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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 103. Sitzung, am 22. November 1912 4091 !! (Abg. Or. Spieß.) -» nicht mehr möglich sind, in Gestalt des dann vorhandenen E Reingewinns der Gemeinde als Steuerobjekt doch wieder I I zur Verfügung steht. (Sehr wahr!) Deshalb werden wir drei für den Minderheitsantrag zu ß 31s, stimmen. Im übrigen ist ja von dem Herrn Abg. vr. Schanz schon erwähnt worden, daß unsere poli- tischen Freunde für die Anträge zu tz 31b stimmen j werden. Insbesondere begrüßen wir, daß § 31b auf I Privatunternehmer keine Anwendung finden soll, in der f Erwägung, daß auch hier viele darunter sein werden, die dem Mittelstände angehören. (Bravo', rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Kuntze. Abg. Kuntze: Meine Herren! Durch diese ganzen Erörterungen geht immer wie ein roter Faden die Idee hindurch, als ob die Aktiengesellschaften eine Steuerpolitik trieben, als ob sie ihre Abschreibungen und ihre Rück lagen danach einrichteten, ob sie dadurch eine Steuer er sparen oder nicht. Das liegt doch ganz anders. Die Aktiengesellschaften treiben doch nicht Steuerhinterziehungs politik, sondern Dividendenpolitik. Sie wollen eine regel- ;) mäßige, stabile Gewinnausweisung erzielen im Laufe der Jahre. Deshalb ist es doch nicht mehr als in der Ord nung, wenn sie die Abschreibungen so einrichten, daß sie sie in guten Jahren vergrößern und in schlechten Jahren etwas daraus zuzusetzen haben. Aber, meine Herren, eine Steuerhinterziehung kann ja auch bei den größten Ab schreibungen auf keinen Fall eintreten. (Sehr richtig!) Es ist nur, wenn man dieses Motiv überhaupt iu Be tracht ziehen wollte, möglich zu sagen, sie möchten einer Doppelbesteuerung entgehen. Das kann doch das einzige Resultat dessen sein, wenn sie mit Abschreibungen zurück hallen Denn jede Abschreibung, die an sich gesetzlich ist bis zu einer gewissen Höhe, erweist sich als eine Doppel besteuerung. Dieser selbe Betrag, der in einem Jahre höher abgeschrieben worden ist, erscheint doch unbedingt in den nächsten Jahren als Gewinn und verfällt dadurch einer neuen Besteuerung. Wenn Sie also die erste Abschreibung besteuern und den Gewinn dann auch besteuern, so ist das unbedingt eine Doppelbesteuerung; um die kommen Sie gar nicht herum, ganz abgesehen davon, daß auch noch durch die Rücklagen und durch die größere Kräftigung des Unternehmens die Einnahmen der späteren Jahre an sehnlich steigen, einfach durch die Kapitalisierung. 11. K. (3. Abonnement.) Wenn Sie nun diese Doppelbesteuerung einführen, (0) so ist das doch weiter nichts als eine Strafe, die Sie darauf setzen, wenn ein Unternehmen in solider Weise geführt werden soll. Denn, wie ich schon gesagt habe, die Doppelbesteuerung kommt ja auf nichts anderes hinaus. Ich finde, die Regierung hat das sehr richtig motiviert, indem sie uns den Gegenvorschlag gemacht hat, indem sie gesagt hat, daß der Privatunternehmer seinen Gewinn behalten kann, während das Aktienunternehmen jederzeit die Gewinne, die es einmal ausgewiesen hat, verteilen muß. Insofern ist der vorgeschlagene Ausgleich zwischen Privatunternehmer und Aktienunternehmen meiner Ansicht nach vollständig gerechtfertigt. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Riem. Abg. Riem: Meine Herren! Sie habeü ja gehört, daß wir bereit sind, Ihnen in dem § 31 Abs. d zweiter Satz entgegenzukommen; weiter können wir aber unter keinen Umständen gehen. Den Minderheitsantrag müssen wir unter allen Umständen ablehnen; denn die Rücklagen werden doch auch gewinnbringend angelegt. Es ist in keiner Weise gerechtfertigt, daß diese Rücklagen steuerfrei bleiben. Außerdem ist 3 Prozent doch ein herzlich geringer Prozentsatz. Wir wissen ja, daß Aktiengesellschaften unter Umständen mit ganz anderen Prozentsätzen arbeiten. Ich habe mich aber eigentlich zum Worte gemeldet, (v) weil der Herr Abg. vr. Niethammer bei dieser Gelegenheit die Sozialdemokratie apostrophieren zu müssen glaubte, und zwar indem er meinte, wir als Vertreter der Arbeiter müßten ein besonderes Interesse daran haben, für das Blühen und Gedeihen der Industrie einzutreten. Gewiß, aber durchaus nicht durch Steuervergünstigungen, davon kann nicht die Rede sein. Die Arbeiter haben ganz gewiß ein Interesse an dem Blühen der Industrie, weil sie dadurch Arbeit und Verdienst haben. Wenn er nun den ergreifenden Lebensgang von Alfred Krupp geschildert hat, so wäre es viel richtiger gewesen, das ergreifende Bild der Arbeiter der Firma Krupp zu zeichnen (Sehr richtig! links.) und darauf hinzuweisen, wie viel Tausende und Aber tausende von Arbeitern im Laufe der Zeit diese Riesen gewinne zusammengeschanzt haben, die die Firma erzielt hat, und sie zu diesem riesigen Vermögen, das sich in der Hand einiger weniger befindet, kristallisiert haben. Wenn auch heute die Firma Krupp Aktiengesellschaft dem Namen nach ist, ist es doch in Wirklichkeit keine; denn die Aktien sind bekanntlich im Besitze einiger weniger Mitglieder der Familie Krupp, und nur aus geschäft lichen Gründen, aus Zweckmäßigkeitsgründen ist die 586
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