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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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.! in dem Flußprofil /Xu in den Eisenbahndamm roth verzeichneten Durchflüsse annoch einbauen lassen wolle." Die Eisenbahngesellschast hat gegen beide Entscheidungen Recurs eingcwendet und wie aus der Beschwerdeschrift hervorgeht, hat das Ministerium hauptsächlich sein Augen merk darauf gerichtet und erklärt, daß, wenn die Regulirung des dortigen Flußgebiets geschehen wäre, die Überschwem mungen beseitigt werden würden. Wie auch im Berichte, den ich nachher mir erlauben werde vorzutragen, angegeben ist- finden schon seit längerer Zeit Verhandlungen statt, um die Flußüberschwemmungen durch die Regulirung der dor tigen Wasserläufe zu beseitigen. Während der Zeit find wieder Ueberschwemmungen eingetreten, so daß die Bewohner der betreffenden Ortschaften wiederholt bedeuten den Schaden erlitten haben, und infolge dessen richten sich dieselben mit einer Beschwerde an die Kammern. Das ist das Hauptsächlichste, was die Beschwerdeschrift enthält. Der Bericht der vierten Deputation lautet: Diese Beschwerde ist, da sie an die Ständeversamm- lüng gerichtet war, zuerst an die Erste Kammer gelangt und von derselben in der 96. öffentlichen Sitzung berathen worden. Die Deputation hatte als Ergebniß ihres münd lichen Berichts den Antrag an die Kammer gebracht: Die Kammer wolle beschließen, das Gesuch der Petenten der hohen Staatsregierung zur Kenntniß- nahme zu überweisen. Nachdem die jenseitige Deputation diesen Vortrag erstattet, ergriff Herr Abg. Rittner das Wort und stellte, da es ihm schiene, daß nicht sowohl die Beschwerde voll begründet, sondern daß es Pflicht sei, den Beschwerde führern baldigst Abhilfe zu verschaffen, den Antrag: diese Beschwerde der hohen Staatsregierung zur Be rücksichtigung zu überweisen. , Herr Abg. Rittner zog aber auf eine Bemerkung des Herrn Präsidenten, daß, da der Schlußantrag der Beschwerde, welcher folgendermaßen lautet: „die hohe Kammer wolle ihre gewichtige Stimme gegen ein solches Verfahren erheben und darauf antragen, . daß ihnen schleunige Hilfe in ihrer Noth geschaffen und von dem königl. Fiseus die Schäden ersetzt würden," in zwei verschiedene Theile zerfalle, indem der eine Theil derselben auf dem Verwaltungswege, der andere Theil gber auf dem Rechtswege seine Erledigung finden müßte, er nicht wüßte, ob sich diese Berücksichtigung auf das Ganze der Eingabe, oder nur auf einen Theil derselben beziehen sollte, er aber nur einen bestimmten Antrag zur Abstimmung bringen könne, seinen Antrag wieder zurück, und der Herr Präsident stellte hierauf den Antrag: die Beschwerde der königl. Staatsregicrung zur Er- . Wägung zu übergeben, welcher Antrag auch bei namentlicher Abstimmung ein stimmige Annahme fand. Am 17. Mai erhielt der unterzeichnete Referent die nöthigen Unterlagen aus der hohen Ersten Kammer, und da durch königl. Decret der Schluß des diesmaligen Landtags aus den 28. Mai festgesetzt ist, so konnte Ihre vierte Deputation, so schwer es ihr auch geworden ist, nur zu dem Beschlüsse gelangen, der Kammer anzurathen, dem Beschlüsse der Ersten Kammer beizutreten, da nur dadurch ein ständischer Antrag an die hohe Staatsregierunfl. zu erlangen ist. Aus dieser Beschwerdeschrift wird die hohe Kammer ersehen, daß die Besitzer der Flur Leutsch durch den Eisen bahndamm der thüringer Eisenbahn wirklich großen Scha den erleiden, was auch früher die hohe Staatsregicrung anerkannt, da sie der genannten Eisenbahngesellschaft auf gab, dafür Sorge zu tragen, daß die Stauung der Wäf- fer beseitigt würde. Nur später ist die hohe Staatsregierung zu einer etwas anderen Ansicht gekommen, indem sie annahm, daß durch Regulirung der Wasserläufe der Elster mit ihren Nebenflüssen diesem Uebelstande Abhilfe geschehen würde. Aber, wie bekannt, ist am 3. Juli 1856 schon vom Stadt- rathe zu Leipzig unter Beitritt mehrerer betheiligter Grundstücksbesitzer auf Grund §. 1 des Gesetzes vom 15. August 1855 der Antrag gestellt worden: die Fluß gebiete der Elster und Luppe zu reguliren, und erst am 24. April 1866 ist mittels Verordnung der Flußreguli- rungsverband bestätigt worden; bis zum heutigen Tage ist aber diese Flußregulirung noch nicht begonnen, es kann auch noch eine längere Zeit verstreichen, bevor die ser Zeitpunkt eintritt, und da dieselbe eine sehr aus gedehnte Arbeit, so werden leicht von Beginn bis zum Schluffe noch Jahre vergehen; so lange soll daher die Gemeinde Leutsch auf Erfüllung ihrer gerechten Bitten warten? Aus der Beschwerde ist ersichtlich, welchen Schaden die Gemeinde Leutsch seit Errichtung dieses Eisenbahn dammes an ihren Fluren erlitten hat; wie leicht kön nen, bis zur Vollendung der projectirten Flußreguli rung noch mehrfache Hochwässer vorkommen, und doch soll nach Ansicht der königl. Staatsregierung diesem Üebelstande nicht sofort, sondern erst durch Beendigung der Flußregulirung Abhilfe geschehen; dies kann die De putation nicht für gerechtfertigt anerkennen, sie muß viel mehr an die hohe Staatsregierung den Antrag stellen: so bald als nur irgend möglich diesen Uebelstand ab zustellen; sie würde daher auch unbedingt diese Beschwerde der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung empfohlen haben, wenn sie, wie schon bemerkt, die Hoffnung hegen könnte, noch einen gleichlautenden Beschluß von der Er sten Kammer zu erlangen. Wie schon bemerkt, zerfällt die Eingabe der Ge meinde Leutsch in zwei Theile, indem dieselbe außer Ab hilfe für die entstehenden Stauwässer auch Ersatz für die gehabten Schäden verlangt. Der zweite Theil dieser Ein gabe ist aber ein solcher, der nur durch den Rechtsweg entschieden werden kann und nicht zur Cvmpetenz der Stände gehört, weshalb die Deputation der Kammer an- rathet, diesen Theil der Eingabe auf sich beruhen zu lassen. Abg. Schreck: Meine Herren! Es kann nicht meine Absicht fein, dem Herrn Referenten, beziehentlich der vier ten Deputation eine Verlegenheit zu bereiten und ihr nur Opposition machen zu wollen; allein ich habe, so sehr ich. auch materiell die Ansichten der Deputation theile, doch»
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