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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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den Fischstanb zu schützen. Ich bitte die Kammer nicht allein im Interesse der Fischereibesitzer, sondern im Interesse des Fischbestandes in Sachsen überhaupt auf den Antrag des Herrn von Metzsch einzugehen, und ich bedauere, daß er eine abschwächende Zeile in den Antrag ausgenommen hat. Wenn nicht, meine Herren, in Sachsen Etwas geschieht, um die Bäche vor Verunreinigung zu schützen, so kann es kommen, daß in wenig Jahren durchziehende Thierbuden noch für EntrLe Forellen und andere wilde Fische sehen lassen können, indem sie den sächsischen Einwohnern als Landcsprvducte nicht mehr zu Gesicht kommen. Es nimmt die Verunreinigung der Wässer so erschreckend überhand, daß der Nachtheil nicht mehr auf die Fischereien sich be schränkt, sondern daß die Verunreinigung der Gesundheit der Bewohner anliegender Ortschaften selbst anfängt nach theilig zu werden. Graf zur Lippe: Der Antrag des Herrn Oberschenk von Metzsch ist dadurch empfohlen worden, daß er in einer andern Gesetzgebung Eingang gefunden habe. Soviel mir bekannt ist, handelt es sich aber blos um einen Ent wurf, der den preußischen Kammern vorgelegen hat, und so viel ich weiß, ist der Entwurf nicht zum Gesetz erhoben worden. Es würde daher nach dieser Richtung die Em pfehlung noch einer Kritik zu unterwerfen sein. Oberschenk von Metzsch: Ich habe in der Moti- virung meines Antrags ganz bestimmt hervorgehoben, daß derselbe aus einem Entwürfe der preußischen Gesetz gebung entlehnt ist. Weiß der Herr Graf zur Lippe be stimmt, daß der Entwurf nicht als Gesetz angenommen worden ist, so lasse ich dies dahingestellt sein; ändere aber des halb meine Ansicht nicht, sondern bleibe bei meinem Anträge stehen, da ich ihn für vollständig zweckmäßig und gerecht fertigt-halte, auch noch durch das, was mein Herr Nachbar Seiler soeben gesagt hat. Bürgermeister Müller: Indem ich mich denAeußer- ungen des Herrn Referenten, welche wir vorhin vernommen haben, anschließe, möchte ich die Kammer auch bitten, den Antrag nicht anzunehmen. Er ist an und für sich schon nicht dergestalt vorbereitet, daß man seine Tragweite ge hörig überschauen könnte, und schon aus diesem Grunde muß ich Bedenken tragen, zu einer so wichtigen Bestimmung, wie sie in Absicht liegt, meine Zustimmung zu geben. An und für sich müssen wir daran denken, meine Herren, daß wir nicht allein die Fischerei zu begünstigen haben, sondern daß auch Pflichten gegen die Industrie vorliegen, die wir ebenfalls zu erfüllen haben. Es ist also eine Art Collision da. In solchen Fällen ist es gewiß immer bedenklich, Ge setze mit rückwirkender Kraft zu geben, deren Tragweite man für den ersten Augenblick sich gar nicht so vorstellen ann. Die Aenderungen in Jndustriestätten können nach l. K. (3. Abonnement.) Befinden sehr viele Kosten verursachen, in einzelnen Fällen auch wenig, und doch der Industrie sehr schaden. Wenn diese Vorkehrungen, welche nach dem Vorschläge zu treffen sein würden, wenig Geld kosten, so wird jedenfalls der Fischereiberechtigte sie beantragen und nach Befinden die geringen Kosten nicht scheuen. Allein es kann dadurch ver Industrie ein sehr großer Nachtheil zugefügt werden. Im anderen Falle, wenn eine Aenderung gewünscht wird zu Gunsten der Fischerei und der Kostenbetrag ein sehr be deutender sein würde, wird der Antragsteller dieKosten nicht übernehmen wollen und es wird also in diesem Falle gar nichts erreicht werden zu Gunsten der Fischerei. Im Allge meinen muß ich meine Ansicht dahin aussprechen, daß es bedenklich ist, solchen Gesetzen rückwirkende Kraft zu geben. Die Verhältnisse in Preußen mögen wohl auch etwas an dere sein, als bei uns in Sachsen. In Sachsen hat die Fischerei jedenfalls nicht mehr die Bedeutung und Wichtig keit, die sie in Preußen vielleicht hat. Wäre der Antrag vorher an die Deputation abgegeben worden und hätte er von den Königl. Herren Commissaren in nähere Erwäg ung gezogen werden können, so würde sich das, was ich meine, wahrscheinlich noch viel eclatanter zu Tage gestellt haben. Ich für meine Person kann nicht anrathen, diesen Antrag anzunehmen. Oberschenk von Metzsch: Meine Herren! Ich muß doch dem geehrten Herrn Vorredner insofern widersprechen, wenn er behauptet, daß die Fischerei in Sachsen ganz gegenstandslos wäre und keinen Werth mehr habe. Ist sie gegenstandslos geworden und hat sie keinen Werth, so haben wir dies leider hauptsächlich mit den industriellen Etablissements zn verdanken, aus denen schädliche Zuflüsse in die Fischwässer geleitet worden sind. Ich muß doch bitten, daß man die Sache vom volkswirtschaftlichen Standpunkt betrachtet und in den gegenwärtigen Zeiten, wo die Fischpreise eine so enorme Steigerung erfahren haben, auf Mittel sinnt, die dazu beitragen, diese Theuer- ung zu mildern, wohin also, je mehr wir die Fischerei wieder in die Höhe bringen, gewirkt wird. Dies sind die Motive, die mich hauptsächlich bestimmt haben, für diesen meinen Antrag einzutreten. Bürgermeister Müller: Ich bitte zur Widerlegung um das Wort. Meine Herren! Ich glaube nicht, daß ich geäußert habe, die Fischerei in Sachsen sei gegenstandslos, ich habe nur gesagt: die Fischerei sei in Sachsen nicht von der Bedeutung, wie in Preußen. Daß die Fischerei in Sachsen vollständig gegenstandslos geworden sei, konnte mir nicht in den Sinn kommen, zu behaupten, ich müßte sonst nicht wissen, daß unlängst aus der Elbe bei Meißen, wer weiß, was für große-Fische herausgezogen worden sind, was ich in den Zeitungen gelesen habe und der Herr Bürgermeister Hirschberg wohl bestätigen kann. 93
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