Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 103. Sitzung, am 22. November 1912 4101 (Präsident.) Entschuldigt fehlen: Merkel. Bleyer. Wunderlich. Clauß. Bauer. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist folgen des. Entschuldigt sind 5 Herren; die Zahl der Abstimmenden beträgt 86. Davon haben 49 mit Ja und 37 mit Nein gestimmt. Der Antrag ist also angenommen. Nun fahren wir fort in der Abstimmung über § 7. Es handelt sich wieder um die Anträge in dem Berichte Nr. 548 unter 2, und zwar jetzt um d. Ich frage also die Kammer: Will sie beschließen: d) den zweiten Absatz unter a unverändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. e) die Bestimmung unter d mit dem Wort laute des Deputationsantrags von „solche juristische Personen .... bis .... be zwecken" anzunehmen? Einstimmig. ä) tz 7 Abs. 2 unverändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. s) § 7 mit den beschlossenen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage an zunehmen? Gegen 36 Stimmen angenommen. Nun kommen wir zu § 8. Ich nehme zuerst den Minderheitsantrag auf S. 39 unten und frage die Kammer: Will sie beschließen, entsprechend dem Minder heitsgutachten der Abgg. Heldt, Keimling usw. a) ß 8 Abs. 11) zu streichen? Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Damit entfällt die Abstimmung über Abs. d dieses Antrags. Hierzu liegt nun noch ein besonderer Antrag des Herrn Abg. vr. Böhme vor, der lautet: „Die Kammer wolle beschließen, in Z 8 Abs. 1 unter i) die Worte „und mit den" bis „Ein schränkungen" zu streichen." Die Voraussetzung, meine Herren, für diese Abstimmung ist, daß wir erst die 25 und 26 erledigt haben. Ich werde also über § 8 die Schlußabstimmung erst vor nehmen, wenn wir die 25 und 26 erledigt haben, (v) denn der Antrag vr. Böhme ist eine Konsequenz der Ab stimmung hierüber. Wir kommen nun zu 8 12. Hierzu liegt bloß der Antrag der Deputation vor: „ß 12 unverändert nach der Vorlage anzunehmen". Will die Kammer demgemäß beschließen? Einstimmig. Dann kommen wir zu ß 13. Hierzu liegen zwei Minderheitsgutachten und der Antrag vr. Böhme-Göpfert und schließlich der Antrag der Deputationsmehrheit vor. Ich werde zunächst die Anträge der Minderheit zur Ab stimmung bringen, und zwar an erster Stelle auf S. 44 den Antrag der Abgg. Heldt, Keimling usw. — Die Kammer ist damit einverstanden. Will die Kammer also beschließen: den H 13 Abs. Id in folgender Fassung anzunehmen: „Grundstücke imEigentum natürlicher Personen, die dem Bekenntnis der Kirchgemeinde nicht angehören. Die Vorschrift in ß 7, 1a Abs. 2 ist anzuwenden."? Der Antrag ist abgelehnt. Wollen Sie weiter entsprechend dem Anträge Brodaus und Langhammer beschließen: § 13, 15, wie folgt, zu fassen: „Grundstücke im Eigentum natürlicher Personen, die dem Bekenntnis der Kirchgemeinde nicht angehören, oder im Eigen tum der in § 9,1a genannten juristischen Personenvereine."? Der Antrag ist abgelehnt. Nun komme ich zu dem Anträge vr. Böhme-Göpfert, Drucksache Nr. 548 unter 3, und frage: Will die Kammer beschließen: a) in § 13 die Bestimmung in Abs. 1 unter d, wie folgt, zu fassen: „Grundstücke im Eigentume natürlicher Personen, die nicht dem Bekenntnisse der Kirchgemeinde, jedoch einer Kirche oder Religions gemeinschaft angehören, der im König reiche Sachsen durch Gesetz das Recht zur Erhebung öffentlicher Steuern verliehen ist, und die von dieser zur Grundsteuer herangezogen werden. Die Vorschrift in tz 7, 1 a Abs. 2 ist anzuwenden."? Der Antrag ist angenommen. 587*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder