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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2652 II. K. 76. Sitzung, am 22. April 1914 (Abgeordneter Günther.) 01) die darin gipfelten, daß er alles tun werde, um die Härten, die in die Erscheinung getreten sind, abzumindern und zu beseitigen. Man wird von Fall zu Fall zu prüfen haben, ob solche Arbeiten, die im Dekret Nr. 27 empfohlen werden, vorgenommen werden sollen. Ich meine auch — und da gebe ich dem Herrn Vize präsidenten Opitz recht —, daß man, wenn heute ein Gebirgs bach oder ein kleiner Gebirgsfluß Unebenheiten in der Gliederung seiner Ufer usw. zeigt, nicht ohne weiteres daran gehen soll, zu regulieren, Ufermauern zu errichten und dergleichen mehr, solange das öffentliche Interesse solche Regulierungsarbeiten nicht verlangt, ein öffentliches In teresse, das einwandfrei nachgewiesen werden muß. Solange nicht die Anlieger im Interesse der anliegenden Betriebe auf die Regulierung hinstreben, müßte man diese Aus gaben vermeiden. Der Herr Minister hat gemeint, daß den Mitgliedern der Genossenschaften nicht unverhältnismäßig hohe Kosten zugemutet werden sollen. Ja, das richtet sich wieder nach den Bestimmungen des Wassergesetzes von 1909. Wie nun die Beitragseinheiten ermittelt werden, darüber hat sich ja bereits im vorigen Jahre eine lebhafte öffentliche Auseinandersetzung abgespielt, wie man in der Broschüre des Herrn Oberbürgermeisters Keil feststellen kann. Das Königliche Wassertalsperrenamt Aue sagt darüber: - „Jeder Person oder jeder Gemeinschaft von Per sonen, der durch die Errichtung und den Betrieb der Talsperren ein gewisser Mehrertrag ihrer Grundstücke oder ein sonstiger Vorteil erwächst, werden soviel Beitragseinheiten zugeschrieben, als dieser Vorteil einen jährlich wiederkehrenden Betrag von 1 M. oder einen einmaligen Kapitalwert von 2b M. darstellt. Wenn also irgendeine Gesellschaft oder eine Gemeinde oder eine einzelne Person infolge der Talsperren jährlich 100 M. mehr einnimmt oder weniger auszugeben hat, so werden ihr 100 Beitragseinheiten zugeschrieben." Von den Gegnern dieser Auffassung wird gesagt: „Um das Geld für die Talsperre zusammenzu bekommen, wird fingiert, daß jede Benutzung der Mulde als Vorfluter ohne Klärung unzulässig ist, und daß deshalb eigentlich jedes Abwasser, das ihr zugeführt wird, vorher zu reinigen ist, und zwar auf dem teuersten Wege, nämlich auf dem der biologischen Kläranlage. Nun berechnet man die Kosten, die eine solche biologische Kläranlage für die Abwässer der be treffenden Gemeinde erfordern würde, und diese Kosten werden als Beitrag der Talsperre eingezogen." Es folgt eine Tabelle, aus der hervorgeht, wie unter Umständen außerordentlich hohe Beiträge von den ein zelnen Anliegern eingehoben werden können. Diejenigen, die mit aller Liebe für die Talsperrenidee eintreten, kommen auf Grund von Berechnungen dazu, daß ge sagt wird: die Industrie, die das gesamte Wasser frei (v) hat, hat in Zukunft V, Sekundenliter frei, das übrige muß sie bezahlen. Das wird das Endresultat der Beitragsleistung sein, wenn wir so fortfahren, Tal sperren zu bauen auf Grund der Ermächtigung, die wir der Königlichen Staatsregierung gegeben haben und im gleichen Falle vielleicht wieder geben würden, wie sie früher gegeben worden ist. Wenn das Für und Wider von Sachverständigen so erörtert worden ist, dann sprechen gewichtige Landesinteressen dafür, daß nicht, wie der Herr Minister meinte, die Sache im Schoße der Staats regierung zu erörtern ist. Wir wünschen gar nicht, daß der Herr Minister des Innern die Akten allein durch- studiert, sondern wir wünschen, daß die Sache in einer Deputation gründlich gemacht wird. (Sehr richtig!) Es hieße nach unserer Auffassung die Landesinteressen vernachlässigen, wollten wir warten bis zum nächsten Landtage, und bis sich die Unzufriedenheit noch vergrößert hat, die in bezug auf die Anwendung der wasserrecht lichen Normen besteht und die eventuell auch gegen die Absicht, neue Talsperrenbauten in die Wege zu leiten und auszuführen, in die Erscheinung getreten ist oder treten wird. Ich glaube, dazu gehörte, daß wir jetzt einer besonderen Deputation die Dekrete Nr. 27 und 35 mit den Anträgen Opitz und Rückert zur Beratung über wiesen. (Sehr richtig!) Der Herr Minister des Innern hat sich gegen eine Beratung in einer Zwischendeputation ausgesprochen und hat zu erkennen gegeben, daß der Königlichen Staats regierung nichts daran liegt, den jetzigen Landtag noch weiter mit dieser Materie eingehend zu beschäftigen. Wir meinen auch, daß die Zwischendeputation kein glücklicher Griff sein würde. Diese Maßnahme würde voraussetzen, daß der Landtag geschlossen würde und zu einer außer ordentlichen Session einzuberufen wäre. Etwas einfacher wäre es, wenn der Landtag vertagt und die Sache in einer Nachsession geregelt und eine besondere Deputation mit der Beratung betraut würde. Will man keine besondere Deputation wählen, so könnte die Beschwerde- und Petitionsdeputation mit der Beratung befaßt werden, unter der Voraussetzung natürlich, daß dann in einer Nachsession, wenn der Landtag vertagt werden könnte und würde, eine endgültige Stellungnahme der Kammern herbeigeführt würde. Wir sind von Haus aus dagegen gewesen, wie wir schon vor einigen Tagen festgestellt haben, die Materie der überlasteten Finanzdeputation oder der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen.
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