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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1762 II. K. 55. Sitzung, am 3. März 1914 (Präsident.) (Nr. 444.) Antrag zum mündlichen Berichte der Finanzdeputation über Kap. 66 des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1914/15, Eichwesen betreffend. (Nr. 445.) Antrag zum mündlichen Berichte der Beschwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des August Herzog in Großschönau um Gewährung einer Unterstützung. (Nr. 446.) Desgleichen über die Petition des In validen Ernst Gustav Freund in Neukittlitz, seine Unter bringung in eine Arbeitsanstalt betreffend. Präsident: Diese drei Anträge kommen zur Schluß beratung auf eine Tagesordnung. (Nr. 447.) Anzeige der Beschwerde- und Petitions deputation über die für unzulässig erklärte Petition der Frau Lambtscher geb. Schildbach in Freiberg unklaren Inhalts. (Nr. 448.) Desgleichen über die für unzulässig er klärte Petition des Christian Dressel in Crimmitschau um Einführung einer strengeren Kontrolle über die Lumpensammler. Präsident: Die beiden Anzeigen werden gedruckt und verteilt. (Nr. 449.) Antrag zum mündlichen Berichte der Finanzdeputation L über Tit. 34 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats für die Finanzperiode 1914/15, den Umbau des oberen Bahnhofs Reichenbach (Vogtl.) betreffend. (Nr. 450.) Desgleichen über die Petition des Ge meinderats zu Olbersdorf um zweigleisigen Ausbau der Staatseisenbahnlinie Bischofswerda-Zittau. (Nr. 451.) Desgleichen über eine Petition der Ge meinden Sohl, Schönlind, Landwüst und Obermühlhausen um Errichtung einer Personenhaltestelle in Sohl. Präsident: Diese drei Anträge kommen zur Schluß beratung auf eine Tagesordnung. Wir treten in die Tagesordnung ein. 1. Schlttst- beratung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 93 des ordent lichen Staatshaushalts-Etats für 1914/15, Evangelische Kirchen betreffend. (Drucksache Nr. 238.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Sekretär Anders. Berichterstatter Sekretär Anders: Meine Herren! Kap. 93, Evangelische Kirchen, schließt im Etat 1914/15 mit einem Zuschüsse von 4I94I63 M. ab, das find gegen die Bewilligung im Etat 1912/13 485613 M. mehr. Diese Mehreinstellung gründet sich in der Hauptsache auf die Kapitalabfindung zur Gewährung von Beihilfen an bedürftige evangelisch-lutherische Kirch gemeinden nach tz 34 des Kirchensteuergesetzes vom (6) 11. Juli 1913. In diesem 8 34 heißt es: „Zur Gewährung von angemessenen Beihilfen an bedürftige evangelisch-lutherische Kirchgemeinden, die in ihrer Leistungsfähigkeit durch die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Besteuerung des Grundbesitzes zu Kirchenzwecken wesentlich beeinträchtigt werden, ist dem Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes einmalig ein Kapital von 600000 M. aus der Staatskasse zu überweisen." Dieses Kapital wird am 1. Januar 1915 fällig. Denn nach 8 42 des Kirchensteuergesetzes tritt dieses Gesetz an diesem Tage in Kraft. Weiter sind mehr eingestellt worden unter Tit. 13 156000 M. Tit. 13 betrifft Ruhegehälter und Unter stützungen an Geistliche. Da ist in den letzten Jahren eine prozentuale Steigerung der Ausgaben zu beobachten, und dementsprechend ist auch für 1914/15 ein Mehrbetrag einzustellen gewesen. Ebenso sind unter Tit. l4 für Witwen- und Waisen gelder und Unterstützungen an Hinterlassene von Geist lichen 10000 M. mehr eingestellt als im Voretat. Das gründet sich auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1912 über die Versorgung der Hinterlassenen der evangelisch-lutherischen und evangelisch-reformierten Geistlichen. (v) Weiter sind noch 10000 M. mehr eingestellt worden unter Tit. 7, Beihilfen zu Baulichkeiten an Kirchen und Pfarrgebäuden. Dazu hat die Regierung in der Er läuterungsspalte eine hinreichende Erklärung abgegeben. Ich habe weiter darauf aufmerksam zu machen, daß nach den Einstellungen in Tit. 3 des Kapitels eine Superintendentur vom 1. Juli 1914 ab in Flöha er richtet werden soll. Dazu hat die Regierung bemerkt: „Die Errichtung einer Ephorie Flöha wird zu dem Zwecke, daß weltlicher und geistlicher Amtsbezirk zu sammenfallen, und zur Verkehrserleichterung für die Diözesanen nötig." Besondere Bedenken gegen die Einstellungen in diesem Kapitel sind nicht erhoben worden, nur die sozialdemo kratischen Mitglieder der Deputation haben erklärt, gegen das ganze Kapitel stimmen zu wollen. Ich habe bei dieser Gelegenheit noch darauf hinzuweisen, daß nach Mitteilungen des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts auf Antrag des Evangelifch-luthe- rifchen Landeskonsistoriums von diesem Ministerium ge nehmigt worden ist, daß die vom Verbände der evangelisch- lutherischenKirchgemeinden in derEphorieLeipzig begründete, mit einem zur Annahme eines geistlichen Amtes berech tigten Theologen zu besetzende Stelle eines Direktors für
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