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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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daß wenigstens in unserer Gegend zu jener Zeit der Cent- uer Heu über Thlr. kostete. Referent Vicepräsident Oehmichen: Ich habe mir nur das Wort erbeten, um dem geehrten Abg.May die Ver- stcherung zu geben, daß ich nicht im Entferntesten daran gedacht habe, daß er für seine eigene Person gesprochen hätte; wie ich ihn kenne, kann mir dies nun und nimmer mehr einfallen. Ich weiß wohl, daß er nur die Interessen derjenigen Orte im Auge gehabt hat, wo für den Centner Heu mehr, als 25 Ngr. bezahlt worden ist, und am allerwenig sten habe ich die Lieferung, die er geleistet hat, im Auge gehabt. lleberhaupt erlaube ich mir zu bemerken, daß, wennAeußerungen der Art von mir geschehen, sie niemals persönlich zu nehmen sind. Abg. Riedel: Ich muß mir doch noch eine Anfrage erlauben. Es ist mir nicht recht klar, wie der vom Abg. von Könneritz gestellte Antrag, welchem der Referent bei getreten ist, zu verstehen ist. Ich habe denselben nicht rich tig verstanden und bin in Zweifel darüber, ob nach dem selben diese Vergütung, wie sie im Berichte ausgesprochen ist, incl. der Transportkosten gewährt werden soll, oder oh die Kosten für die Fvrtschaffung extra bezahlt werden sollen. Mit Ersterem könnte ich mich nicht einverstanden erklären; denn, meine Herren, es sind mir Fälle bekannt, daß die Lieferungen über 3 Meilen weit gefahren werden mußten. Es haben z. B. mehrere Orte die Lieferung von Zittau nach Löbau schaffen müssen, was zwei Tage in An spruch nahm, indem sie nicht so geschwind abgefertigt wer den konnten. Sollen nun diese Transportkosten in der Entschädigung schon mit begriffen sein, so können Fälle vorkommen, daß Das, was geliefert worden ist, nur zur Hälfte bezahlt wird. Referent Vicepräsident Oehmichen: Der frühere Könneritz'sche Antrag, nunmehr Antrag der Deputation, ist so zu verstehen, daß fürFourage der CentnerHafer mit 2 Thlr. vergütet werden soll, incl. der Transportkosten. Präsident Hab er körn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich schließe daher die De batte und insofern der Herr Referent nicht noch Etwas zu bemerken hat, so. würde ich die Abstimmung in der Weise vornehmen, daß ich zuerst auf den Eingang: „fürFourage wird vergütet", eine Frage richte und eine besondere Frage auf den von der Deputation adoptirten Zusatz, Hegen den auch ich seiner Undeutlichkeit und Unklarheit wiegen stimmen werde. Hierauf werde ich zum Hafer über gehen , dann zum Heu und hier zunächst den Antrag des Abg. May zur Abstimmung bringen, dann werde ich zum Deputationsgutachten übergehen und so fortfahren. Dem gemäß frage ich die Kammer: „will sie den Eingang in folgender Weise annehmen: Für Fourage wird vergütet"? Einstimmig. Nach dtm Zusatze des Herrn Abg. von KönneriA welchen die Deputation zu dem ihrigest gemacht hat, soll hinzugefügt werden: „einschließlich der Transportkosten bis zum Orte der Ablieferung". „Nimmt die Kammer diesen Zusatz an?" Gegen 2 Stimmen angenommen. Ferner: „Hafer, für den Centner 2 Thlr." - „Nimmt die Kammer diesen Satz an?" , Einstimmig. Ich komme nun zu dem Anträge des Abg. May Verselbe kommt zuerst zur Abstimmung, weil erstatt25Ngr. eine höhere Summe, nämlich 1 Thlr. vergütet wissen st)ill — und frage die Kammer: . . „ob sie nach demselben den Centner Heu mit 1 Thlr. vergüten will?" ' Gegen 32 Stimmen ist der Antrag des Abg. May an genommen worden und erledigt sich somit der Depu tationsvorschlag. ! . Ferner richte ich an die Kammer die Frage: „ob sie vergüten will Stroh mit 22*/z Ngr ober das Schock mit 8 Thlr.?" Einstimmig. „Nimmt die Kammer den zweiten Satz des Punktes l> so, wie er im Entwürfe steht: „Für die sonstigen in §. 2 unter 2 gedachten Lieferungsgegenstände werden, insoweit sie un mittelbar zum Zwecke der Lieferung durch Ein kauf beschafft worden find, die nachgewlesenerr Einkaufspreise, insoweit dies nicht geschehen oder diese Preise nicht nachweisbar sind, die Markt preise der betreffenden Qualität am nächsten Marktorte zur Zeit der Lieferung, für geliefertes Schlachtvieh, sowie gestellte Pferde, Wagen und Geschirre, insonderheit aber die im Wege dcx Würderung durch unparteiische Sachverständige vor der Lieferung festgestellten, beziehentlich nach, der Lieferung durch geeignete Erhebungen noch festzustellenden Taxwcrthe gewährt." unverändert an?" Einstimmig. Wir fahren fort. Referent Vicepräsident Oehmichen: In tz. 3v heißt es nach der Vorlage: o) Für Spannfuhren (Pferde, Wagen und Fuhr mann) werden folgende Sätze: für eine einsPännigeFuhre aufdcnTag 1 Thlr.2Ngr.—Pf. - - zweispännige - - - - 1 - 24 - — - für Vorspann (Pferde und Fuhrmann) bei 1 Pferd auf den Tag — - 28 - — - - 2 Pferden - - -' 1 - 16 - — - gewährt. Hierbei ist noch hinzuzufügen, daß an dem Ein gänge des K. 3o Nichts geändert ist und daß demnach der 73»
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