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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Kleinhempel.) M Der Fleischer schlachtet wöchentlich ein bis zwei Schweine. Bei ihm ist es schon ein Unterschied, ob er 80 oder 75 Pf., wie jetzt, oder dann nur 30 Pf. zahlt. Das ist jede Woche eine halbe Mark mehr, also bei dem macht es schon etwas aus. Ich bin nicht der Ansicht, daß nun das Fleisch billiger werden wird, ob der Landwirt oder der Fleischer die Versicherungsbeiträge zahlt, dazu ist der Betrag zu ge ringfügig. Es kann sich nur darum handeln, die Ver sicherungsbeiträge gerecht zu verteilen. Sie werden mir zugeben müssen, daß die meisten Notschlachtungen nichtgewerbliche Schlachtungen sind. Da durch werden aber die höheren Entschädigungen herbei geführt. Es kann nun den Fleischern nicht zugemutet werden, die hohen Beiträge für diejenigen zu zahlen, die tatsächlich die Aufwendungen verursachen. Und daß die höheren Aufwendungen erforderlich sind für nichtgewerb liche Schlachtungen, ist erwiesen durch die Vorlage. Auch der Herr Abgeordnete Schade hat das nicht widerlegt. Seine Ausführungen gehen in der Hauptsache dahin, daß angeblich die Viehbesitzer die Beiträge schon jetzt zahlen müssen, während wir anderer Ansicht sind. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Vizepräsident Opitz: Das Wort hat der Herr (L) Vizepräsident Bär. Vizepräsident Bär: Meine Herren! Ich habe namens meiner Parteifreunde zu erklären, daß wir mit dem Anträge auf Überweisung des Dekrets, Drucksache Nr. 26, den Entwurf des Gesetzes über die Abänderung des die staatliche Schlachtviehversicherung regelnden Ge setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1906 betreffend, an die Gesetzgebungsdeputation einver standen sind. Namentlich begrüßen wir das aus den soeben von dem Herrn Abgeordneten Kleinhempel ange führten Gründen, daß man da bei der Beratung des Gesetzes vielleicht darauf zukommen kann, die gegen wärtig bestehenden hohen Verwaltungskosten etwas herab zusetzen. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Wir hoffen, daß bei der Beratung in der Gesetzgebungs deputation die Interessen der Viehbesitzer und der Fleischer in der wünschenswerten Form gewahrt werden und daß wir dann in der Schlußberatung freudigen Herzens dem Dekrete zustimmen können. Vizepräsident Opitz: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Friedrich. Abgeordneter Friedrich: Meine sehr geehrten Herren! Wenn ich mit wenigen Worten das Dekret noch mals zu streifen versuche, so geschieht es lediglich aus M dem Grunde, daß ich mich nicht ohne weiteres für das Gesetz sympathisch erklären kann. Es wird der König lichen Staatsregierung sehr oft der Vorwurf gemacht, daß sie für entgegengebrachte Wünsche sich nicht ohne weiteres geneigt zeigt; hier möchte man allerdings sagen, daß sie einem Wunsche entsprochen hat, der nicht un bedingt notwendig gewesen wäre; eigentlich ein Beweis, daß es die Königliche Staatsregierung niemand ganz recht machen kann. (Heiterkeit.) Der Nutzen, der durch das Dekret vorgesehen ist, ist meines Erachtens nicht so bedeutend; ich will nicht viel Worte darüber verlieren, weil der Herr Abgeordnete Schade das ja nach allen Richtungen bereits kritisiert hat. Zugeben muß ich meinerseits aus meinen eigenen Erfahrungen, daß mindestens in 90 von 100 Fällen die Prämie für die Schlachtviehversicherung seitens des Fleischers durch den Landwirt mit einbezogen wird. Ge schieht es nicht direkt, so geschieht es mit Rücksicht auf die Preise, die angelegt werden, und wenn der Herr Ab geordnete Kleinhempel glaubt, daß das nicht der Fall ist, so wäre das gerade die allerbeste Lösung, die der Herr Abgeordnete Schade sich als Vorschlag erlaubte, daß durch eine Bestimmung im Gesetze vorgesehen würde, jeder Fleischer sei berechtigt, die Versicherung bei dem Einkauf abzuziehen. Das ist auch meines Erachtens die allerglücklichste Lösung, denn damit ist nach allen Rich tungen die Streitfrage erledigt. (Sehr richtig! rechts.) Wenn, wie es augenblicklich vorgesehen ist, das Fleischereigewerbe entlastet wird, so brauchten wir uns als Landwirte eigentlich tatsächlich nicht aufzuregen, weil es wirklich so liegt, daß wir, wie es augenblicklich vor gesehen ist, wenn auch keinen nennenswerten Nutzen, aber keinesfalls einen Schaden erleiden. Der ganze Verlust, der durch das Dekret vorgesehen ist, tritt lediglich für die kleinen und kleinsten Besitzer ein, die höchstens ein oder zwei Schweine in ihrer eigenen Haushaltung schlachten. Die jetzigen Preise, die draußen von den Fleischern zurzeit gezahlt werden, 48 bis 50 M. pro Zentner Lebendgewicht, beweisen ja auch, daß die Preise des Fleisches, trotzdem jetzt mindestens der Zentner um 10 M. billiger eingekauft wird, nicht zurückgesetzt werden. Ich will dem Fleischergewerbe seinen Verdienst nicht mißgönnen, aber man braucht nur eine Zeit von einigen Wochen lang die Differenz auszugleichen versuchen, so über wiegt das wesentlich das, was an Schlachtviehversicherung zn zahlen ist. Das Fleisch wird trotz Verminderung der
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