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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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ich kann nur versichern, daß mir die Unterschiebung per sönlicher Motive durchaus ferngelegen hat. Eins, meine Herren, ist mir aber völlig unerklärlich: daß von meh reren Rednern die Bemerkung ausgesprochen worden ist, unser Vorschlag sei im Widerspruch mit dem Princip der Selbstverwaltung. Wenn das der Fall wäre, dann wäre auch in England — und das ist doch die Heimath der Selbstverwaltung — von Selbstverwaltung keine Rede. Ich glaube, namentlich auch Herr Bürgermeister Martini verwechselt in Dem, was er sagt, Selbstverwaltung und Selbstregierung, und, wie ich das schon in meiner ersten Rede ausgeführt habe, daß in der Verwaltungssphäre des Staates zwei Hauptmomente unterschieden werden müssen, ebenso ist es auch bei der Selbstverwaltung. Man könnte unterscheiden einmal den Theil, der der Sorge für die öffentlichen Interessen, und sodann den Theil, der der eigentlichen Negierungsthätigkeit des Staates entspricht. Auch an diesem Theile der Verwaltung kann dem Laien element bis zu einem gewissen Grade die Betheiligung zu- gestanden werden. In England ist es keineswegs der Fall, daß dieser Theil der Selbstverwaltung durch ge wählte Beamte gehandhabt wird, sondern lediglich durch von der Krone ernannte Beamte, und in England wird den Betheiligten nicht einmal ein Vorschlagsrecht ein- geräumt. Kammerherr von Erdmannsdorff: Meine Her ren! Meines Bcdünkens ist eigentlich der Unterschied zwischen den Vorschlägen der Minorität und Majorität ein sehr geringer; er gipfelt, wie heute wiederholt schon hervorgehobcn worden ist, in dem Vorschläge der Districts vorsteher, und wenn ich richtig unterrichtet bin — und ich glaube es zu sein —, so faßt auch schon der Gesetzent wurf unter Billigung der Majorität den Fall ins Auge, daß sich in einzelnen Gemeinden oder mehreren Gemeinden nicht die geeigneten Persönlichkeiten finden, um die zahl reichen Obliegenheiten des Vorstands erfüllen zu können. Der Gesetzentwurf bestimmt, daß dann diese Gemeinden sich vereinigen können und einen gemeinsamen Vorstand wählen. Nun, meine Herren, das ist ja factisch nichts Anderes, als was die Minorität vorschlägt. Da haben Sie dann den Districtsvorsteher der Minorität. DcrUnter- schied zwischen Minoritätsvorschlag und Gesetz ist also kein anderer, als: die Minorität will den Districtsvorsteher als Regel und der Regierungsentwurf will ihn als Aus nahme. Wie man nun daraus, wie der Herr Bürger meister vr. Koch gethan hat, die Ungeheuerlichkeit folgern will, daß dadurch der Gesetzentwurf zu Fall gebracht wer den soll, ist mir factisch nicht verständlich. Der Herr Bür germeister vr. Koch sagte: solange er in der Kammer säße, wüßte er sich zu erinnern, daß die Erste Kammer immer alle Organisationen — ich weiß nicht, welche Worte er brauchte — erschwert oder gehindert hätte. Meine Herren! I. K. (2. Abonnement.) Ich dächte, wir hätten Organisationen zu halben Dutzen den wenigstens, wenn nicht gar zu Dutzenden in dem letz ten Jahrzehnt gehabt. Die Erste Kammer hat doch bestan den, also ich weiß nicht, wie da diese Anklage mit den factischcn Verhältnissen zu vereinbaren ist. Das muß doch Jeder cinräumen, daß wir in der letzten Zeit gerade genug mit Reorganisationen gesegnet gewesen sind, also muß doch die Erste Kammer zugestimmt haben, sonst wären ja dieselben nicht zu Stande gekommen. Ich muß also wie derum sagen: wie eine derartige Anklage hiermit überein stimmt, weiß ich nicht. Uebrigens aber, meine Herren, wenn die Erste Kam mer wirklich von den nach Dutzenden noch zählenden Or ganisationen eine oder ein paar gehindert hat, so ist das nicht das geringste Verdienst, was sie gehabt hat. Ich glaube, das Land wird der Ersten Kammer eher dankbar sein, als daß man ihr dies zum Vorwurf machen könnte. Ich glaube zwar nicht, daß der Herr Bürgermeister vr. Koch nach dem Tenor des Schlusses seiner Rede der Ersten Kammer ein Compliment machen wollte; er be absichtigte vielmehr wohl, was wir ja an dem Herrn Bürger meister vr. Koch schon mitunter wahrgenommcn haben, der Ersten Kammer nochmals Etwas zu hören zu geben, was er anderwärts nicht anbringen kann. Wir sind aber in dem Punkte schon etwas abgehärtet, es verfängt das nicht mehr. Am allerwenigsten verfängt dicseAnklage; denn wie diese nur im Geringsten stichhaltig sein soll, das ver stehe ich nicht. Ich habe schon vor ein paar Wochen in den öffentlichen Blättern die Prophezeihung gelesen, die sächsische Erste Kammer würde natürlicherweise das Or ganisationsgesetz zum Fall bringen. Damals habe ich mir gesagt: die Leute wissen eben nicht, wie die Sache steht, reden, wie sie es verstehen, und werden sich zuletzt damit entschuldigen, daß sie sagen, wir haben uns geirrt. Wenn aber heute, wo der Bericht vorliegt, in welchem nicht ein Wort davon enthalten ist, daß die Minorität gegen das Gesetz ist, sondern im Gegentheil das Gesetz empfiehlt und nur in einem einzigen Punkte Das, was die Negierung als Ausnahme hinstellt, zur Regel machen will, wie man davon sprechen will, die Erste Kammer hindere die Organi sation, das weiß ich nicht; namentlich weiß ich nicht, wie das ein Dcputationsmitglied behaupten kann, welches an den Verhandlungen Theil genommen hat, also genau wissen muß, wie es steht. Ich muß übrigens noch hinzufügen, meine Herren, ich glaube allerdings, daß der Minoritäts vorschlag noch aus einem anderen Grunde den Vorzug verdient, der meines Wissens noch nicht hcrvorgchobcn worden ist. Ich will einräumen, daß im Verlauf eines Jahrzehnts oder eines halben Jahrzehnts vielleicht schon unser sächsisches Volk gelernt haben wird, die Selbstrcgie- rung anszuübcn. Aber ich muß auch bestätigen, was schon mehrfach gesagt worden ist: jetzt hat das sächsische Volk diese Uebung noch nicht und ich glaube, wenn wir den 170
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