Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Jnterlocut bereits festgestellt; der Bahnhof war, soweit es sich um den Güterverkehr handelte, bereits von Pirna wegverlegt und es handelte sich nur um das Unterlassen fernerer Kalkverladung und um die Verbindlichkeit zum Ersätze der Kosten. Niemand war zu einer gütlichen Aus gleichung mehr bereit, als der damalige Kläger, der Lei mns allenthalben als friedlicher und ehrenwerther Mann bekannt ist. Man hat aber jede Andeutung Seiten des Klägers, welche auf einen Vergleich hinzielte, zurückge wiesen. Der Herr Abg. von König hat mir weiter ent- gegengehalten, der von mir gestellte Antrag habe eine zur Leit nicht erkennbare Tragweite und sei zu unbestimmt. Dies ist ein Einwand, der wohl geeignet wäre, als Waffe zur Steigerung der Aengstlichkeit Derer zu dienen, welche nicht sofort einen Antrag, wie der vorliegende ist, nach allen Seiten hin zu beurtheilen vermögen. Aber solange der Herr Abg. von König nicht genauer angegeben hat, warum die Tragweite meines Antrags zu groß und unklar sei, so lange muß ich ihm auch entschieden widersprechen. Nichts scheint mir einfacher, klarer und leichter übersehbar zu sein, als der Antrag, daß in Fällen, wo ein fiscalischer Proceß droht, vorerst von unparteiischen Leuten ein Gut achten darüber eingesordert werden soll, ob er nicht gütlich beizulegen sei. Eine Tragweite, welche für den Staat gefährlich sein könnte, vermag ich in meinem Anträge auch nicht im Entferntesten zu erblicken. Von Seiten des Herrn Finanzministers ist darauf hingewiesen worden, man möge, wenn er in Rücksicht auf den SchandauerFall nicht widersprochen habe, hieraus nicht etwa entnehmen, daß das Finanzministerium allenthalben Dem beitrete, was von mir vorgebracht w'orden ist. Ich gebe zu, daß dem Herrn Finanzminister natürlich nicht alle Fälle speciell bekannt sein können; allein das muß ich mir auf der an dern Seite doch vindiciren, daß, wenn ich in meiner Eigen schaft als Mitglied derKammer einen solchen Fall referire, mir in dieser Beziehung auch Glauben beigemessen werde. Abg. Or. Hertel: Ich muß vorausschicken, daß, wenn ich nochmals das Wort ergreife, ich es nicht des halb thue, um fiscalischen Verationen irgend das Wort zu reden, im Gegentheile stimme ich der Tendenz des Herrn Antragstellers, daß allen unberechtigten und vexatorischcn Proceß-Anträgen Seiten des Fiscus entge- gcngetreten werde, vollständig bei. Uber was die Fassung des gestellten Antrags anbelangt, so kann ich auch nach Demjenigen, was der Herr Antragsteller neuerdings hin zugefügt hat, nicht finden, daß man sich für. ihn aussprc- chen könnte. Wer sind die unparteiischen, unbefangenen Männer, welche, wie der Herr Antragsteller meinte, judi- ciren sollen § Er hat nur ein Beispiel angeführt, er nannte: Richter. Aus denselben Gründen, welche den Herrn Abg. Ziesler zuerst bewogen, sich dagegen auszu sprechen, möchte ich mich aber auch gegen deren Zulässig keit erklären. Denkt man an diejenigen Richter, vor welchen die betreffenden Streitigkeiten anhängig sind, so darf man sich nur auf den Standpunkt derselben versetzen, um aus ihrer Seele die Erklärung herauszulesen: das ist eine Zumuthung, der wir uns nicht wohl fügen können; denn wer künftig in einer Sache Recht sprechen soll, wird vor vollständiger Erörterung und beiderseitiger Darlegung der Verhältnisse höchst selten im Stande sein, im Voraus eine bestimmte Ansicht darüber zu sagen. Dazu kommt, daß es oft nicht räthlich ist, sich bei dem Ausspruche einer Instanz zu beruhigen. Man müßte daher dem Fiscus anheimstellen, auch die anderen Instanzen anzugehen und in den anderen Instanzen würden sich dieselben Schwierig keiten wiederholen. Nimmt man aber an daß ein ande rer Richter gefragt werden soll, vor welchem die Streitig keit nicht anhängig ist oder wird, so würde man zunächst diesem ein Geschäft aufbürden, welches außerhalb seines.Be- rufes liegt und welches man ihm eben deshalb nicht zumuthen kann. Wenn man dennoch für zulässig hielte, ihm dieses Geschäft zu übertragen, so würde er dadurch wiederum Rathgeber des Fiscus und könnte ebenso betheiligt erschei nen, als der Sachwalter, der um sein Gutachten gebeten wird. Da nun selbst dem Herrn Antragsteller nicht mög lich gewesen., andere Personen zu bezeichnen, die als un- Letheiligt und unparteiisch im Sinne des Antrags anzu sehen sein möchten, so kann die Annahme des Antrags nicht räthlich erscheinen. Abg. Dörstling: Es wird Niemand bezweifeln, wie sich auch bereits aus der Debatte ergeben hat, daß ge rade das Finanzministerium sehr häufig in die Lage kom men muß, fiscalische Rechte zu vertheidigen und zwar viel mehr, wie alle anderen Ministerien. Ich glaube aber auch, es ist Niemand in diesem Saale, der für die verschiedenen Processe, welche schweben, die Spitzen des Finanzministe riums irgendwie verantwortlich machen will. Ich denke aber, daß durch den Vorschlag, welchen der Abg. Schreck gemacht hat, die Processe im Allgemeinen nicht mehr, wie bisher, vermieden werden dürsten. Ich glaube, die Haupt sache liegt wokl darin, daß man vor Anfang der Streitig keit es recht genau erwäge, in welcher Weise sich dieselbe ent wickelt hat. Zm Allgemeinen, das muß ich constatiren, existirt allerdings der Glaube unter dem Volke, daß der Staat in seinem Recht bis zur Pechhütte — wie man zu sagen pflegt — streitet. Das ist Etwas, meine Herren, was wohl Niemand leugnen kann. Ich denke mir nun, es muß und wird zweierlei Gattungen von Processen geben; einmal solche, welche um höherer Zwecke willen durchge führt werden müssen, und dann solche, welche sich auf geringere Objecte beschränken oder vielleicht nur aus Differenzen zwischen den unteren Beamten der Regierung und Privaten, mit welchen sie häufig zu verkehren haben, entstanden. sind. Bei Streitigkeiten dieser letzteren Art
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder