wird Sie dazu führen, daß Sie mit einem Entschädigungssätze nicht durchkvm- men, wenn Sie an möglichst» Gleichheit denkens Es muß-
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