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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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854 l. K. üö. Sitzung, am 12. Oktober 1917 (Berichterstatter Wirklicher Geheimer Rat Professor vvr. (^) Wir haben ja leider die Erfahrung machen müssen, daß unser Diätengesetz nur die Ausnahme von der Regel bildet; die Regel sind die Ausnahme von diesem Diäten gesetz. In dieser Session wollen wir jetzt die zweite Ausnahme machen und in der zweiten Ausnahme wieder eine dritte Ausnahme. (Heiterkeit.) Da- werde ich Ihnen darzulegen haben. Es ist eingegangen bei der Zweiten Kammer das Königliche Dekret Nr. 52: (Verlesung des Dekrets.) Die Begründung ist kürzer, als die meinige sein muß. Sie bezieht sich lediglich darauf, daß die Teuerung fast aller Lebensbedürfnisse die Kosten für den täglichen Aufwand der Ständemitglieder wesentlich gesteigert hat und daß der gegenwärtige Landtag außerordentlich lange in Tätig keit gewesen ist. — Wir können hinzufügen: noch ist! Es geht das Dekret dahin,daß die nach ß 1 des Gesetze- vom 28. Oktober 1916 den Mitgliedern der Ständeversamm lung am Tage der Schließung des Landtages zu zahlende Aufwandsentschädigung auf den Betrag von 500 M., für die in Dresden wesentlich wohnenden Mitglieder auf den Betrag von 250 M., erhöht, also verdoppelt werde D) gegenüber der Bestimmung deS Ausnahmegesetzes vom 28. Oktober 1916. DeS weiteren sagt die Gesetzesvorlage: Die Mitglieder der beiden außerordentlichen De putationen, die von der II. Kammer der Ständever sammlung zu Vorberatung des Gesetzentwurfs über das staatliche Kohlenbergbaurecht (Königliches Dekret Nr. 42) und der Anträge Castan und Genossen (Drucksachen der II. Kammer Nr. 8 und 373), Bär nnd Genossen (Drucksachen Nr. 385 und 386) und Hettner, vr. Niet hammer, Nitzschke und Genossen (Drucksache Nr. 388) gewählt worden sind, beziehen außerdem eine am Tage der Schließung des Landtags zu zahlende Aufwands entschädigung von 150 M., soweit sie in Dresden wesent lich wohnen, von 75 M. In der Zweiten Kammer ist hervorgehoben und von der Königlichen StaatSregierung bestätigt worden, daß diese Summe von 150 oder 75 M. als eine Pauschal summe zu denken sei, so daß etwaige Abzüge, weil etwa ein Abgeordneter der Deputationsberatung nicht beige wohnt habe, nicht stattfinden, daß also die Art dieser Ver gütung anders ist als Vergütungen beiZwischendeputationen. Ihre Deputation hat erst heute, wie ja schon ange deutet, sich mit dem Gegenstände beschäftigen können. Ich muß mich korrekter ausdrücken: Ihre Deputationen; denn die erste und die zweite haben sich vereinigt mit der Sache befaßt. ES sind Meinungsverschiedenheiten zutage getreten; sie haben ihre Erledigung gefunden, kann man vielleicht Wach, Exzellenz.) sagen, durch den Majoritätsbeschluß, der für die Annahme (0) dieses Dekrets ist, aber zugleich für die Annahme eine- abweichenden Beschlusses der Zweiten Kammer. Dieser gestern gefaßte Beschluß der Zweiten Kammer lautet da hin: In Absatz 1 des Gesetzentwurfes die Zahl 500 auf 750 und die Zahl 250 auf 375 zu erhöhen und den gesamten Gesetzentwurf mit diesen Abänderungen im übrigen unverändert samt Überschrift, Eingang und Schluß nach der Vorlage anzunehmen. Ihre Deputationen beantragen also in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer die Annahme dieses Antrags. Es handelt sich demgemäß erstens darum, ob überhaupt die Schlußrate, die nach dem Gesetz vom 28. Oktober 1916 den Landtagsmitgliedern zu entrichten ist, erhöht werden soll, verdoppelt — so will es daS Königliche De kret —, verdreifacht — so will eS der Beschluß der Zweiten Kammer —, und zweitens, ob eine außerordentliche Ent schädigung jenen Mitgliedern der beiden außerordentlichen Deputationen der Zweiten Kammer zugebilligt werden soll, die sich befaßt haben mit dem Bergregalgesetz und mit den Anträgen, die ich schon verlas. Beides ist von einander zu trennen. In erster Linie habe ich zu berichten über die Stellung- nähme zu dem Anträge auf Erhöhung der Schlußrate der Diätenbezüge. Wir sind nicht ohne Überwindung zu dem Ergebnis unsere- Antrages gelangt. ES ist auch in unserer Mitte durch eine starke Minderheit befürwortet worden, daß man es bei dem Dekret zu belassen und dieses anzunehmen habe, daß also abgelehnt werden solle der Abänderungsantrag der Zweiten Kammer. Schon das Dekret stellt unS doch wieder vor die Aufgabe, von dem Diätengesetze und dem Gesetze, welches zur Abweichung vom Diätengesetze gefaßt worden ist, abermals eine Aus nahme zu beschließen. Aber wir haben doch nicht ver kennen können, daß die Motive, die die Königliche Staats regierung zur Einbringung der Gesetzesvorlagen bestimmt haben, sachlich begründet sind. Es ist in der Tat eine erhebliche Teuerung da, das empfindet ja jeder an seinem Leibe. Es ist wohl richtig, wenn in der Deputation der Zweiten Kammer ausgeführt worden ist, daß für manche der Abgeordneten schwere Belastung durch die Tätigkeit im Landtag erwachsen sei, daß die Aufwandsentschädigung nicht ausreichend wäre, im Hinblick auf die Teuerung, aber auch — und damit ist das zweite zu wiederholen — im Hinblick auf die lange Dauer des Landtags. Es ist durch die Hinauszögerung dieses Landtags bis zum heutigen Tage und in die nächste Woche hinein eine unverhoffte Länge desselben Tatsache geworden. Man durfte sich ja vielleicht mit der Erwartung tragen, daß eS
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