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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 39. Sitzung, am 9. Februar 1914 1257 (Vizepräsident Opitz.) (^) werden können, dennoch der Hinweis unserer technischen Räte auf diejenigen Beamten, z. B. der Hochbauverwaltuug, Straßen- und Wasserbauverwaltung, insofern Berechtigung hat, als es sich hier ebenfalls um technische Beamte handelt und folgeweise der Vergleich zwischen ihnen und jenen in bezug auf die Besoldungsverhältuisfe doch etwas mehr Berechtigung hat als mit den Beamten, die die Finanzverwaltung hat. Aber auch noch ein anderes Moment dürfte nicht außer Anschlag bleiben können, und das ist das Moment, das auch schon von dem Herrn Vorredner ge streift worden ist, nämlich der Umstand, daß infolge der ganz enormen Ausdehnung unserer Landes-Brandver sicherungsanstalt natürlich auch die Arbeit riesenhaft ge wachsen ist. Es ist selbstverständlich, daß zu diesem Zwecke nun auch in den Bureaus eine ganz bedeutend größere Anzahl Beamte eingestellt worden ist. Aber auf der anderen Seite ist auch nicht in Abrede zu stellen, daß nicht in demselben Maße wie bei den Bureaubeamten die Vermehrung innerhalb des Schoßes der Brandver sicherungskammer selbst, also in bezug auf die technischen Räte stattgefunden hat, und das ist doch ein Moment, dem ein gewisses Gewicht nicht abgesprochen werden kann. Endlich ist es auch noch eins, was mir zugunsten der (R) Erhöhung der Besoldung der technischen Räte der Brand versicherungskammer zu sprechen scheint: das ist der Um stand, daß, während sich jenen technischen Beamten der übri gen Behörden, die ich vorhin genannt habe, überall mehr oder weniger zu einem Avancement, also Aufrücken in Gehalt und Stellung Gelegenheit bietet, diese Ge legenheit bei den technischen Räten unserer Landes-Brand versicherungsanstalt so gut wie ausgeschlossen ist. Es gibt für sie nur eine Möglichkeit zu avancieren, und das ist das Avancement zum Präsidenten der Anstalt. Aber es ist bei der Verwaltung unserer Anstalt von jeher üblich gewesen, an diese Stelle nicht einen tech nischen Rat, sondern einen Juristen zu berufen, und in folgedessen wird auch noch diese einzig übriqbleibende Möglichkeit hinfällig. Ich glaube, ich kann, ohne mich nach dieser Richtung hin festlegen zu wollen, doch so viel verantworten, daß ich der Finanzdeputatiou an die dieses Besolduugsdekret ja verwiesen werden soll, doch dringend anheimgeben, diese Momente nochmals zu erwägen und, wenn man glaubt, daß ihnen Gewicht beigelegt werden kann, auch die entsprechende Folgerung in bezug auf die Besoldungs erhöhung ziehen zu wollen. Präfiventr Das Wort hat der Herr Abgeordnete Singer. Abgeordneter Singer: Meine Herren! Auch mir (v) war das Dekret Nr. 24 einer der interessantesten Berichte, die uns im Landtage zugegangen sind. Es legt Zeugnis davon ab, welche gewaltige Leistungen unsere Landes- Brandversicherungsanstalt in der vergangenen Periode hinter sich hat. Es wird zwar gesagt, das Jahr 19ll habe viele Anforderungen an das Institut gestellt, aber gleichwohl kann man doch den Abschluß immerhin noch als günstig bezeichnen. Die Landesversicherung nimmt uns einen guten Teil Sorge ab für ein geringes Ent gelt, und mancher Staat kann uns um diese Einrichtung wohl beneiden. Aber außerdem ist sie, was auch der Herr Vizepräsident Opitz schon hervorgehoben hat, ein zuverlässiger Wertmesser für unsere Vermögenswerte, so weit sie sich auf Gebäude beziehen, geworden, zuverlässig auch für den Hypothekenmarkt, und ich nehme nicht An stand, der Verwaltung von oben bis unten, die Herren, die hier aus der Kammer mithelfen, nicht ausgeschlossen, meine Anerkennung auszusprechen. Was mich aber insbesondere veranlaßt hat, zu dem Dekret heute das Wort zu nehmen, das war im Grunde eigentlich die Abweisung der in der Tagesordnung vor ausgegangenen beiden Petitionen. Ich selbst habe in der Deputation das Urteil mit gefällt; ich weiß, daß man derartige Wünsche versicherungsrechtlich und versicherungs technisch absolut nicht vertreten kann. Ich kann auch dem Einwande nicht recht geben, der immer sagt: wir haben 50 Jahre unsere Beiträge bezahlt, und jetzt wollen wir einmal etwas aus den großen Geldvorräten haben. Aber, meine Herren, dennoch bedaure ich die Abweisung, denn wir mässen mit der Abweisung immer, wenn auch unaus gesprochen, sagen: wir können den Wunsch nicht erfüllen, aber wenn du mit des Feuers Macht ein wenig unvor sichtiger umgehst, sie weniger bezähmst und bewachst, dann bezahlen wir dir alles. Meine Herren! Das ist mir außer ordentlich bedenklich. In Brandsachen — das wissen wir doch wohl recht genau — hat sich überhaupt eine entsetzlich laxe Moral breitgemacht. Ich will Sie an das Städt chen im Bezirke Freiberg gar nicht mehr erinnern. Ich muß Sie einmal auf S. 52 des Dekrets Hinweisen. Hier wird von 736 Brandstiftungsfällen mit über 4 Millionen Mark Entschädigung berich tet; davon sind 6 Fälle den beschädigten Besitzern selbst nachgewiesen worden; 90 Fälle sind mutmaß lich Brandstiftungen von Gebäudebesitzern. Diese Zahlen berichten Entsetzliches, und deshalb möchte ich, daß man in der Anwendung des ß 56 des Brandver sicherungsgesetzes doch etwas Lockerung eintreten läßt. Ich halte dafür, man könnte aus den doch immerhin großen Überschüssen eine Kleinigkeit für einen Fonds
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