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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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soll. Es ist vorhin erwähnt worden, man sollte. doch den Unterschied zwischen Stadt und Land nicht betonen; ich sehe nicht ein, warum nicht. Es ist schon vom Herrn Mg. vr. Hertel hervorgehoben worden, es be stehen eben verschiedene Interessen in dieser Frage, vor züglich in Bezug auf den ersten Punkt, den wir soeben in Berathung gezogen hatten. Meine Herren! Verschiedene Interessen bestehen eben nach dem Gesetze vom Jahre 1837 und 11. September 1843. Wissen Sie, wie Sie diesen Unterschied aufheben können? Sie können ihn aufheben, indem Sie den Grundbesitzern diese Last abnehmen und sie dem Staat in seinerAllgemeinheitüberweisen, und ich gebe Ihnen die Versicherung und glaube im Namen sammtlicher städtischen Vertreter es thnn zu können, wir werden die ländlichen Interessen ebenso berücksichtigen, wie wir er warten, daß unsere ländlichen College« die städtischen In teressen berücksichtigen werden. Wie aber die Sache jetzt liegt, wird immer ein Kampf zwischen Stadt und Land stattfinden. Heben Sie diesen Kampf auf, übertragen Sie diese Last der Allgemeinheit! , Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall; ich schließe daher die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schluß wort. Referent von Criegern: Hinsichtlich Dessen, was der letzte Herr Abgeordnete bemerkt hat, will ich nur bei fügen, daß ich sehr gern im Wesentlichen seiner Ansicht beipflichte, indem es erwünscht ist, daß diese Last später eine allgemeine wird. Dies wird aber factisch nicht an ders zu erlangen sein, als daß man immer wieder auf den Kasernenbau zurückkommt und die Garnisonen dort unter- zubringen sucht. Wie weit dies aber möglich sein wird, scheint mir, kann die Regierung noch nicht ganz genügend ermessen; wenn es also auch möglich sein sollte, uns nach dem Wiederzusammentritt des Landtags eine Vorlage zu machen, glaube ich, würde dies immerhin keine erschöpfende sein können. Ich muß also dabei bleiben, daß es doch immer richtiger und besser sein wird, die Sache vorläufig auf sich beruhen zu lassen. Präsident Habcrkorn: Ich werde erst die Frage darauf richten, ob die Kammer bei ihrem früheren Be schlüsse stehen bleibt und den Heinrich'sch en Antrag zur Zeit auf sich beruhen lassen will. Wird dies beschlossen, dann kommt der Antrag zum Vereinigungsverfahren; sollte aber beschlossen werden, bei diesem Anträge nicht stehen , zu bleiben, dann werde ich eine besondere Frage auf den Beschluß der Ersten Kammer richten. — Ich frage also die Kammer: „ob sie den Heinrich'sch en Antrag zur Zeit , auf sich beruhen lassen, also bei ihrem frü- Heren Beschlüsse stehen bleiben will?" Gegen 8 Stimmen ist dies beschlossen und kommt nunmehr auch dieser Punkt zum Vereinigungsverfahren. Wir gehen zu Punkt III. Referent von Criegern: Im Berichte heißt es weiter: III. In der Ersten Kammer sind noch die in dem jensei tigen Berichte (Seite 146 und 147 unter III und unter V) vorgeschlagenen, zweckmäßigen Zusätze zu dem. Gesetzentwürfe, welche mit keinem Beschlüsse der diessei tigen Kammer im Widerspruche stehen, einstimmig an genommen worden. Die Deputation empfiehlt der Kammer Unter Bezug nahme auf die im Deputationsberichte der Ersten Kammer angegebenen Gründe hierunter den Beitritt zu den Beschlüssen der Ersten Kammer. Es sind hier zwei verschiedene Punkte in Frage; es hat nämlich die jenseitige Deputation erst Seite 146 des Berichts vorgeschlagen: „Das königl. Kriegsministerium wird im Verord nungswege bekannt machen, wenn Artikel 4 des Frie densvertrages vom 21./24. October 1866 in der ein gangsgedachten Beziehung für erfüllt anzusehen ist". Und weiter hat sie vorgeschlagen, es möge am Schlüsse des Gesetzentwurfes noch gesagt werden: „Dieses Gesetz ist mit dem letzten Tage der Ab sendung des betreffenden Stückes des Gesetz- und Ver ordnungsblattes für bekannt gemacht zu erachten und ist im klebrigen Unser Kriegsministerium mit Aus führung desselben beauftragt". Beide Zusätze kommen in gar keinen Widerspruch mit irgend einem Beschluß der diesseitigen Kammer; es ist daher auch ganz unbedenklich, wenn man materiell damit einverstanden ist, denselben schon jetzt beizutreten. Ich glaube, es ist unbedenklich für die Kammer, wenn sie diesen beiden Anträgen beistimmt. Präsident Häberkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall. — Ich frage somit: „ob die Kammer dem Beschlüsse der Ersten Kammer beitritt, wonach noch als besonderer Satz hinzugefügt werden soll: Das königl. Kriegsministerium wird im Ver ordnungswege bekannt machen, wenn Artikel 4 des Friedensvertrags vom 21./24. October 1866 in der eingangsgedachten Beziehung für erfüllt anzusehen ist?" Einstimmig. Ferner soll auch noch der vorletzte Absatz des Ent wurfs in Wegfall kpmmen und dafür gesetzt werden: „Dieses Gesetz ist mit dem letzten Tage der Absendung des betreffenden Stückes des Gesetz- und Verordnungsblattes für bekannt gemacht zu erachten und ist im klebrigen Unser Kriegs ministerium mit Ausführung desselben beauf tragt." „Genehmigt dies die Kammer?" Einstimmig.
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