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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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834 I. K. 54. Sitzung, am 4. Oktober 1917 (Berichterstatter Graf und Herr v. Schönburg-Glauchau, soweit sie Steuererleichterungen für kinderreiche Familien betrifft, als Material für eine künftige Änderung des Einkommensteuergesetzes überwiesen werde." Das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts erklärt sich bereit, falls es von beiden Kam mern dazu ermächtigt wird, zugunsten kinderreicher Fa milien künftighin Ausnahmen von der gesetzlichen Vor schrift auf Antrag der Schulvorstände zuzulassen, nach der es (8 7 Abs. 2 des Volksschulgesetzes von 1873) nicht zu lässig ist, daß Schulgemeinden das Schulgeld vollkommen erlassen. Die Deputatton bittet, ihren Antrag dahin aufzufassen, daß die Regierung in dieser Weise ermächtigt werden soll. In der Petition ist außerdem erwähnt, daß es für kinderreiche Familien schwer ist, Wohnungen zu finden, und daß sie dadurch auch mit der Not zu kämpfen haben. Das ist ja eine bekannte Tatsache, daß Wohnungen leichter an solche Familien vermietet werden, welche keine oder erwachsene Kinder haben, weil die naturgemäß weniger Lärm machen als kinderreiche Familien, welche lärmen und nicht immer sehr ordentlich zu sein pflegen. Das Königliche Ministerium des Innern hat dazu erklärt: „Was schließlich die in der Petition mitberührte Säuglings-und Kleinwohnungsfürsorge anlangt, so soll erstere planmäßig für das ganze Land ausgebaut —, werden, und wird wegen letzterer auf die Mitteilungen zur Ständischen Schrift Nr. 45 vom 15. Mai 1917 ver wiesen." Mit anderen Worten, die Königliche StaatSregierung hat sich in jeder Beziehung erbötig erklärt, den Intentionen der Petition entgegenzukommen, und zwar: Das Finanz ministerium will sie gern als Material für Änderung des Einkommensteuergesetzes entgegennehmen; das Kultus ministerium ist erbötig, das Schulgeld auf Antrag der Gemeinden nachzulassen, wenn eS von den Kammern dazu ermächtigt wird, und diese Ermächtigung wird nach An sicht der Deputation durch die Annahme des vorliegenden Antrages erteilt; endlich das Ministerium des Innern ist erbötig, auf dem Wege der Säuglings- und Kleinwohnungs fürsorge entgegenzukommen. Nach alledem bitte ich die Kammer, dem Anträge der Deputation zuzustimmen und die Petition des Schlossers Emil Wolf in Siegmar der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Präsident: Wünscht jemand das Wort? Genehmigt^die Kammer den Antrag ihrer De putation? Einstimmig. Punkt 4: Antrag zum mündliche« Berichte der vierte« Deputation über die Petition de- Schuldirektors i. St. vr. MI. Johannes Emil M Schmidt in Leipzig-Reudnitz um Wiederan stellung im Schuldienste. (Drucksache Nr. 336.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Bürgermeister vr. Seetzen. Berichterstatter Bürgermeister vr. Seetzen r Hochgeehrte Herren! Der Schuldirektor i. R. vr. Ml. Johannes Emil Schmidt in Leipzig-Reudnitz hat zuletzt in Stollberg im Erzgebirge im Schuldienste gestanden und ist mit Wirkung vom 1. März 1905 ab wegen dauernder Un fähigkeit zur Erfüllung seiner Amtspflichten gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt worden. Er bittet nun mehr um Wiederanstellung im Schuldienste mit der Be hauptung, daß sein Gesundheitszustand einen Anlaß zur Versetzung in den Ruhestand nicht geboten habe, daß diese also zu unrecht erfolgt sei. Das Königliche Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts hat hierzu in der Deputation eine ein gehende Erklärung abgegeben. Danach ist die Versetzung in den Ruhestand im gesetzlichen Jnstanzenzuge verfügt worden, und zwar endgültig auf Grund eines Beschlusses des Gesamtministeriums vom 18. Februar 1915. Dieser Beschluß stützt sich auf Gutachten des Bezirksarztes und des Landesgesundheitsamtes, die zu dem gleichen Ergeb nisse gelangen, daß nämlich der Gesuchsteller geisteskrank M und deshalb dauernd dienstunfähig sei. Krankhafte Störungen der Geistestätigkeit haben sich bei ihm schon seit dem Jahre 1899 gezeigt in Gestalt von Streitsucht, Heftigkeit und Aufgeregtheit im Auftreten, Verworrenheit und Verfolgungswahn, so daß seine Umgebung ihn für unzurechnungsfähig hielt. Später haben sich mehrere Jahre hindurch krankhafte Erscheinungen nicht mehr bemerkbar gemacht. Vom Jahre 1907 an aber hat der Gesuchsteller häufig über Zusammen bruch seiner Nerven geklagt und hat deshalb auf ärzt liche Zeugnisse hin Urlaub erhalten müssen, während er vom Jahre 1912 ab aufs neue einem Zustande von Er regung mit wechselnder Stimmung, ungeordnetem Ge dankenablaufe, Beeinträchtigungs- und Selbstüberschätzungs vorstellungen anheimfiel. In dieser Verfassung hat er sich bei Abgabe des Obergutachtens des LandeSgesundheitS- amteS Anfang Februar 19 l5 noch befunden. Das Ober gutachten hält es zwar für wahrscheinlich, daß der Auf regungsanfall wieder einem Zustande der Beruhigung Platz machen werde; es sei aber auch nicht annähernd zu bestimmen, wann diese Veränderung eintreten und ob sie zu einer völlig normalen Geistesverfassung überleiten werde, und mit Sicherheit sei zu erwarten, daß früher oder später ein neuer Anfall sich einstellen werde.
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