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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K 39. Sitzung, am S. Februar 1914 1229 (Ttaatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt.) Ui.) aber stärkere Ausschüsse mehr leisten als kleinere, ist eine Frage, die in der Sitzung vom 8 März 1910 von einem Mitgliede dieses Hauses wohl mit Recht bezweifelt worden ist. Tie entsprechenden Landwirtschaftsvertretungen anderer Bundesstaaten zählen verhältnismäßig weit weniger Mitglieder als der Landeskulturrat, z. B. das preußische Landes-Ökonomiekollegium nur 34, die württem- bergische Zentralstelle sür Landwirtschaft 22, der Land wirtschaftsrat von Mecklenburg-Schwerin 9 Mitglieder. Auch hat das durch das Gesetz von 1872 in Sachsen eingeführte Verfahren, nach dem fast die Hälfte der ordentlichen Mitglieder des Landeskulturrates von den einzelnen Landwirten gewählt wird, in keinem grö ßeren deutschen Staate Nachfolge gefunden. Von den 34 Mitgliedern des preußischen Landes-Ökonomiekollegiums sind 9 von der Regierung ernannt und 25 gewählte Landwirte, die aber nicht von den einzelnen Landwirten, sondern von den Landwirtschaftskammern gewählt werden. Der bayerische Landwirtschaftsrat wird zu °/,g von den Kreisausschüssen, zu vom Landwirtschaftsrate selbst gewählt. Zur württembergischen Zentralstelle für Landwirtschaft werden 10 Mitglieder von der Regierung ernannt und 12 von den landwirtschaftlichen Gauverbänden gewählt. Der Landwirtschaftsrat von Mecklenburg-Schwerin M besteht aus 9 Mitgliedern, von denen Vg die Regierung ernennt und */, von den landwirtschaftlichen Vereinen gewählt werden. Also in allen diesen Vertretungen ist nicht nur eine kleinere Zahl von Mitgliedern vorhanden, sondern gehen diese, soweit sie nicht von den Regierungen ernannt werden, auch nicht aus direkten, sondern aus in direkten Wahlen hervor. Im Hinblick auf die Zahl der Mitglieder in den gleichartigen Vertretungen anderer deutscher Länder kann ich keinen Grund finden, der dazu nötigte, den sächsischen Landeskulturrat so bedeutend zu erweitern. Wenn man als Grund hierfür anführt, daß „die Rücksicht auf das Wachstum der Bedeutung der Landwirtschaft und das im Wachstum begriffene Interesse, das man an der Landwirtschaft nimmt" diese Erweiterung fordere, so möchte ich zu bedenken geben, daß man in den anderen Bundesstaaten der Landwirtschaft sicherlich die gleiche Rücksicht und das gleiche Interesse wie in Sachsen entgegenbringt und doch eine geringere Zahl von Ver tretern in den obersten landwirtschaftlichen Sachverstän djgenorganen für zweckmäßig erachtet, ja daß man im preußischen Landes-Ökouomiekollegium die Zahl der Mit glieder 1878 von 61 auf 37 und neuerdings wieder um weitere 3 Mitglieder herabgesetzt hat. Man hatte sich eben von der Unzweckmäßigkeit eines großen Sachverstän- digenkvllegiums überzeugt. Es ist wohl zuzugeben, daß dem Landeskulturrate <v) auch Aufgaben zufallen, die in Preußen den Landwirt schaftskammern zukommen. Er tritt aber in der Regel nicht in unmittelbaren Verkehr mit den landwirtschaft lichen Vereinen, wie die Landwirtschaftskammern, sondern wendet sich an die landwirtschaftlichen Kreisvereine, die in Sachsen als Mittelglied zwischen dem Landes kulturrate und den Einzelvereinen stehen und eine große Zahl der Aufgaben erledigen, die in Preußen den Land wirtschaftskammern obliegen. Ebenso bringen die Einzel vereine ihre Anträge in der Regel nicht unmittelbar beim Landeskulturrate, sondern bei dem zuständigen Kreisvereine ein, der sie, wenn sie nicht bloß eine örtlich beschränkte, sondern für das ganze Land Bedeutung haben, an den Landeskulturrat weitergibt. Die Wähler sind nicht darauf angewiesen, mit den von ihnen gewählten Vertretern persönliche Beziehungen herzustellen, weil ihnen Gelegenheit geboten ist, ihre Anliegen durch die Einzel vereine und Kreisvereine dem Landeskulturrate vorzutragen. An diesen Verhältnissen würde auch dann nichts geändert werden, wenn kleinere Wahlkreise gebildet würden. Die unmittelbaren Vertretungen der Einzellandwirte und der Einzelvereine gegenüber dem Landeskulturrate sind eben die in ihrer räumlichen Ausdehnung etwa mit den fünf Regierungsbezirken sich deckenden landwirtschaftlichen Kreis vereine, die bei uns einen großen Teil der Aufgaben er- D) füllen, die in Preußen die Landwirtschaftskammern aus üben. Und daß die Vorsitzenden dieser Kreisvereine die Angelegenheiten der Landwirte der Einzelvereine im Landeskulturrate voll vertreten, das beweist ihre rege Tätigkeit im Landeskulturrate selbst. So haben in den Plenarsitzungen des Landeskulturrates in den Jahren 1907 bis 1911 die 5 Vertreter der Kreisvereine 150 Mal und zu 51 Gegenständen, zum Teil ausführlich, gesprochen, während sich die 13 gewählten Mitglieder nur zu 23 Ge genständen äußerten. Als ein weiterer Grund für die Vermehrung der Landeskulturratswahlkreise ist der angeführt worden, daß die jetzige Wahlkreisorganisation, durch die zwei oder drei Amtshauptmannschaften zu einem Wahlkreise zusammen gefaßt werden, zu Mißhelligkeiten Veranlassung gebe. Wenn es an die Aufstellung von Kandidaten gehe, werde in jedem amtshauptmannschaftlichen Bezirke zunächst der Wunsch bestehen, jemand aus diesem Bezirke zu wählen. Der mitwählende Bezirk habe den gleichen Wunsch, und so sei der Streit ohne weiteres gegeben, und es würden Differenzen in die Landwirtschaft getragen, die vorher in ihr nicht bestanden hätten. Wenn auf diese Weise Miß helligkeiten tatsächlich entstehen, so werden diese auch nicht dadurch aus der Welt geschafft, daß man so viel Vertreter 183*
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