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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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(Staatsminister vvr. Beck.) KO wenn der Gesetzentwurf wirklich Gesetz würde. Wenn aber die Synode als die Gesamtvertretung aller Kirchgemeinden mit 66 gegen 4 Stimmen den Ge setzentwurf als einen erfreulichen großen Fortschritt für die Kirchgemeinden bezeichnet hat, so dürfen wir diesem Urteile der Gesetzvertretung der Kirch gemeinden doch die Bedeutung beimessen, daß sie am besten weiß, was ihnen frommt, daß sie nicht selbst aus ihrem Felle die Riemen schneiden würde und daß das Gesetz nicht verhängnisvoll sein wird. Wenn weiter der Herr Abgeordnete vr. Böhme betont, daß die Pfarrer in große Abhängigkeit vom Landeskonsistorium geraten würden und auch für sie der Gesetzentwurf verhängnisvoll sein werde, so weise ich darauf hin, daß der Sächsische Pfarrerverein, der die Interessen fast aller Pfarrer zu vertreten hat, dem Gesetzentwürfe durchaus seine Zustimmung gegeben hat, daß ihn auch die kirchlichen Fachblätter als außer ordentlichen Fortschritt bezeichnen und die Annahme des Gesetzentwurfes befürworten. Gegen eine Bemerkung möchte ich aber be sonders Verwahrung einlegen. Der Herr Vorredner hat davon gesprochen, die Geistlichen kämen in große Abhängigkeit vom Landeskonsistorium insofern, als sie, wie er wohl sagte, bei Abweichung ihrer Anschau- tv) ungen von denen des Konsistoriums leicht das Kon sistorium, da es ja menschlich sei, in die Lage bringen würden, ihrer Kirchgemeinde gewisse Zulagen oder Beihilfen zu versagen. Das Landeskonsistorium muß ich insofern in Schutz nehmen, als es nicht nach der subjektiven Beurteilung persönlicher Anschauungen, sondern nur nach sachlichen Gründen die Beihilfen gewähren wird. Dann hat der Herr Abgeordnete vr. Böhme seine bereits früher einmal in Aussicht gestellte Anregung der Übernahme der Mterszulagen auf den Staat als die glücklichste Lösung bezeichnet. Ja, was würde denn eintreten, wenn dies geschähe? Ich wäre in der Lage, Ihnen eine ganz eingehende Begründung des Stand punktes der Regierung, die dagegen ist, zu geben, darf Sie aber wohl heute nicht mit diesen Ausführungen länger aufhalten. Ich will nur die eine Zahl nennen, aus der Sie schon ersehen werden, wohin die Anregung des Herrn Vorredners führt und wie seine Beweis führung nicht richtig ist. Nach dem gegenwärtigen Stande der Alterszulagen, die der Herr Vorredner mit Recht in Übereinstimmung mit dem Hohen Hause in der Zukunft bald erhöht sehen möchte, würde der Staat auf einmal einen Betrag von 750 000 M. auf den Etat zu nehmen haben. Wenn nun der Herr Ab geordnete vr. Böhme gemeint hat, daß der Gesetz- (v) entwurf die finanzielle Selbständigmachung der Ge meinden verhindere, so wird er mir zugeben müssen, daß seine Anregung die Gemeinden auf das aller schwerste in Abhängigkeit vom Staate bringen müßte, der natürlich, wenn er 750000 M. übernehmen sollte, sich das Recht Vorbehalten müßte, über diese Alters zulagen ein wesentliches Mitbestimmungsrecht zu haben. (Sehr richtig!) Der Gesetzentwurf vermeidet also die Beeinträch tigung der Selbständigmachung der Gemeinden, will sie vielmehr schaffen. Die Anregung des Herrn Vorredners würde das Gegenteil Hervorrufen. Welche Aufnahme würde man dafür finden, auf den Etat neu für diese Zwecke 750 000 M. zu übernehmen? Schon häufiger ist hier beanstandet worden, auch von Andersgläubigen, von katholischen, von israelitischen Staatsbürgern, von Dissidenten diese Mittel auf gebracht zu sehen. (Abgeordneter Trüber: Das würde nicht zu viel sein für die Kirche!) Und wenn weiter von dem Herrn Abgeordneten ge sagt worden ist: Ist es so lange gegangen, so geht es auch noch ein Jahr, die Synode wird gewiß noch andere Wege hierfür finden, so möchte ich darauf Hinweisen, M daß die Erwägungen schon seit Jahren gehen, daß sie endlich zu einem Abschlusse kommen müssen und daß die Synode das Recht hat, nachdem sie den Gesetzentwurf angenommen und das Kirchenregi ment um die staatsgesetzliche Genehmigung gebeten hat, das Gesetz doch in der einen oder anderen Form nunmehr endlich verabschiedet zu sehen. Die Bedenken, die von dem Herrn Vorredner angeführt worden sind, hat man doch in Preußen gewiß genau so erwogen. Trotzdem ist, worauf ich schon früher hingewiesen habe, in der preußischen Landeskirche und in den gesetz gebenden Faktoren von Preußen diese Regelung als eine ausgezeichnete anerkannt worden, und wir wissen, daß sie sich dort auch bewährt hat und daß wir nicht unbekannte Holzwege gehen, sondern bewährte und im großen Nachbarstaate mit Erfolg betretene Wege. Ich bitte also doch den Herrn Vorredner, die Sache nicht so ungünstig und schwarz anzusehen, wie er das getan hat, und glaube, daß die Ausführungen, gleichsam vor ausschauend, auch schon im Deputationsberichte ge nügende Widerlegung erfahren haben. Der Herr Abgeordnete vr. Böhme hat zum Schlüsse noch einen Antrag zu § 2 eingebracht, und zwar, wie er sagte, gleichsam aus Höflichkeit gegen die Kirche.
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