Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ken daher zwei Sätze aufgefunden, werden, welche auf Billigkeit sich gründen. Trennen Sie auch bei dieser Frage nicht Stadt und Land; denn es ist Ihnen heute nebenbei schon erwähnt worden, daß es Ortschaften auf dem platten Lande giebt, welche eben so schlimm daran gewesen, wie die Städte. Ich will nur ein einziges Factum aus Löbau anführen. In Löbau hat 6 Tage hinter einander in der -ersten Zeit des Krieges, wo das Städtchen abgesperrt ge wesen ist vom Lande, die Kanne Butter 2 bis 2^ Thlr. gekostet. In Dresden ist das nicht vorgekommen; ich kann sogar versichern, daß eine große AnzahlVictualienhändler, welche zu wiederholten Malen nach Dresden kamen, in da maliger Zeit ihre Reisen einstellten, weil sie bei dem Ver kaufe der Victualien ihr Geld zusetzten gegen die Preise in der Provinz. Es gab damals in Dresden so niedrige Preise, nachdem der Krieg acht Tage lang ausgebrochen war, daß derartige Geschäfte aufhörten. Dies Alles hielt ich für meine Pflicht, Ihnen noch zu bedenken zu geben, und nunmehr habe ich es der Kammer zu überlassen, ihre Ansicht' durch ihr Votum auszusprechen. Abg. Sachße: Zu einer thatsächlichen Berichtigung, zu der ich als Jurist mich verpflichtet fühle!. Wenn ich vom Rcchtsstandpunkte gesprochen habe, so habe ich nicht das positive Recht gemeint, nicht das jus sarixtuiu, nicht ein publicirtcs Gesetz, sondern das Recht, von dem man sagt, daß es in jedes Menschen Brust geschrieben stehe, das Naturrecht, das unter demWorteBilligkeit im Volksmunde lebt; dieses habe ich den Waffen gegenüber aufgeführt, mit denen die Deputation unseren Finanzschatz bewachen will. Präsident Haberkorn: Wir gehen zur Abstimmung über, die ich in folgender Weise vornehmen werde: Es muß zuerst der Sachße'sche Antrag zur Abstimmung ge bracht werden, er entfernt sich nicht nur von der Regie rungsvorlage am weitesten, sondern er fordert auch den größten Aufwand, die höchste Ausgabe. Wird dieser An trag angenommen, so erledigen sich alle übrigen; wird er aber abgelchnt, so gehe ich zum Niedel'schenAnträge über. Auch dieser verwilligt höhere Ausgaben, als die Deputa tion vorschlägt und die Regierung will. Wird derselbe abgelehnt, so gehe ich zum Deputationsgutachten Satz I und 2 über. Nach Annahme dieser beiden Sätze würde ich zunächst in Bezug auf den dritten Satz dasMi- uoritätsgutachten zurAbstimmung bringen und nun, wenn dasselbe abgelehnt werden sollte, auf das Majoritätsgut achten übergehen. Hierauf erfolgt die Abstimmung über zwei Anträge, die Sie in dem Deputationsberichte lesen,' Wenn die Kammer damit einverstanden ist, frage ich Zunächst: „ob sie nach dem Anträge des Abg. Sachße den ersten Punkt des §. 3 in folgender Fas sung: Die Vergütung für Naturalverpflegung wird nach folgenden Sätzen gewährt: . , 1) in Orten, wo auf eine Militäreinquartie rungseinheit 100 Mann und mehr einquar tiert gewesen sind, auf Tag und Kopf 15 Ngr. (erste Klasse);- 2) in Orten, wo auf eine Militäreinquartie rungseinheit weniger, als 100 Mann einquar tiert waren, auf Tag und Kopf 12 Ngr. 5 Pf. (zweite Klasse); 3) Dresden und Leipzig überhaupt 15 Ngr. annehmen will?" Gegen 16 Stimmen abgelehnt. Wir gehen nun zum Niedel'schen Antrag über. Nach diesem soll der Satz so lauten: „Die Vergütung für Naturalverpflegung wird nach folgenden Sätzen gewährt: u) für Einquartierung von gemeinen Soldaten und Unteroffizieren werden auf Tag und Kopf 12 Ngr. 5 Pf. gewährt." Ich frage nun: „ob die Kammer diesen Antrag des Abg. Riedel annimmt?" Gegen 18 Stimmen ab gelehnt. Ich gehe nun zum Deputationsgutachten über. Es schlägt also die Deputation vor, den Eingang des Para graphen und Punkt 1 und 2 so anzunehmen: „Die Vergütung für Naturalverpflegung wird nach folgenden Sätzen gewährt: 1) in Orten, wo auf eine Militäreinquartie rungseinheit 100 Mann und mehr einquar tiert gewesen sind, auf Tag und Kopf 12 Ngr. 5 Pf. (erste Klasse); 2) in Orten, wo auf eine Militäreinquartie rungseinheit weniger, als 100 Mann einquar tiert waren, auf' Tag und Kopf 10 Ngr. (zweite Klasse)." „Nimmt die Kammer diesen Vorschlag der Deputation an?" Gegen 1 Stimme. Die Minorität der Deputation beantragt nun als letzten Satz zu diesem Eingang Folgendes: „In Dresden, Leipzig und Chemnitz erfolgt die Vergütung auf Tag und Kopf nach Höhe von 15 Ngr." „Tritt die Kammer diesem Minoritätsgut achten bei?" Gegen 15 Stimmen ist es abgelehnt. „Nimmt die Kammer den Vorschlag der Ma jorität der Deputation an, wonach dieser letzte Satz so heißen soll: „Dresden, Leipzig und Chemnitz sind unbe dingt in die erste Klasse zu bringen?" Einstimmig. Die Deputation hat ferner folgenden Satz vor geschlagen: - - - '' Für Offiziere, in Osfiziersrang stehende Beamte und Offiziersdienst thuende Unteroffiziere >1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder