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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Brodanf.) (L) dann, als die Arbeit schon abgenommen war, als schon vier Monate vergangen waren, war noch einmal eine Nach revision veranlaßt worden, und da hatte ein vom Sub missionsamte genannter Sachverständiger aus Chemnitz die Arbeiten etwas bemängelt und einen geringeren Preis, wohl knapp 10 M., als angemessen bezeichnet. Daß sich dann der Handwerksmeister darüber aufregt, wenu nach der Abnahme der Arbeit Beanstandungen kommen, wenn er hört, daß die Beanstandungen durch einen Sachver ständigen erfolgt sind, den das Submissionsamt der Be hörde benannt hatte, darüber kann man sich jedenfalls nicht wundern. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Das Submissionsamt hat den Fall dann untersucht und mir eine eingehende Erklärung zukommen lassen. Ich will auf die Einzelheiten hier nicht eingehen. Es geht daraus hervor — das will ich nur feststellen —, daß das Submissionsamt selbst zugibt, wohl nicht ganz richtig verfahren zu sein. Man hätte eben das Ersuchen des Landbauamtes, daß nachträglich ein Sachverständiger, der vom Submissionsamte benannt wird, gehört werde, ab lehnen sollen. Die Tätigkeit des Submissionsamtes war doch damit erschöpft, daß es mitgewirkt hatte bei der Ver gebung der Aufträge, und es wäre richtig gewesen, wenn W man zu dem Zeitpunkte, wo hier eine Nachprüfung statt finden sollte, die Benennung eines Sachverständigen der Behörde gegenüber abgelehnt hätte. Also in diesem Falle ist zweifellos nicht ganz korrekt gehandelt worden. Aber wir dürfen annehmen, daß sich das Submissionsamt diesen Fall auch zur Lehre dienen lassen und darauf künftig bedacht sein wird, solche Fälle, die den einzelnen Hand werksmeistern zu Mißtrauen gegen die ganze Einrich tung des Submissionsamtes begründeten Anlaß geben, zu vermeiden. Ich will aber hier auf der anderen Seite jetzt auch feststellen, daß uns, meinen Fraktionskollegen, Zuschriften zugegangen sind, die sich sehr anerkennend über die Tätigkeit des Submissionsamtes äußern. So ist namentlich vom Verbände der Schneiderinnungen Sachsens gerühmt worden, daß sich das Submissionsamt um das Schneider handwerk ein besonderes Verdienst dadurch erworben habe, daß es gemeinsam mit dem Verbände der Schneider innungen die außerordentlich langwierige und mühsame Vorarbeit zur Übernahme der Lieferungen der Dienst bekleidungen für Postunterbeamte durch das Schneider handwerk gefördert habe, und es wird hier gerühmt, daß nunmehr durch die Mitwirkung des Submissionsamtes das seit langen Jahren von dem Schneiderhandwerke erstrebte Ziel, an der Lieferung von Postuniformen beteiligt zu werden, seiner Verwirklichung näherge- (0) bracht worden ist. Dann liegt uns u. a. noch ein Schreiben von einer Feintuchfabrik in Bischofswerda vor, worin auch gerühmt wird, daß durch die Tätig keit des Submissionsamtes erreicht worden sei, daß den Fabrikanten von Militärtuchen nun zu einigermaßen angemessenen Preisen verholfen worden sei. Da also den einzelnen Klagen auch Anerkennungen gegenüberstehen, haben wir keine Veranlassung, jetzt in diesem Stadium, wo die Einrichtung erst ein paar Jahre besteht, eine Stellung einzunehmen, wie sie hier die Petition des Vorstandes der Glaserinnungen wünscht; ich glaube viel mehr, wir haben Veranlassung, mit Vertrauen auf die weitere Tätigkeit des Amtes zu blicken und abzuwarten, wie sich dann nach dem Verlaufe einer weiteren Etat periode die Verhältnisse gestaltet haben werden. Wir sind also für die Annahme des Deputationsantrages. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Biener. Abgeordneter Biener: Ich möchte zunächst meiner Freude Ausdruck geben, daß die Deputation zu dem vorliegenden Anträge gekommen ist. Daran anschließend möchte ich mir auch zur weiteren Begründnng dafür, daß im gegenwärtigen Zeitpunkte ein anderes Votum gar nicht angezeigt war, noch einige Be merkungen gestatten. Das Submifsionsamt, das sich nun erst seit einer kurzen Zeit auf einem außerordentlich schwierigen Gebiete betätigen will, muß von vorn herein zunächst die Grundlage schaffen, auf der es zu einer gedeihlichen Arbeit kommen kann, und zwar die Grundlage nach der Richtung hin, daß man bei den Behörden Verständnis dafür erweckt, daß es zu einer vollständig ruinösen Wirkung führt, wenn man dem Mindestfordernden den Zuschlag bei öffentlichen Ar beiten gibt. Es ist mir wohl bekannt, daß bei den Vergebungs bedingungen, die in unserer Staatsverwaltung herrschen, die Behörden keineswegs angewiesen sind, dem Mindest fordernden den Zuschlag zu erteilen, sondern demjenigen, der ein Angebot gemacht hatte, das unter Berücksichtigung aller Verhältnisse als das annehmbarste zu bezeichnen war. In der praktischen Wirkung hat es natürlich sehr oft dazu geführt, daß tatsächlich der Mindestfordernde den Zuschlag erhielt. Die erste Arbeit, die nun das Submissionsamt zu leisten hatte, war die, in jeder Richtung dafür zu wirken, daß den Handwerkern und Lieferanten für Staats- und Gemeindelieferungen ein angemessener 261*
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