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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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810 I. K. LS. Hitzung, am 27. September 1S17 (Oberbürgermeister Keil.) zur Erwägung gaben — ich denke namentlich an Eisenbahn petitionen —, so kommt dann der Vorschlag der Re gierung in Form eines Gesetzentwurfs, und es wird dann darauf Bezug genommen, daß die Petition zur Erwägung gegeben ist. Diese Zensur ist bei der Zweifel haftigkeit der ganzen Frage zweifellos zu günstig. Ich beantrage deshalb, die Petition des Verbandes der sächsischen Hausbesitzer-Vereine zu Chemnitz um Erlaß von Vorschriften wegen Ersatz der bei etwaigen Aus schreitungen entstehenden Schäden, Drucksache Nr. 327, der Regierung lediglich zur Kenntnisnahme zu überweisen. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? —Der Herr Berichterstatter! Berichterstatter Kammerherr Graf v. Koen- neritz: Ich möchte bemerken, daß die Deputation über den Inhalt des zu erlassenden Gesetzes nicht gesprochen und auch gar keine Absicht gehabt hat, nach der Richtung irgendwelche Vorschläge zu machen. Sie hat sich lediglich von dem Gesichtspunkte leiten lassen, daß der Wunsch der Petenten bis zu einem gewissen Grade gerechtfertigt erschien und daher eine Form gefunden werden möchte, durch welche den berechtigten Wünschen der Petenten Genüge geleistet wird. In welcher Weise daS geschieht und welchen In halt das zu erlassende Gesetz erhalten soll, darüber hat sich die Deputation in keiner Weise schlüssig gemacht. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Vom Herrn Oberbürgermeister Keil ist der Antrag eingegangen, die Petition der König lichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Wird dieser Antrag unterstützt? — Hinreichend. Dann würden wir zur Abstimmung kommen, und zwar zunächst über diesen Antrag. Wird der Antrag Keil genehmigt? — Der Antrag ist gegen 9 Stimmen genehmigt. Wir kommen zum 4. Punkte der Tagesordnung: An trag zum mündlichen Berichte der vierten De putation über die Petition des Borstandes der Schleswig-Holsteinischen Sachverständigen kammer in Kiel, betreffend Verbot autzeramt- licher Berufstätigkeit technischer Beamter. (Drucksache Nr. 329.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Ritterguts besitzer v. Altrock. Berichterstatter Rittergutsbesitzer v. Altrock: Meine sehr geehrten Herren! Dem Hohen Hause liegt eine Bittschrift vom Vorstände der Schleswig-Holsteinischen Sachverständigenkammer in Kiel vor, über welche ich die Ehre habe, im Auftrage der vierten Deputation zu be- (6) richten. Die Bittschrift beschäftigt sich zunächst allgemein mit der Notlage, die durch den Krieg für die freien Erwerbstätigen entstanden ist, und spricht dann weiter davon, daß es leider allgemein üblich geworden sei, daß die Reichs-, Staats- und Gemeindebeamten sich nicht auf ihre amtliche Tätigkeit beschränken, sondern daß sie gegen Bezahlung weitere Tätigkeiten ausüben, die den freien Erwerbstätigen Vorbehalten bleiben sollten. Die Existenz der freien Gewerbetreibenden sei dadurch in empfindlicher Weise geschädigt; am empfindlichsten sei die Schädigung jetzt während des Krieges. Die Betreffenden wenden sich daher mit der Bitte an den Landtag, seinen Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß diesem Übelstande abgeholfen wird. Sie heben dabei hervor, daß sie im Gegensatz zu den Beamten, die später einmal Pension beziehen werden, nicht in der Lage sind, einem sorgen freien Alter entgegenzusehen, wenn ihr Einkommen auf diese Weise beschnitten wird. Die Anträge, die sie stellen, lauten: Die Kammer möge beschließen, die Regierung zu ersuchen, zu bestimmen, 1. daß alle Beamten und Angestellten sich jeder außeramtlichen Nebenbeschäftigung auf ihren Berufsgebieten gegen eine ihnen selbst zufließende Bezahlung zu enthalten haben; 2. daß ferner auch für den Fall, daß die Bezahlung voll und ganz in die Kasse der vorgesetzten Be hörde fließt, nur ausnahmsweise und nur dann die Erlaubnis zur Ausübung außeramtlicher Nebenbeschäftigung erteilt werden darf, wenn sich nach Prüfung des Einzelfalles ergibt, daß eine Benachteiligung freier Erwerbstätiger dabei aus geschlossen ist; 3. daß endlich in Fällen, wo eine derartige Er laubnis bereits allgemein oder für besondere Tätigkeitsgebiete einem Beamten oder Angestellten erteilt ist, die Erlaubnis zurückgenommen werde. Die Beobachtung dieser Bestimmungen wird sorgfältig zu überwachen sein. Die Petenten weisen dabei auch darauf hin, daß andern orts dahingehende Verordnungen bereits erlassen sind und führen eine Bekanntmachung des Königlich Bayerischen Gesamtministeriums vom 12. Oktober 1914 an, welche folgenden Wortlaut hat: Bekanntmachung, die Ausübung von Nebenämtern oder Nebengeschäften durch Beamte betr. Durch die allgemeine Stockung des Wirtschaftslebens, die der Krieg im Gefolge hat, werden alle erwerbs tätigen Schichten der Bevölkerung schwer getroffen. Die Rücksicht auf das allgemeine Wohl macht es in einer solchen Zeit den Beamten des Staates, deren Existenz durch die staatliche Anstellung gesichert ist, zur
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