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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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da dieser (welcher vom Einflüsse des religiösen Glaubens bekenntnisses auf die staatsbürgerlichen Rechte handelt), allerdings aufgehoben worden ist. Präsident Hab er körn: Will die Kammer zu Punkt N bei ihrem früheren Beschlüsse, nur unter der redaction cllen Bemerkung, daß noch I.33 an einer entsprechenden Stelle aufzuneh men ist, stehen bleiben? — Gegen 2 Stimmen. Referent Sachße: Ferner heißt es: 12. Endlich hat die Erste Kammer für den Schlußsatz des Gesetzes folgende Einschaltung nach den Worten: „gegenwärtigen Gesetzes" 2 über die Gründe der Ausschließung vom Stimmrechte sind zum Theile neu und darauf basirt, daß die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte durch neue Gesetzgebung werde geregelt werden. Da jedoch der hierüber den Ständen vorgelegte Gesetzentwurf in beiden Kammern Annahme nicht gefunden hat, so ist dadurch eine Lücke in der Vor lage entstanden, indem dieselbe nunmehr ein roksrsns ntzsgno reluto involvirt, d. h. sich auf Rechtseinrtchtungcn bezieht, die nicht vorhanden sind. Die jenseitige Kammer ist deshalb zu der Fassung des Gesetzes vom 19. Octöber 1861 zurückgekehrt und hat demgemäß beschlossen: „die Bestimmungen sul> a, b, c und ä der Vorlage anzunehmen, die sub e, k und x abzulehncn und statt deren die Punkte k, §, tz, i und L des zeither geltenden Gesetzes wieder aufzunehmen und dem K. 2 der Vorlage einzuverlciben." Ihre Deputation findet in diesem Beschlüsse das ein- Präsident Haberkorn: Tritt die Kammer zu sie nicht befriedigender Verhältnisse die Initiative zu er greifen. angenommen: < „welches als ein intcgrirender Theil der Verfassungs- fachstc Äuskunftsmittel aus der durch bie Nichtannahme urkunde anzusehen ist und worauf die Bestimmungen! des obgedachten Gesetzes entstandenen Situation und em- von §. 152 der letzteren Anwendung leiden." !pfiehlt deshalb Beitritt zum jenseitigen Beschlüsse, indem Als Grund dafür ist der gleiche Vorgang in den dadurch der künftigen Ständeversammlung freie Hand ge- Verfassungsnachtragsgesetzen vom 5. Mai 1851 und 27.No- lassen wird, in dieser Beziehung für Abänderung etwa vember 1860 angeführt. ''' ' - Die Deputation findet die Annahme dieses Zusatzes unbedenklich und empfiehlt daher solche der Kammer. Präsident Habcrkorn: Nimmt die Kammer diese Einschaltung, welche die Erste Kammer beschlossen hat, ebenfalls an? — Einstimmig. §. 2 des Wahlgesetzes dem Beschlüsse der Ersten Kammer bei? — Einstimmig. Referent Sachße: Weiter sagt der Bericht: Referent Sachße: Der Bericht sagt weiter: 13. Ueberdies hat die Erste Kammer als Ueberschrift des Gesetzentwurfs eine veränderte Fassung vorgeschlagen, nämlich: „Gesetz, einige AbänderungenderVerfassungsurkunde vom 4.Sep tember 1831, sowie der Nachtragsgesetze zu derselben vom 5. Mai 1851 und 19. October 1861 betreffend." Auch diese redactionclle Abänderung erscheint an nehmbar und wird deshalb der Kammer zur !Annähme empfohlen. Präsident Haberkorn: Wird die veränderte Ueberschrift von der Kammer genehmigt? — Einstimmig. IS. hat die jenseitige Kammer in Consequenz ihres Beschlus ses zu tz. 63 der Verfassungsurkunde den von der Zwei ten Kammer beschlossenen Punkt 17, Verstärkung der Ersten Kammer durch Mitglieder der Handels- und Ge werbekammern, abgclehnt. Die Majorität der Deputation muß auch hier Steheubleiben bei dem Beschlüsse anrarhen. Die Minorität, der Abg. von Criegern, empfiehlt Beitritt. Präsident Haberkorn: Bleibt die Kammer zu 8-bei ihrem früheren Beschlüsse stehen? — Gegen 5 Stimmen. Referent Sachße: Weiter heißt es: Referent Sachße: Der Bericht fährt fort: S. In dem Entwürfe eines Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, sind folgende Differenzen aufgetreten: 14. Die Bestimmungen des 16. Dasselbe gilt hinsichtlich der 10, 11, 12, die Wahlen der Rittergutsbesitzer betreffend. Die diesseits beschlossenen Abänderungen sind aus gleichem Grunde jenseits abgelehnt worden; diesseits hat man in der obengenannten Majorität consequenter Weise der Kammer das Festhalten an den früheren Beschlüssen zu empfehlen.
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