Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 81. Sitzung, am 1. Mai 1914 2930 (Präsident.) (z) Antrag »us ständische Ermächtigung znr Aus nahme der aus dem öffentlichen Kirchendienste der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Königreichs Sachsen in den Dienst der evan gelisch-lutherischen (äußeren) Mission zu Leipzig als heimische Berufsardeiter mit dem Wohn sitze in Leipzig übergetretenen und übertretenden evangelisch-lutherischen Geistlichen und ihrer Angehörigen in die allgemeinen geistlichen Pensionskaffen und über die hierzu eingegan genen Petitionen. (Drucksache Nr. 388.) (S. M. II. K. I. Bd. Nr. 30 S.862L und Nr.32 S.932V.) Berichterstatter Herr Abgeordneter vr. Löbner. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter vr. Löbner: Meine Herren! Der Bericht der Gesetzgebungsdeputation über den durch das Königliche Dekret Nr. 88 vorgelegten Entwurf eines Staatsgesetzes, das Pfarrbesoldungsgesetz betreffend, samt einem Anträge auf ständische Ermächtigung ist in Ihren Händen. Was ich als Berichterstatter dazu zu sagen für nötig hielt, habe ich im Berichte nieder gelegt. Der Deputation ist es genug gewesen, hoffent lich ist es auch Ihnen genügend, um zu einer Annahme M des Gesetzes zu gelangen. Wenn wir uns mit dem Pfarrbesoldungsgesetze ganz besonders beschäftigt haben, mehr fast, möchte ich sagen, als den Ständen bei einem Kirchengesetze obliegt, so ist das geschehen dem Wunsche der Kammer und dem Wunsche der Synode entsprechend. Wir sind, wie Sie auf S. 31 des Berichtes lesen, dazu gekommen, die Annahme des Gesetzes zu empfehlen. Dasselbe ist der Fall rücksichtlich des Antrages II, der die ständische Ermächtigung erbittet, gewisse in den Dienst der evangelisch-lutherischen äußeren ' Mission zu Leipzig eingetretene oder eintretende Geistliche in die allgemeinen geistlichen Pensionskassen aufzunehmen, und endlich empfehlen wir Annahme des Staatsgesetzes mit einigen Abänderungen. Das Staatsgesetz hat ja in einer Reihe von Punkten zu besonderen Bedenken Anlaß gegeben. Der 8 1, der die Genehmigung des Pfarrbesoldungsgesetzes aussprechen soll, insoweit es das Gebiet der staatlichen Gesetzgebung berührt, ist von der Deputation angenommen worden nach eingehender Prüfung aller einzelnen Punkte, die Sie auf S. 33 bis 36 des Berichtes finden. Der 8 2, der in der Vorberatung auf ernste Bedenken stieß und zu Ausstellungen Anlaß gab, ist derart umgewandelt worden, daß wir meinen, daß auch hier die Annahme er folgen kann, zumal wenn noch die Versicherung ge geben wird, daß die künftige Ableitung einer Ab- (0) lösungspflicht des Staates für den Fall einer Tren nung von Kirche und Staat aus der Zusage des Staats zuschusses nicht erfolgen kann. Das war einer der Punkte, der besonders den Herrn Abgeordneten Günther interessierte und über den er gern noch eine Beruhigung haben möchte. Der 8 3 hat überhaupt nicht zu ernsten Bedenken Anlaß gegeben, und die Petitionen gehen ja allenthalben dahin, daß die Vorlage des Pfarrbesoldungs gesetzes durch die Stände die staatsgesetzliche Genehmigung er langen möge. Ganz besonders hat der Pfarrerverein für das Königreich Sachsen, der vier Fünftel der Landesgeistlichkeit umfaßt, sich mit warmen Worten für das Gesetz eingesetzt. Ebenso liegen von Leipziger Kirchenvorständen Erklärungen vor. Eine Petition von Hermann Seifert in Leipzig- Lindenau geht dahin, in 8 2 eine Änderung vorzunehmen, die allerdings der Deputation nicht als durchführbar er schienen ist. Schon während der Beratungen in der Deputation haben die sozialdemokratischen Mitglieder erklärt, daß sie vermöge ihrer prinzipiellen Stellung sich nicht für das Gesetz interessieren. Namens der Mehrheit der Deputation aber bitte ich um Annahme der gestellten Anträge. Präsident: Das Wort hat der Herr Vizepräsident Opitz. D) Vizepräsident Opitz: Meine Herren! Die Ge schicke, die das Dekret Nr. 8 und das ihm zugrunde liegende Pfarrbesoldungsgesetz erfahren hat, sind im großen ganzen folgende. Eingebracht bei der letzten ordentlichen Landessynode, hat es zwar weniger in der Synode selbst, wohl aber in Kreisen der Herren Pfarrer zum Teil Widerspruch erfahren, natürlich nicht etwa von dem Standpunkte aus, daß man die Einbringung eines derartigen Gesetzes miß billigt hätte, sondern vielmehr von dem Standpunkte aus, daß die damalige Vorlage in bezug auf die wahren Interessen der Geistlichen nicht weit genug gehe. Der Pfarrerverein hat sich in seiner erdrückenden Mehrheit auf den Standpunkt gestellt, die gegenwärtige Vorlage als eine solche begrüßen zu können, die den Interessen des geistlichen Standes in materieller und sonstiger Hin sicht voll Rechnung trage. Dieser letzten Anschauung der weitaus erdrückenden Mehrheit des Pfarrervereins hat sich auch die letzte ordentliche Synode angeschlosien, und sie ist infolgedessen zu einer Annahme der betreffenden Vorlage gegen wohl nur sehr wenige Stimmen gelangt. Vielleicht allerdings wird das Gewicht dieses Umstandes oder könnte es einigermaßen dadurch abgeschwächt werden, daß bei der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder