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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,2
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028296Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028296Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028296Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-10-30
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kanntmachung der 'm 8 45 erwähnten Aufforderung ab zu berechnen". Präsident von Zehmen: Meldet sich Jemand zum Wort zu Punkt 10 zu 8 46 des Gesetzes? — Es ist nicht Fall, ich frage also die Kammer zunächst: „Ob 'sie Absatz 1 nach der Fassung der Zwei ten Kammer annehmen will?" Einstimmig. „Und ob sie Absatz 2 in der in der gedruck ten Zusammenstellung wiedergegebenen Fassung genehmigen will?" E instimmig. Referent'Kammerherr von Erdmannsdorff: Die elfte Differenz bezog sich auf 8'59, war auch nur redactio- neller Natur. Es ist beschlossen worden, Ihnen vorzu schlagen, Absatz 2 so zu fassen: „Desselben Vergehens machen sich die gesetzlichen Vertreter physischer und juristischer Personen schuldig, wenn sie in Betreff n. si w." nach der Fassung der Zweiten Kammer. Es ist zum Theil die Fassung der Ersten, zum Theil die Fassung der Zwei ten Kammer angenommen worden. Präsident von Zeh men: Sofern sich Niemand^ zurw Wort meldet zu Punkt 11 der Zusammenstellung, zu §59 des Gesetzes, so frage ich die Kammer: „Ob sie den dort ihr vorgelegten Vorschlag der Vereinigungsdeputation genehmigen will?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: In §61 handelte sich blos um das Citat mehrerer Paragraphen. Wir hatten vorgcschlagen, daß es bei einzelnen „folgende" heißen müsse, bei einzelnen „folgender". Wir haben uns dahin geeinigt, das Citat der Paragraphen ganz zu strei chen und einfach zu sagen: „Die Bestimmungen des Straf gesetzbuches". Präsident von Zchmen: Meldet sich Jemand zu Punkt 12 zu § 61 des Gesetzes zum Wort? — Es ist nicht der Fall; ich frage die Kammer: „Ob sie dem Vorschläge unser er Vereinig - ungsdeputation unter Punkt 12 zu K 61 des Gesetzes beitreten will?" E i n st i m m i g. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: In 8 62 handelt cs sich blos um ein einziges Wort, was irr- thümlicher Wei'e von der diesseitigen Deputation falsch verstanden worden war, nämlich „Entziehung" und „Hin terziehung". Wir hatten es für einen Druckfehler gehalten; die verschiedenen Worte sind ater vollständig berechtigt. Es wird Ihnen also vorgeschlagen, hier derFassungderZweiten Kammer beizutreten. Präsident von Zehmen: Meldet sich Jemand zum Wort zu Punkt 13 zu § 62? — Es ist nicht der Fall. Die Vereinigungsdeputation schlägt vor, daß bei diesem Punkt die Erste Kammer der Zweiten beitrete. „Genehmigt dies die Kammer?" Einstimmig. Referent Kammerherr vouErdmannsdorff: Was nun die Anträge anlangt, so waren Differenzen bei den Anträgen 4 und k. Wir haben uns dahin geeinigt, Ihnen vorzuschlagen, in dem Antrag unter 4 die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie die Steuerbczirke so bald wie möglich mit den nach dem Gesetz vom 21. April 1873 zu schaffen den Verwaltungsbezirke in Einklang bringe. Wir hatten gesagt: „soweit thunlich". Es hielt Anfangs jede Deputation an ihrem Ausdruck fest. Wir haben uns aber schlüßlich überzeugt, daß beide Ausdrücke eigent lich ziemlich auf dasselbe hinauskommen, und da hat die Erste Kammer nachgegeben. Wir haben daher Sie zu bitten, die Fassung der Zweiten Kammer in dem Antrag unter 6 anzunehmen; ebenso den Antrag unter k, die Nc- gierung zu ersuchen, daß sie auf baldige Beseitigung der Kreissteuerräthe Bedacht nehme. Ich habe den falschen Buchstaben gelesen: bei e— das kommt ja noch vor k — bei o ist jede Kammer auf ihrem Antrag stehen geblieben. Die Zweite Kammer hatte be schlossen, die Hohe Staatsregierung wolle auf baldige Be seitigung der Kreissteuerräthe Bedacht nehmen, die Erste Kammer hatte beschlossen, den Antrag abzulehnen. Beide Deputationen sind auf ihrem Antrag stehen geblieben. Das ist, meine Herren, der einzige Punkt des Vereinigungsver fahrens, wo wir uns nicht geeinigt haben. Wir haben Sie also zu ersuchen, hier beiJhrem früheren Beschlusse zu beharren bei Punkt o. Präsident vvnZehmen: Ich eröffne die Verhand lung über Punkt 14. Verlangt Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall- Eine Vereinigung hat in der Ver einigungsdeputation über den Antrag unter o nicht statt gefunden, sie hat einen gemeinschaftlichen Vorschlag nicht vorzulegen. Die Deputation unserer Kammer schlägt unserer Kammer vor, in Betreff des Antrages unter « bei Ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben. Ich frage also die Kammer: „Ob sic stehen bleiben will?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: Es kämen nun die Anträge unter k und zwar unter den Num mern 1, 2 und 3. Bei Antrag 1 —
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