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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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Grund für das Gutachten der Minorität. Mir wenigstens scheint cs trotz allem sächsischen Selbstgefühl, welches mir eigen ist und welches wohl Niemand in und außer diesem Saäle bezweifeln wird, bedenklich, ja unmöglich, für eine Bestimmung zu votircn, welche Geschäfte, rücksichllich deren man in Preußen lange zweifelhaft war, ob sie an ei» Ehren- oder an ein Berüfsamt geknüpft werden sollten, bei uns schlankweg eine Stufe tiefer verlegt. Meine Herren! Ich glaube, wir haben dem Staate zu geben, was dem Staate ist, und der Gemeinde, was der Gemeinde gehört. Möge die letzte volle Autonomie erhalten im Wege der Erweiterung des Selbstbestimmungsrechts, mögen aber auch die polizeilichen Befugnisse auf dem Lande durch Männer ausgeübt werden, die, wenn sie auch aus dem Volke stammen, wenn sie auch nicht zu den büreaueratisch geschulten Elementen gehören, doch von der Krone ernannt werden. Ich glaube, diese Thcilung ist die einzige Voraus setzung einer gedeihlichen Entwickelung in unserem Staate. Meine Herren! Es ist vielleicht Einigen von Ihnen die Anecdote bekannt, daß, als Friedrich der Große auf einer Nevisionsreise durch eie Mark eine kleine Stadt berührte, er den Bürgermeister fragte: wie steht cs hier mit der Po lizei? und der wackere Mann- der wahrscheinlich einen anderen Begriff von dieser Tbätigkeit der preußischen Staatsverwaltung, als der große König hatte, Mit Be friedigung antwortete: Gott sei Dank, von der ver spüren wir noch gar Nichts (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, ich will wünschen, daß, wenn dieser Gesetzentwurf Gesetz wird und in einigen Jahren auf verschiedenen Dörfern eine Umfrage gehalten wird, wie cs daselbst mit der Polizei stehe, nicht mancher wackere ManU antworten möge: Gott sci's geklagt, wir ver spüren nicht viel von ihr. (Heiterkeit.) Geh. FiNanzrath von Nostitz-Wallwitz: Meine Herren! Nach dem Gange der Discnssion scheint sich der ganze Kernpunkt der uns vorliegenden Frage darum zu bewegen: getraut man sich, den Gcmcindcvorständcn erwei terte Attributionen und namentlich die Attribution bei zulegen, welche ihnen der Gesetzentwurf über dieOrganisa- tiöti der Verwaltung verbunden mit Art. 72 der revidirtcn Landgemcindeordnung beilegen will? Ich theile in dieser Beziehung vielfach die praktischen Bedenken, die der Herr Präsident in so vortrefflicher Rede ausgeführt hat, und ich finde es vollständig begreiflich, wenn die Bevölkerung des Platten Landes der neuen Organisation mit Zagen und Bangest entgegensicht. Die Bewohner des platten Landes haben infolgd der Aufhebung der Patrimanialgerichte in mancher Beziehung Nichts gewonnen. Es sind ihnen Un- beqnemlichkeiteit dctdurch erwachsen, welche sie durch die jetzt beabsichtigte Organisation- dürch Erweiterung der Bezirke noch vermehrt zu sehen fürchten, und dabei war dieOrga- ganisation von 1855 noch besonders darauf berechnet, die Interessen der Landgemeinden zu wahren, ihnen einen Theil wenigstens der Nachthcile zu ersparen oder zu vermindern, welche die Aushebung der Patrimonialgerichte für sie noth- weneig hcrbeiführcn mußte. Indessen wir können jetzt, wie von allen Rednern bekannt worden ist, der Trennung oer Justiz von der Verwaltung, durch welche die veränderte BchördcnorgaUisation bedingt wird, nicht mehr aus dem Wege gehen. Auch ist auf der anderen Seite anerkannt worden, daß die Verwaltungsbezirke eine gewisse Größe erhalten müssen, um den Aufgaben genügen zu können, welche man ihUcn auflcgcn will, namentlich nm Bczirksvertretungcn schaffen und ihnen einen genügenden Wirkungskreis gewähren zu können. Gleichzcirig soll aber die Selbstverwaltung ins Leben geführt werden. Es ist eine eigenthümliche Erschei nung, daß Sachsen dasjenige größere Laud in Deutschland ist, in welchem die Selbstverwaltung bisher noch nicht in ausgedehnter Weise cingcführt gewesen ist. Ich habe dar über klar zu werden gesucht, worin eigentlich die bei der Bevölkerung des plätten Landes unzweifelhaft bestehende Abneigung gegen die Bethciligung an öffentlichen Angele genheiten und namentlich gegen die U bcrnahme von Ehrenämtern, wie sie auch hier von der Minorität unserer Deputation uns vorgeschlagcn werde», wurzelt. Lage es äst sich im Charakter der Bevölkerung, so könnte Sachsen in in dustrieller Beziehung nicht so Hervorragendes geleistet haben; denn diese industrielle Dlüthe setzt voraus, daß der Einzelne in seinem Geschäft mitJntclligenz und auch mit einer gewissen Energie vergeht. Dafür, daß in unserem Volke eine so geringe Neigung ist, sich an den öffentlichen Angelegenheiten zn bclheiligen, kann ich daher kernen an deren Grund finden, als daß cs an den bisherigen In stitutionen gelegen hat. Zum Theil liegt cs wohl auch an dem fürsorglichen Charakter unserer Negierung, in der seit Jahrhunderten auch während der schlechtesten Zeiten von den Behörden beobachteten Gewohnheit, die Interessen der Untcrthancn liebevoll zu erforschen und sie sorgfältig zü berücksichtigen. Infolge dessen haben wir verlernt, selbst Hand anzulcgcn; wir haben uns gewöhnt, unser ganzes Vertrauen auf die Negierung zu setzen, von ihr erwarten wir Abhilfe in jeder Noth, die uns bedrückt. Meine Her ren! Ich glaube, daß in dieser Beziehung keine Bevölke rung so verwöhnt ist und in gleicher Weise, ich möchte sagest, Alles von der Negierung erwartet, als das sächsische. Es gleicht darin dem französischen, dem ja auch jcde Selbstthätigkeit zu seinem großen Nachtheil abhanden gekommen ist. Meines Erachtens liegt hierin eben eine sehr große politische Ge fahr. So lange die Negierung den Halt behält, so mag es gehest; aber, meine Herren, in unruhigen Zeiten, wenn dir Bevölkerung des hlatten Landes, die ihrer Natur stach mehr conservative ^eigungcst hat, nicht gelernt hat,-sich zu-
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