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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2662 u. K. 76. Sitzung, am 22. April 1914 (Staatsminister v. Seydewitz.) (L) Staate zustehenden Einnahmen. Wenn den immer wachsenden Ansprüchen nicht entgegengetreten wird, sind Steuererhöhungen ganz unvermeidlich. Sie werden es unter diesen Umständen von mir als dem verantwortlichen Leiter unserer Staatsfinanzen be greiflich finden, wenn ich mit gewisser Sorge in die Zu kunft sehe und jedenfalls bei aller Bereitwilligkeit, die Talsperrenbauten nach Möglichkeit zu fördern, eine Gewähr dafür verlange, daß nicht, wie es bei den Weißeritztalsperren leider geschehen ist, die Leistungen des Staates zu den Leistungen der zunächst beteiligten Interessenten außer allem Verhältnis stehen. (Sehr richtig! und Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schwager. Abgeordneter Schwager: Meine Herren! Der An tragsteller zu Punkt 4 der Tagesordnung, mein verehrter Herr Nachbar zur Linken und Lausitzer Kol lege, hat bei der Begründung seines Antrages beson ders einen Fall vorgebracht, der die Stadt Zittau berührt. Als Vertreter der Stadt Zittau kann ich seinen Ausführungen nicht in allen Dingen folgen, und ich halte mich zu einer Klarstellung verpflichtet. Die Stadt Warnsdorf ist seinerzeit an die Stadt Zittau M herangetreten, ihr aus dem Lauschegebiete Wasser ab zulassen. Die Stadt Zittau glaubte, dem nicht ent gegen sein zu können, weil die Stadtgemeinde Zittau aus Böhmen auch einen Teil ihres Trinkwassers bezieht. Die Stadtgemeinde Zittau hat vor mehreren Jahren in Böhmen Land erworben und dort einige Quellen erschlossen. Als die Gemeinde Warnsdorf mit dem Ersuchen um Wasserabgabe an die Stadtgemeinde Zittau herantrat, wies sie meines Wissens in dem Schreiben auch auf dieses Verhältnis hin. Die Stadt gemeinde Warnsdorf liegt in geographischer Beziehung inmitten der sächsischen Lausitz. Die Beziehungen der Stadt Warnsdorf zu der sächsischen Lausitz sind so eng, daß ich mich allerdings wundern muß, daß gerade die nächste Nachbargemeinde, Großschönau, der Stadtge meinde Warnsdorf die Vorteile der Wasserbeschaffung nicht gutheißen kann, zumal auch Großschönau aus dem Gebiete der Stadtgemeinde Zittau seit vielen Jahren schon Wasser erhält und für den Sekun denliter Wasser einen verhältnismäßig sehr geringen Preis zu zahlen hatte. Viele ärmere Gemeinden müssen jetzt bedeutend mehr bezahlen, wenn sie Wasser rechte erwerben wollen. Gewiß, meine Herren, muß zugegeben werden, daß, wie der Herr Abgeordnete Rückert ausgeführt hat, Großschönau und Waltersdorf in der Entwicklung begriffene Orte sind. Aber es ist (6) von sachverständiger Seite nachgewiesen worden, daß von einer schädlichen Einwirkung im Wasserbezuge bei diesen Gemeinden nicht die Rede sein kann, wenn die paar Sekundenliter — es handelt sich nur um ein paar Sekundenliter — an die Stadt Warnsdorf ab gegeben werden. Auch Neugersdorf hat Entgegenkommen von feiten der Stadt Zittau gefunden. Wiederholt hat die Ge meinde Neugersdorf das Recht gehabt, Bohrungen im Gebiete der Stadt Zittau vorzunehmen. Auch in dieser Weise hat man versucht, Gemeinden der Lausitz aus dem Zittauer Gebiete mit Wasser zu versorgen. Ich muß also konstatieren, daß die Stadtgemeinde Zittau nach jeder Seite hin in der Wasserversorgung, soweit es ihr möglich war, Entgegenkommen gezeigt und von der ihr zustehenden Berechtigung, Wasser zu verkaufen, nicht nur bei der Stadt Warnsdorf, sondern bei vielen Lausitzer Gemeinden in aus giebigster Weise Gebrauch gemacht hat. Ich kann also den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rückert, daß die Oberlausitz durch die Abgabe von Wasser an die Stadt Warnsdorf gefährdet sei, durch aus nicht beipflichten. Ich begrüße noch die Ausführungen des Herrn Ministers, daß man nicht immer einen ablehnenden Standpunkt einnehmen kann, wenn es sich um die Ab gabe von Wasser an ausländische Ortsteile handelt. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Spieß. Abgeordneter vr. Spieß: Meine sehr geehrten Herren! Der Herr Abgeordnete Nitzsche hat sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, bei Besprechung der vorliegenden Anträge wieder die bösen Konservativen für alle diejenigen Unannehmlichkeiten verantwortlich zu machen, die sich aus der Handhabung des Gesetzes ergeben haben. Er hat insbesondere uns zum Vor wurfe gemacht, daß wir es gewesen seien, die bei der Beratung des Wassergesetzes darauf gedrungen hätten, daß die Lasten nicht den Gemeinden, wie es der Regie rungsgesetzentwurf vorschlug, sondern den Unterhal tungsgenossenschaften auferlegt worden seien. Ja, glaubt man denn, daß dann, wenn die Lasten den Gemeinden verblieben wären, diese Lasten der Ge meinde keine Kosten verursacht hätten? Glaubt man denn, daß die umständlichen Arbeiten, die allein schon die Verwaltung mit sich bringt, von der Gemeinde ohne Kostenaufwand hätten geleistet werden können? Es wäre doch sicher notwendig gewesen, daß die Ge-
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