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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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raumer Zeit das allgemeine Schlag-, Stich- und Mode wort: „Erweiterte Selbstverwaltung" — ich sage also, meine Herren, ich muß vor allen Dingen erst dankbar an erkennen, daß die uns vorgelegtcn Gesetzentwürfe im Ver gleiche mit den weimarischen nach meiner Ansicht sich sehr vorthcilhaft auszcichnen. Denn, um nur Einiges zu er wähnen: das wcimarische Gesetz kennt einen Unterschied zwischen Stadt und Land nicht. Unsere Gesetzentwürfe wollen statt der bisherigen Krcisdircctioncn durch die Kreisamtshauptmannschaftcn eine gewiß sehr wohlthätige Mittelinstanz cinführen oder vielmehr bcibehalten. Diese Mittelinstanz kennt man in Weimar gar nicht. Auch ist der Sitz der Vczirksdircctoren — so nennt man dort die Behörde, welche bei uns der künftige Amtshauptmann bil den soll —, wenigstens im Neustädter Kreise, entfernter von vielen Ortschaften, als wie es bei uns der Fall sein wird, wenn mindestens 30 Amtshauptleute im Laude ver theilt sein werden. Ferner vermeidet unser Gesetzentwurf das Hauptgravamen der weimarischen Rittergutsbesitzer, daß sie, die fiühcren Gcricbtsherren, jetzt unter der Poli zeiaufsicht und Polizeigcwalt ihrer früheren Gcrichtsunter- gebcnen stehen. Constatiren muß ich aber, meine Herren, und darauf kommt cs wohl bei der an mich gerichteten Frage des Herrn von der Planitz hauptsächlich an, daß es auch in den weimarischen Landgemeinden an geeigneten Persönlichkeiten, obgleich dort sämmtliche Gcmeindcvor- stände — Bürgermeister genannt — von ihren Gemeinden auskömmlich und fest besoldet werden müssen, leider oft sehr fehlt, daß namentlich größere Gutsbesitzer sich meistens von diesen Aemteru zurückzichen, weil die damit verbun denen vielen Geschäfte sie zu empfindlich von -ihren Ge werks- und Berufsgcschäften abhalten. Dies, meine Herren, fürchte ich, wird auch bei uns künftig eintretcn; denn in einer Zeit, wo wegen der so vielen bewilligten und zn gleicher Zeit begonnenen öffentlichen Bauten, ohne Ueberlegung und Erwägung, daß Sachsen dazu nicht ge nug Arbeiter besitzt, sie durch Anerbietung zweifach, ja bis sechsfach höherer Löhne, welche der Landwirts) nicht zu gewähren vermag, weil er mit viel wohlfeiler produciren- dcn Ländern concnrrirt — der Laudwirthschaft entzogen werden —, es dahin leider gekommen ist, daß der Guts besitzer keine Knechte, keine Taaelöhner mehr bekommt, er also — der früher nur die Oberaufsicht üb r seine Be sitzung und Wirthschaft führte — jetzt selbst arbeiten und anspannen und mit seiner Familie und einigen Mägden die Feldwirthschaft besorgen muß; in solcher Zeit ist es wahrlich solchen Leuten nicht zuzumuthen, noch öffentliche Acmter zu übernehmen. Endlich darf ich nicht verschweigen, daß dort wegen Mangel oder Abneigung dazu geeigneter Persönlichkeiten Fälle Vorkommen, wo diese immerhin wichtigen Acmter heruntergekommenen Leuten, oder Leuten, die kein oder nur ein ehr kleines Eigcnthum besitzen, also ein besonderes Interesse an dm eigentlichen Gcmeindcangclegcnheiten nicht haben, oder auch früheren Stöckeladvocaten und ähnlichen Subjccten übertragen werden müssen. Vicepräsidcnt Oberbürgermeister Pfotenhauer: Zum Worte haben sich noch gemeldet die Herren Bürgermeister Martini, von der Planitz und von Erdmannsdorss. — Herr Bürgermeister Martini! Bürgermeister Martini: Meine Herren! Der größte Theil Dessen, was ich mir zu sagen vorgenommen hatte, ist mir von einigen Vorrednern, namentlich von Herrn Hofrath von Bose und Herrn Bürgermeister Dr. Koch, vorweggcnommcn worden; ich werde mich daher nur auf wenige Punkte beschränken zur Widerlegung Dessen, was von dem ersten Herrn Redner, welcher heute das Wort ergriff, und von dem Hcrrn Präsidenten von Zehmcn gegenüber der Majorität der Deputation angeführt worden ist. Herr Kammcrherr von der Planitz hat auf die schwie- ngeAufgabe hingcwicsen, welche die Landgcmcindcordnung den Gemciudcvorständen stelle, und Herr Präsident von Fehmcn hat in etwas drastischer Weise dem Herrn von der Planitz hierbei seeundirt. Wenn diese Schwierigkeiten wirk lich vorhanden sind, was ich ja nicht leugnen will, so scheint mir doch aber damit die Bemerkung des Herrn Präsidenten nicht ganz im Einklänge zu stehen, die dahin ging, soviel passire ja nicht auf dem Lande, daß es noth- wcndig sei, den Gcmcindevorständeu die Polizcistrafgewalt zu übertragen; cs kämen ja derartige Fälle nur alle Jubel jahre einmal vor. Nun, meine Herren, wenn dem so ist, so haben ja die Gemeindcvorstände von einem Jubeljahre bis zum andern hinlänglich Zeit, sich diejenige Gcsetzcs- kcnntniß zu verschaffen, deren sie zur Ausübung der Straf gewalt bedürfen, und es wird ihnen dies"gewiß ebenso gut gelingen, wie den jugendlichen ExpedicnE, die jetzt schon, wie ich offen bekenne, zum Theil auch bei deK Stadträlhcn in diesem Fache thatig sind. Der Herr Kammerherr von der Planitz bezeichnet es ferner als eine Schwerfälligkeit, daß 42l l Gemciudcvorständen die polizeiliche Strafgewalt übertragen werden solle, und versprach sich eine größere Gcschäftsbcschleunigungvon dem Vorschläge dcrMinorttät, woruach ungefähr nur 400 Beamte diese Befugniß aus- znübcn haben würden. Meine Herren! Wenn irgendwo, so istauf demGebicte derPolizcieine stracklicheHandhabung des Gesetzes und rasches Einschreiten nothwendig, und ich sollte doch meinen, dies würde viel eher erreicht, wenn die Po lizei, namentlich die Localpolizei, in die Hände der Gemeinde vorstände gelegt wird, als wenn man die Localpolizciorgane zwingt, bei jeder Kleinigkeit sich erst an dcn oft vielleicht weit entfernt wohnenden Districtsvorstchcr zu wenden und zu ihm hinauszulaufcn. Der Herr Präsident von Zehmen fand eine Schwierig keit auch für die Rittergutsbesitzer in der Ucbcr- tragung der Polizeigewalt und meinte, es würde kaum je-
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