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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Schwager.) (L) Laufe der Finanzperiode 1912/13 infolge der Klassen teilungen 2 Hilfslehrer mehr eingestellt werden mußten und vom 1. Juli 1914 ab 6 ständige Lehrerstellen zweiter Klasse, Gehalt 2400 bis 4800 M, in solche erster Klasse, Gehalt bis 5100 M., umgewandelt werden sollen. Bei den Besoldungstiteln für Ärzte, Beamte und Be dienstete kommt vom 1. April 1915 ab ein Hausmann für die neue Taubstummenanstalt in Leipzig in Zugang. Zum Betriebe des vom Sächsischen Taubstummenbunde im Jahre 19l3 errichteten Heimes für erwerbsunfähige und altersschwache Taubstumme und Taubstummenblinde in Zwickau, dessen über 100000 M. betragende Baukosten ein Zwickauer Bürger allein getragen hat, dem von seiten der Finanzdeputation für die hochherzige Gesinnung noch an dieser Stelle gedankt wird, soll eine Beihilfe von jährlich 1000 M. gewährt werden. Als zweite und letzte Rate zum Ausbau eines Ge bäudes für die Taubstummenanstalt in Leipzig einschließlich der Einrichtung und Ausstattung, wofür im vorigen Etat be reits 900 000 M. bewilligt worden sind, sind 780000 M. eingestellt worden. Meine Herreni Im vorliegenden Etat ist in der Erläuterungsspalte aufgeführt, daß der Neubau eines Gebäudes für die Taubstummenanstalt in Leipzig 1680000 M. kostet. Nach dem uns kürzlich zugegaugenen Ergänzungsetat betragen die Baukosten aber insgesamt M rund 1953000 M. Die ursprüngliche Planung erhöht sich sonach um 273000 M. In der Erläuterungsspalte des Ergänzungsetats wird ausgeführt: „Der die Schätzung übersteigende Bauaufwand ist in der Hauptsache begründet in der konstruktiven Eigenart des Gebäudes, insbesondere in der großen Zahl weitgespannter Eisenbetondecken, und in den aus hygienischen Gründen und zufolge der häufigen körper lichen und geistigen Unterwertigkeit der nicht voll sinnigen Insassen zu stellenden weitgehenden Anforde rungen an den Ausbau der Anstalt, weiterhin in der nicht unwesentlichen Erhöhung der Arbeitslöhne in Leipzig, die zwischen dem Zeitpunkte der Kostenabschätzung und dem Baubeginn eingetreten ist. Ferner sind die bei Beginn der Bauplanung von der Stadt Leipzig bezüglich der Höhenlage der Straßen am Bauplatze mitgeteilten Angaben nachträglich geändert worden, wodurch eine wesentlich höhere Heraushebung des Gebäudes über das Gelände, mithin kostspieligere Gründungen und Unterkellerungen sowie umfängliche Auffüllungen erforderlich wurden. Schließlich sind Mehrkosten entstanden durch nach trägliche Anordnung von zwei Nottreppen auf Antrag der Kreishauptmannschaft, durch veränderte Gestaltung der Abortanlageu nach Wünschen des Stadtbezirks arztes, durch eine, besondere Bauanlagen bedingende Verlegung der Baderäume und durch Planung einer in der Anlage etwas teueren Warmwasserheizanlage, die der ursprünglich in Aussicht genommenen billigeren! Niederdruckdampfheizung gegenüber aus hygienischen E) sowie aus Gründen der Sicherheit und der Betriebs wirtschaftlichkeit vorzuziehen war. Die Erfüllung verschiedener als berechtigt an zuerkennender, nachträglich von der Anstaltsdirektion geäußerter Einzelwünsche hinsichtlich einiger Räume hat auch zu der Kostenerhöhung mit beigetragen." Der neue Anschlag ist der Finanzdeputation zu gestellt und geprüft worden. Der nachträglich geforderte Betrag von 273000 M. ist der heutigen Beschlußfassung nicht unterworfen, über ihn zu berichten wird vielmehr Sache des Berichterstatters des Ergänzungsetats sein. Bei dem vorliegenden Kapitel gelangte dann noch die Petition eines Angestellten der Taubstummenanstalt in Dresden um Versetzung in die 8. Besoldungsklasse sowie die Eingabe eines Schneidermeisters um Erhöhung seines Gehaltes zur Beratung. Die Regierung ist dazu um entsprechende Erklärung gebeten worden, diese steht noch aus Meine Herren! Ich habe Sie nun im Namen der Finanzdeputation zu ersuchen, dem vorliegenden An träge Ihre Zustimmung zu erteilen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: bei Kap.99, Taub stummenanstalten, nach der Vorlage a) die Einnahmen unter mit 72108 M. zu genehmigen? Einstimmig. b) die Ausgaben unter mit 505974 M., darunter 13290 M. künftig wegfallend, zu bewilligen? Einstimmig. o) die Vorbehalte zu Tit. 5 unter H. zu ge nehmigen? Einstimmig. ä) die Ausgaben unter 8 mit 440420 M., darunter 390000 M künftig wegfallend, zu bewilligen? Einstimmig. «) den Vorbehalt zu Tit. 7 unter 8 zu ge nehmigen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Schlntz- beratung über den schriftlichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation über den durch das Königliche Dekret Nr. 8 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Entwurf eines Gesetzes, das Pfarrbesoldungsgesetz betreffend, sowie den
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