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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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(Bürgermeister vr. Seetzen.) unterdrücken. Immerhin glaube ich doch, daß dieser Ge danke nur theoretische Berechtigung hat. (Sehr richtig I) Man stelle sich vor, daß in einer kleinen Landgemeinde Unruhen ausbrechen. Die Gemeinde hat vielleicht ein oder zwei Polizeibeamte, die zumal jetzt im Kriege wahr scheinlich durch Hilfskräfte ersetzt sind. Wie soll sie in der Lage sein, irgendwelche ernsthaften Unruhen und Aus schreitungen zu verhindern und die Schäden, die dabei entstehen können, zu verhüten? Das ist gänzlich unmög lich. Und das wird ebenso auch in den größeren Ge meinden sein, dafern nicht eine Garnison am Orte ist. Im letzteren Falle ist die Gemeindeverwaltung auch nicht immer, aber vielleicht in der Regel befähigt, rechtzeitig Hilfe herbeizuschaffen und dadurch den Unruhen vor zubeugen und sie zu verhindern. Ich meine daher, allgemein den Gemeinden die Last der Haftpflicht aufzubürden, würde ausgeschlossen sein, und ich möchte deshalb heute schon den dringenden Wunsch aussprechen, daß bei der in Aussicht stehenden Regelung der Angelegenheit man nicht den Ausweg wähle, die Ge meinden damit zu belasten. Man kann hingegen daran denken, daß der Staat einzutreten habe. Dann würde ja die Frage des Verschuldens gänzlich ausscheiden, aber D) der Gesichtspunkt, daß die breiten Schultern des Staates eher in der Lage sind, für Schäden aufzukommen, als eine verhältnismäßig geringe Zahl von Bewohnern der kleineren oder auch größeren Gemeinden, ist gewiß nicht von der Hand zu weisen. Wenn es auch heute noch nicht an der Zeit ist, sich für eine bestimmte Regelung zu entscheiden, so möchte ich doch wenigstens die Bitte wiederholen, daß man nicht auf die Haftpflicht der Gemeinden zukommen möge. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? — Herr Oberbürgermeister Blüher! Oberbürgermeister Blüher: Ich möchte die Worte des Herrn Kollegen Seetzen doch sehr lebhaft unterstreichen. Es ist richtig, daß in Preußen und anderen Staaten der Zustand besteht, daß man die Ge meinden für derartige Schäden haftbar macht. Aber man sollte doch nicht daran vorübergehen, zu welchen wider sinnigen Ergebnissen dieser Zustand dort geführt hat. Ich entsinne mich, daß vor einigen Jahren, noch vor dem Kriege, in Breslau ein Aufruhr entstand, bei dem ein Schutzmann, ein Beamter der Königlichen Polizei direktion, einem Passanten mit dem Säbel die Hand abschlug. Die Stadt Breslau hatte dafür zu bezahlen. Wie das damals durch die Blätter ging, — die Sache ist auch im Preußischen Herrenhause von den dortigen (v) Kollegen zur Sprache gebracht worden — war die Über zeugung allgemein — und sie ist auch im Herrenhause zum Ausdruck gebracht worden —, daß dieser Zustand nicht länger geduldet werden könne, und ich meine, da sollte man doch nicht in Sachsen daran gehen, derartigen veralteten und zu widersinnigen Ergebnissen führenden Gesetzen die Einführung zuzugestehen. Ich möchte zu dem, was Herr Kollege Seetzen ge sagt hat, noch zwei Bemerkungen nachtragen. Es ist nicht richtig, daß die Gemeinden die Polizei haben. Ich will gar nicht an Dresden denken, wo die Sicherheits- und Verkehrspolizei der Königlichen Staatsregierung Vor behalten ist, aber auch auf dem Lande und in den kleineren Gemeiden ist doch der größere Teil der Polizei in den Händen der Amtshauptmannfchaft, also der staatlichen Behörde. Ich meine also, diese Begründung dürfte nicht dazu führen, daß man die Gemeinden heranzieht. Ich bin nicht in der Lage, für das Votum der Deputation zu stimmen, denn ich besorge, daß daraus die Konse quenz gezogen würde, als ob man sich mit den Aus führungen der Königlichen Staatsregierung, daß eine Haftung der Gemeinden in Aussicht genommen werden könnte, einverstanden erkläre. Meines Erachtens müßte der Ausweg auf wesentlich anderen Wegen gesucht werden. Wenn der Staat — ich weiß nicht, wie der Herr D) Finanzminister darüber denkt — nicht einspringen will, dann, meine ich, sollte man doch dem Gedanken nach gehen, den wir in einer der letzten Sitzungen — es ist wohl in der letzten Sitzung gewesen — bei dem Anträge Beva verfolgt haben: Ebenso wie man die Hausbesitzer wegen Sturmschäden versichern will, ebensogut, meine Herren, kann man sie gegen Stürme der Volkswut bei derselben Anstalt versichern. Ich möchte besonders bitten, zu denken an die Landgemeinden in den Kohlenbezirken, wo jetzt Unruhen an der Tagesordnung sind, für die die Gemeindevorstände nichts können, an die Unruhen wegen der Nahrungsmittelversorgung oder aus anderen Gründen, wo, wenn überhaupt von Schuld gesprochen werden kann, wahrlich nicht die Gemeindevorstände die Schuld trifft. Denken Sie daran, daß diese Gemeinden aufkommen müßten für Aufruhrschäden, mit denen ihre Tätigkeit in keinem ursächlichen Zusammenhänge steht. Präsident: Herr Oberbürgermeister Keil! Oberbürgermeister Keil: Meine hochverehrten Herren! Unter solchen Umständen scheint es mir sehr bedenklich, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu übergeben, denn wir haben es ja schon erlebt: wenn wir eine Petition oder sonst irgend etwas
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