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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 140. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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nicht im Zweifel sein, daß derselbe an sich schon ein voll ständig gerechtfertigter sei. Bereits in dem §. 61 der Verfassungsurkunde, wel cher also lautet: „Für das ganze Königreich Sachsen besteht eine allgemeine, in zwei Kammern abgcthcilte Ständever- sammluug. Neben derselben wird die besondere Pro- vinziallaudtagsverfassung in der Obcrlansitz nnd die Kreistagsvcrfassung in den alten Erblandcn, vorbehalt lich der in Rücksicht beider nöthig werdenden Modifi kationen, noch ferner fvrtbestehen", ist die Nothwcndigkcit der Abänderung der auf diese Ver fassung bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen — also auch der Krcistagsordnung vom 16. August 1821 — an- gcdcntct worden, und wenn auch iu der Ständischen Schrift vom 31. Mai 1834 diese Angelegenheit nicht als so dringlich bezeichnet worden ist, daß das zeithcrige Ver hältnis nicht bis zum nächsten Landtage fortdauern könne, so geht doch aus den auf dem Landtage von 1836/37 von beiden Kammern gestellten Anträgen aut Revision der bestehenden Krcistagsordnung, beziehentlich auf Vor legung eines neuen Entwurfs zu einer solchen, sowie daraus, daß die königl. Staatsrcgicrung mittels Lecrcts vom 8. April 1837 den Ständen einen derartigen Ent wurf zur Berathnng zugehen ließ, zur Genüge hervor, daß das Bedürfuiß hiernach allseitig anerkannt wurde. die Rechnungen des krcisstcucrräthlichen Archivs und auf nachgcwicseu angesehen werden können, um bei Veurthci- die in den Händen der Gemeinden sich noch befindenden lung der vorliegenden Petitionen weitere Beachtung zu Hauptquittnngsbüchcr. Der Deputation war eine Ein- finden. in diese Acren und Rechnungen nicht geboten und nun den in beiden Petitionen übereinstimmend dieselbe sah sich c aher, um uur clnrgcrmaßcn die Füglich- ausgesprochenen Antrag auf Vorlegung einer neuen KreiS- tcit einer ^eurt Heilung -.er Verhältnisse zu gewinnen, tagsordnnng betrifft, so konnte die Depntation darüber rn die Nothwcndlgteit versetzt, über die von den Pc-M ' ' - . ... tcnten angegebenen Thatsachcn anderweit ökechcrchcn au-i zustcllen. Hierbei gelangte sic in den Besitz eines auf Grund der kreisständischcn Acien vor nicht langer Zeit ans-! gearbeiteten Exposes über die Entstehung und den Fort- gang der voiglläudischeu allgemeinen Kreiskassc, welches i mit den Darstellnngcn der Petenten in Manchem zwar übercinstimint, in Anderem aber und zwar gerade in den j hauptsächlichsten Momenten, davon abwctcht. l Anlangcnd zuvörderst die im Jahre 1797 von der Kreissteuercinnahmc an die voigtländische Kreiskassc ab gegebenen 3<u>0 Thlr-, so heißt es darin: . „cs seien dieselben nach Inhalt des an den damaligen Kreishanptmann erlassenen Ncscripts vom l. Septem ber 1797 lediglich zur Berichtigung von Anforderungen ' bestimmt gewesen, welche von Seiten der Rittergüter wegen geleisteter Lieferungen im siebenjährigen Kriege erhoben worden seien, und die von dem Justizamte Plauen auf Anordnung erlassenen Edictalicn hätten sich auch nur auf derartige Ansprüche und Vorschüsse von den Rittergutsbesitzern und schristsässigcn Städten des voigtländischcn Kreises bezogen, obwohl man sehlüß- lich noch die Elansel hinzugefügt habe: daß auch, wer .sonst in Ansehung der im siebenjährigen Kriege ge leisteten Vorschüsse an den Kreis Etwas zu fordern zn haben vermeinen sollte, sich anzumcldcn habe." In Betreff der durch den Vergleich vom 6. Juni 1821 zwischen der Pcräqnationskasse und den ständischen Dcpntirten des voigtländischcn Kreises auf 26,00" Thlr. scslgcstclltcn Avcrsionalsumme bemerkt das Expose: „cs habe die Pcräqnationskasse hierbei ausdrücklich zu gestanden, daß sie noch verbunden sei, sämmtliche nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 2. November 1819 begründete und tempesliv angebrachte Anforderungen der Communcn und Unterthemen des voigtländischcn Kreises, ohne weiteres Zuthuu desselben, wie bisher, zu befriedigen." Durch diese Auslassungen wird der Meinung der Petenten, daß jene Gelder zur Ausgleichung von Kriegs schäden für den gcsammtcn Kreis, also anch für die Landgemeinden und die kleineren Städte bestimmt ge wesen seien, mithin auch dem von ihnen iu Anspruch ge nommenen Mit-, beziehentlich alleinigen EigciUhnmsrechtc an der allgemeinen Krciökasse, mit welchem wiederum das Bcfngniß der Thcilnahme an der, Verwaltung dieser Kasse iu engem Zusammenhänge steht, dircct entgegen getreten. Die Deputation befindet sich weder in der Lage, über die Nichtigkeit der einen oder der anderen Be hauptung zu cnlscheidcn, noch auch glaubt sie, daß die Ent scheidung dieser Frage, als einer Rechtsfrage, von der hohen Kammer zu erfolgen habe. Sie ist aber auch zugleich der Meinung, daß die von den Petenten für die Begründung Ihres angeblichen Mitcigenthumsrechts angeführten That- sachen bewandten Umständen nach nicht für ausreichend Nur beiläufig möge hier bemerkt werden, daß dieser Entwurf damals zwar von der Ersten Kammer angenom men, von der Zweiten Kammer aber beschlossen wurde, denselben an die königl. Staatsrcgicrung zurückzngcbcn, da man die von der letzteren darin vorgcschlagene Mo dalität der Vertretung der einzelnen Corporationen — der Ritterschaft, des Bauernstandes und der Städte — auf den Kreistagen nicht für annehmbar erachtete nnd daß infolge dessen schließlich beide Kammern sich dahin einigten, daß man diese Angelegenheit für den damaligen Landtag auf sich beruhen lassen wolle, da bei dessen noch übriger kurzer Dauer eine Vereinbarung der beiderseiti gen weit auseiuandergchcndcn Ansichten nicht zu erzielen sein werde. (Siche L.M. 1836/37 S. 2743, 5182, 6250, 6364 n. flg.) Schon bei Gelegenheit dieses Entwurfs hatte die königl. Staatsrcgicrung in den demselben bcigegebenen. allgemeinen Motiven über die Nothwcndigkcit der in §.61 der Verfassnngsurtnnec angcdcutcten Modifikationen unter Anderem sich dahin ausgesprochen, daß dieselbe insbeson dere in der Uebcrcinstimmnng zwischen der Kreistags repräsentation und der allgememcinen ständischen Neprä» sentation des Königreichs zu suchen sei, so daß die in der letzteren durch die VerfassungSurknnde vom 4. September 1831 eingctretcncn Verändcruugcu in einer dem Ressort der Krcisstände entsprechenden Weise Berücksichtigung zn finden hatten; daß aber eine der wesentlichsten hierbei in Betracht kommenden Abänderungen der landstäubischni-"
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