Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Sekretär Anders.) (z) darauf hingewiesen, daß die Frage der Rückwirkung der Pensionserhöhungen auf Grund des neuen Woh nungsgeldzuschußgesetzes und der Erhöhung der Hinter bliebenenfürsorge bei Beratung der Gesetze wohl zum Teil mit hervorgehoben worden sei; es liege aber kein ständischer Beschluß darüber vor. Das letztere ist richtig. Wer aber die Verhandlungen in der Finanz deputation und in der Gesetzgebungsdeputation seinerzeit mitgemacht hat, weiß, wie eifrig beide Depu tationen dafür eingetreten find, daß beide Gesetze rückwirkende Kraft erhalten, und ein jeder wird sich der wiederholten Anträge in der Deputation er innern. Es ist sogar zum Schlüsse noch darauf hinge wiesen worden, daß mindestens ein prozentualer Aufschlag eintreten möchte, aber auch dies wurde seiner zeit abgelehnt. Es ist damals nicht zu einem Beschlusse gekommen, da die Regierung bestimmt erklärt hatte, daß sie, wenn auf einen derartigen Beschluß zugekom men werden sollte, das Interesse für das ganze Gesetz verlieren würde, daß also das Gesetz dann zu rückgezogen werden würde. Einer derartigen Ver antwortung konnten sich beide Deputationen nicht aus setzen; sie haben dann mit Bedauern die Rückwirkung des Gesetzes nicht weiterverfolgen können. Aber darauf möchte ich doch Hinweisen, daß von der Kam- M mer aus den Altpensionären das größtmögliche Wohl wollen entgegengebracht worden ist, die Durchführung dieses Wohlwollens ist nur an dem Widerstande der Königlichen Staatsregierung gescheitert. Meine Herren! Gewiß erkennen wir an, daß für die sächsischen Beamten im Jahre 1909 Zuschläge zu den Pensionen bewilligt worden sind, abweichend von dem Verfahren im Reiche und in Preußen. Gewiß ist das ein Vorzug für die sächsischen Pensionäre und die Hinterbliebenen. Aber, meine Herren, wir müssen doch immer wieder darauf Hinweisen, daß die Alt pensionäre genau unter denselben Teuerungsverhält nissen leiden wie die aktiven Beamten. Es sind im Jahre 1909 die Besoldungen für die aktiven Beamten aufgebessert worden, nicht etwa um den Beamten einen Gefallen damit zu tun, sondern lediglich in Rück sicht auf die eingetretene Teuerung, damit die Be amtenschaft einen standesgemäßen Lebensunterhalt führen kann. Dieser selbe Grund trifft auch für die Alt pensionäre und die Hinterbliebenen der früher ver storbenen Beamten zu. Es ist den Ausführungen, die der Herr Kollege vr. Böhme hier gemacht hat, im weitesten Sinne zuzustimmen; sie sind auf das wärmste zu unter stützen. Gewiß haben wir bei der Beratung der Hinterbliebenenfürforge darauf hingewiesen, daß eine (o) Möglichkeit besteht, die Erhöhung der Pensionen sür die Witwen durchzuführen, indem die Pensionen bis zu 25 Prozent des Bezuges des Verstorbenen erhöht werden können. Es sind darauf Gesuche an die ein zelnen Ministerien eingereicht worden, und in sehr vielen Fällen ist auch eine beifällige Entschließung ge faßt worden; aber in anderen Fällen hat man auch wieder die Frage der Bedürftigkeit sehr verschieden auf gefaßt, und es sind zahlreiche Abweisungen vorgekom men, die natürlich im einzelnen ohne weiteres nicht nachgeprüft werden können. Wenn nun dem neueren Anträge Schwierigkeiten entgegengehalten werden, namentlich grundsätzliche und technische Schwierigkeiten, meine Herren, so ge stehe ich Ihnen offen, daß die technischen Schwierig keiten wohl sehr groß sein mögen, aber ich glaube doch, sie sind überwindlich, namentlich wenn man da nicht so in das einzelne peinlich hineinsteigt und da alles mögliche bis auf das Tüpfelchen über dem i erörtert, sondern unter Umständen nur auf eine prozentuale Verbesserung zukommt. Der Herr Minister sagte, bei diesen Schwierig keiten der Feststellung würde man doch bei vielen nur Unzufriedenheit auslösen; man würde nicht alle zu friedenstellen können. Wenn dem so ist, meine Herren, M so ist doch ohne weiteres jedenfalls nicht die Schluß folgerung als berechtigt anzuerkennen, daß man aus diesem Grunde nun alle Aufbesserungen überhaupt unterlassen soll. Damit würde man doch noch viel mehr Unzufriedenheit erregen, ja man braucht sie nicht erst zu erregen, sie ist schon da, und sie ist nach mei ner Überzeugung auch begründet in den außerordent lich gestiegenen Kosten der Lebenshaltung, schon seit dem Jahre 1909. Es sind dann die finanziellen Bedenken geltend gemacht worden. Man hat gesagt, 850000 M. würden dadurch mehr erfordert für die Pensionen und etwa 120000 M. für die Witwen und Waisen, wenn die Wohnungsgelder rückwirkend zur Hälfte des Tarif satzes angewandt und in die Berechnung einbezogen werden, also ziemlich 1 Million Mark. Das ist für die Pensionäre, die hier in Frage kommen, immerhin ein erheblicher Betrag, und ich meine, daß ein Staat von den finanziellen Verhältnissen, deren sich Sachsen erfreut, immerhin diese 1 Million für derartige Zwecke ohne weiteres aufbringen müßte, und dann muß im mer wieder daran gedacht werden, daß sich der Betrag mit jedem Jahre verringert. Ebenso, meine Her ren, ist der Betrag von 2j^ Millionen Mark für die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder