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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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(Abgeordneter Fleißner.) (LI zu ziehen. Also Sie sehen aus diesem Vorgänge, daß jedenfalls auch außer der Sozialdemokratie und ihrer Auffassung über diese Frage auch in weiten bürgerlichen Kreisen die Meinung vorhanden ist, daß diese Steuer veraltet ist, daß sie abgeschafft werden muß. Die „Er wägungen" haben allerdings sehr lange gedauert, und sie hatten auch einen sehr minimalen Erfolg. Im Jahre 1891 nämlich ist, ich glaube, auf diese Anregung und auf die folgenden sogenannten Erwägungen hin, die Ab gabe für Schweine von 3 auf 2 M. ermäßigt worden. Ich will nur ganz kurz einmal die Zahlen rekapitulieren, die in Betracht kommen, um Ihnen zu zeigen, daß tat sächlich eine schwere Belastung der Konsumenten vorliegt, besonders der Konsumenten, die mit ihrem Einkommen rechnen müssen, die, wie man zu sagen Pflegt, jeden Pfennig ansehen müssen. Es ist also zu zahlen für Schweine eine Steuer von 2 M., für Ochsen von 18 bis 20 M., für das übrige Rindvieh je nachdem 6 bis 12 M-, und es ist ferner zu bezahlen auf Fleischwaren, die ein geführt werden, für den Doppelzentner 8 bis 10 M., so daß also auf das Pfund eine Belastung von 4 bis 5 Pf. kommt. Daß diese Steuer im Klein handel auf den Preis der Ware geschlagen wird, darüber ist man sich ganz im klaren, das wird auch von der Regierung nicht bestritten; daß also eine Belastung D) der Käufer eintritt, ist sicher. Aber es kommt noch eins in Betracht: diese Steuern werden ganz schematisch erhoben ohne Rücksicht auf die Qualität des Produktes, so daß also noch eine verhältnismäßig größere Belastung der Konsu menten eintritt, die das billigere Fleisch und die billigeren Fleischwaren kaufen müssen. Für die besitzende Klasse, die mehr anlegen kann und die die teureren Fleischsorten kaufen kann, macht der Betrag der Steuer verhältnis mäßig weniger aus als für diejenigen, die weniger an legen können und mit dem Billigsten vorlieb nehmen müssen. Also auch nach der Richtung hin eine totale Un gerechtigkeit, ein Schema, das jedenfalls um so mehr dazu beiträgt, die ärmeren Volksschichten zu drücken und zu belasten. Solche Steuern bestehen im ganzen Deutschen Reiche zur zeit nur noch außer in Sachsen in einem einzigen Bundesstaate, in Baden. Ein Grund mehr für uns in Sachsen, den Zustand zu schaffen, wie er in anderen Staaten besteht, also diese Steuer aufzuheben. Ich habe schon einmal darauf hin gewiesen und will es auch bei dieser Gelegenheit wieder tun, daß der Zustand, wie er jetzt in Sachsen besteht, auch nicht in Einklang zu bringen ist mit der Aufhebung der städtischen Lebensmittelsteuern, die seinerzeit der Reichstag beschlossen hat. Wenn sich auch der Beschluß nur gegen die Städte, nur gegen die Gemeinden richtete, so müßte eigentlich ganz konsequenter Weise davon aus zugehen sein, daß nun auch den einzelnen Bundesstaaten (v) die Erhebung einer derartigen besonderen Steuer ver boten sein muß Der Reichstag hat das nicht getan. Das ist aber kein Grund, daß nicht die Bundesstaaten von selber daran denken, diesen Zustand zu beseitigen, der zweifellos eine Doppelbelastung darstellt, weil ja auch im Reiche derartige Abgaben, Steuern und Zölle auf diese Fleischwaren und auf Fleisch bestehen. Nun sagt die Regierung — und damit kommt sie immer und wird wahrscheinlich auch heute damit kommen, ich nehme an, daß der Herr Minister bereits eine Vor lesung da hat, die er uns nachher vortragen wird —, die Regierung sagt: Ja, die Aufhebung der Steuer würde gar keine Verbilligung der in Betracht kommenden Fleisch waren und des in Betracht kommenden Fleisches nach sich ziehen. (Sehr richtig! rechts.) Darüber ist ein Beweis, so behaupte ich, überhaupt nicht zu führen, denn die Statistik läßt uns hier vollständig im Stich, muß uns im Stiche lassen oder sie muß irre führend sein, denn man muß in Betracht ziehen, daß selbstverständlich die anderen preisbildenden Faktoren in erster Linie in Betracht kommen und daß eine solche Steuer nicht einmal ein ausschlaggebender Faktor in der Preisbildung ist. Es kann wohl vorkommen, daß trotz des Wegfalles der Steuer in dem Augenblicke, wo die Steuer wegfällt, keine Verbilligung der Ware eintritt, (Sehr richtig! rechts.) aber aus einem anderen Grunde: Wenn nämlich in dem selben Augenblicke sich auf dem Markte eine allgemeine Preisbewegung nach oben geltend macht, wird natürlich die Aufhebung der Steuer durch die sich nach oben be wegende Preisbewegung aufgehoben, paralysiert. Aber das ist vorübergehend. Wenn man in dem Augenblick die Statistik aufnimmt, so kommt das in der Statistik eben nicht zur Erscheinung, und dann weist man die Zahlen her und erklärt: der Beweis ist durch die Statistik geliefert, daß die Aufhebung dieser Steuern überhaupt keinen Einfluß, wenigstens einen Einfluß auf die Herabsetzung der Preise hat. Ich könnte Ihnen aber auch aus der Statistik Fälle vorführen, wo nachgewiesen wird, daß allerdings die Herabsetzung der Preise um den betreffenden Betrag der weggefallenen Steuer eingetreten ist Jedenfalls haben beide Meinungen etwas für sich, die Statistik ist in diesem Falle durchaus nicht einwandfrei, sie kann nicht einwandfrei sein; das liegt nicht an der Statistik, das liegt an den Verhält nissen, auf die ich hingewiesen habe.
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