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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Dberforstmeister die betreffenden Schläge selbst ausmesfe oder ausmessen lasse. Durch die Forstvermefsung sind aber die Flächen bereits ausgemessen, es ist eine feste Basis gegeben und der Reviervvrstand kann jeder Zeit sehen, ob der Forstverwalter einen Schlag in der vorge schriebenen Weise ausgeführt- hat oder nicht. Es kommt weiter vor, daß in älteren Fortbeständen noch alte schlag bare Hölzer stehen, welche vielleicht zum Besten des Forstes selbst über die bestimmten Schläge hinaus geschlagen wer den können. Aber wie weit-das zu gehen hat, das kann nach Befinden der Oberforstmtzister nicht wissen; er stützt sich dann hierbei auf die Angaben, die ihm von der Forst- vermefsung gemacht worden sind-. Das kann man aber nicht denunciren nennen; ich erblicke in diesen Angaben der Conductenre keine DeNunciation der einzelnen Forst vermalter, sondern Nichts weiter, als eine Erfüllung der Pflicht der Conductenre. Unangenehm mag es wohl manchen älteren Forstbeamten berühren, wenn ein junger Forstcvnducteur sagt: Herr Oberförster, ich dächte, da oder dort ließe sich noch ein Schlag machen! Sie wollen das aber nun einmal von einem jungen Forstcvnducteur nicht hören. Eine Benachtheilignng der Stellung, eine Zurücksetzung des Forstverwalters erblicke ich darin aber nicht, es wird sie auch die Verwaltungsbehörde nicht er blicken. Wenn die Deputation gesagt hat, daß die Er höhung der Nutzungen der Staatsforsten auch mit auf dieser Anstalt beruhe, so ist das richtig. Will man aber freilich die Erhöhung der Einkünfte nur als durch diese Anstalt allein hervorgerufen bezeichnen, so würde man jedenfalls zu weit gehen und der Herr Abg. Mehnert hatten dann recht. Aber mitgewirkt hat das Institut. Es ist zuzugeben, daß durch die jetzige Verkaufsweise der Hölzer in den Staatsforsten die Preise und Erträge auch erhöht worden sind. Andererseits läßt sich aber auch nicht rbleugnen, daß durch die bessere Bewirtschaftung des gesummten Forstareals und durch die seit 18M einge- sührten zweckmäßigeren Culturen die Nutzungen der Staatsforsten wesentlich verbessert und erhöht worden sind; ja daß sie sich künftig noch höher Herausstellen wer den. Soweit nun aber die Forstvermessungsanftalt hier auf ihren wohlthätigen Einfluß ausgeübt hat, meinte die Deputation, rührt auch die Erhöhung der Erträge aus den Staatsforsten mit von dieser Anstalt her. Staatsminister von Friesen: Die ausführliche Darlegung des Herrn Vicepräsidenten überhebt mich der Notwendigkeit, auf diesen Gegenstand näher einzugehen; indeß will ich doch Einiges vom Standpunkte der Regie rung aus bemerken, namentlich in Bezug auf verschiedene Stimmen, welche sich in öffentlichen Blättern über die Forstvsrmessungsanstalt haben verlauten lassen. Ich habe bereits in der Deputation erklärt und muß es auch hier erklären, daß- ich unsere Forstvermessungsanftalt für eine der zweckmäßigsten und besten Einrichtungen beim Staats-- forstwesen halte. Sie beruht auf einem Princip, welches-' einem Jeden klar sein muß und keines Beweises bedarf, nämlich auf dem, daß erstens die allgemeine Einrichtung dell Forstwirtschaft und des Forstwesens und die Controls über Aufstellung und Durchführung der Wirthfchaftspläns ton einem Centralpunkte ausgehen muß und nicht in die Hände der einzelnen Revierverwalter, die darüber oft sehr verschiedene Ansichten haben können, gelegt werden darf. Auch kann- man überhaupt die Controls nicht wohl Dem« jenigen überlassen, der eben selbst eontrolirt werden soll. — Der Herr Abg. Mehnert hat vorhin, erwähnt, es schiene ihm die fünfjährige Revision unnöthig, es würde zweckmäßiger sein, es bei der zehnjährigen zu lassen. Ich bemerke dazu, daß Revisionen, welche die Aufstellung der Wlrthschaftspläne zum Zwecke haben, nur aller zehn Jahre ftattfinden; die in dieZwischenzeit fallende Revision hat den Zweck, zu controliren, ob die ausgestellten Wirth- schaftspläne gehörig eingehalten werden, und die inzwischen nöthig gewordenen Abänderungen, wenn sie in größerem Umfange eintreten sollen, gehörig zu berücksichtigen und in den vorgeschriebenen Wirthschaftsplan einzusügen. Ich glaube nichts daß unsere Revierverwalter dürch die Existenz der Korstvermessungsanstalt sich irgendwie bedrückt und beeinträchtigt fühlen können. Ich habe das gute Zutrauen zu den Revierverwaltern, daß, wenn auch aus dem Be stehen der Förftvermesfungsanstalt manchmal eine kleine Unbequemlichkeit für sie erwächst, sie doch die Sache höher stellen und anerkennen, daß es ein sehr nützliches und nothwendiges Institut ist. Uebrigens bemerke ich nur beiläufig, daß die Forstconducteure durchaus nicht ermäch tigt sind, tadelnde Bemerkungen auszusprechen über die Revierverwalter. Wenn so Etwas zur Kenntniß des Fi nanzministeriums kommen sollte, so würde der Betreffende rectificirt werden. Im Oegentheil sind sie angewiesen, Alles, was sie bemerken, bei ihrer Behörde anzuzeigen, welche dann zu verfügen hat, was sie für nothwendig hält. Wichtig ist auch die Aufgabe der Forstvermessungs anstalt, daß sie die Forstculturkarten fortführt und im Stande hält, was eine schwierige und wichtige Aufgabe-ist, von unendlichem Werths für die Forstwirthsch aft und die Füh rung derselben. Wenn der Abg. Mehnert bemerkt hat, es sei nicht richtig, wenn die Deputation gesagt habe, daß die Forstvermessungsanstalt dazu beitrage, um die Ein künfte zu vermehren, so muß ich bemerken; daß die Depu tation sagt, sie trage „viel" dazu bei. Daraus! folgt, daß sie, nach der Ansicht der Deputation, nicht' allein dieVev- mehrung der Revenüen veranlaßt hat; aber daß sie sehr viel dazu beiträgt, dis Staatseinnahmen von den Forsten zu erhöhen, das scheint ganz klar- zu sein. Sie trägt dazu bei, daß die Ordnung in der Bewirthschrftung, aufrecht erhalten wird, ohne welche eine fortwährende Steigerung der Einnahmen nicht ftattfinden kann. Auch
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