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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 108. Sitzung, am 29. November 1912 4390 (Präsident.) (^) Nun kommt der Antrag Castan, der eigentlich der weitgehendere ist. Er lautet: Die Kammer wolle beschließen: den § 25 ab zulehnen und die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, das bestehende Aufsichtsrecht der kirchlichen Oberbehörden über den Religions unterricht, soweit nötig, durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben. Der Antrag ist abgelehnt. Nun komme ich zum Anträge des Herrn Abg. vr. Dietel in Drucksache Nr. 554 unter 5: § 25 der Vorlage zu streichen. Auch dieser Antrag ist angelehnt. Herr Abg. Vr. Schanz hat das Wort zur Abstimmung. Abg. vr. Schanz: Ich möchte nur zur Abstimmung erklären, daß wir, wenn wir gegen die Fassung der Mehr heit der Deputation stimmen, nicht meinen, daß dadurch das kirchliche Aufsichtsrecht wegfällt, sondern daß dieses durch das Kirchengesetz schon gegeben ist und daß in Ziff. 2 und 3 nur -seine Ausführung enthalten ist. (Zuruf: Das war nicht zur Abstimmung!) (x) Das war zur Motivierung unserer Abstimmung. Ich bitte, über den Antrag der Mehrheit abzu stimmen. Präsident: Will die Kammer beschließen: Ziff. 1 von Z 25, wie folgt, zu fassen: „1. Die der kirchlichen Oberbehörde zustehende Aufsicht über den Religionsunterricht übt für jeden Schul inspektionsbezirk ein von der kirchlichen Ober behörde zu ernennender Geistlicher dieses Be zirkes aus."? Ist angenommen. § 25 mit der beschlossenen Abänderung, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzu nehmen? Ist angenommen. Es folgt nun § 25, a, I) und o. Der Herr Bericht erstatter! (Berichterstatter Abg. vr. Seyfert: Ich verzichte!) Die Herren Mitberichterstatter verzichten auch. Zu I) und o hat der Herr Antragsteller Abg. Uhlig das Wort zur Begründung seines Antrages. Abg. Uhlig: Meine Herren! Ich werde mich natür- M lich auch bemühen, den Verhältnissen Rechnung zu tragen, und werde mich kurz zu fassen suchen, obwohl es sich hier um einen Punkt handelt, zu dem sich sehr viel sagen ließe. Jedenfalls möchte ich betonen, daß es sich hier um ein Gebiet handelt, das der Regelung dringend be darf, das vor allen Dingen der organisatorischen Durch bildung, der Gestaltung nach einheitlichen Grundsätzen und besonders auch nach erzieherischen Grundsätzen ganz dringend bedarf und das auch umfassende Inangriffnahme durch den Staat und die Gemeinden mit aller Entschieden heit fordert. Die Gründe, meine Herren, stehen ja vor aller Augen; es sind einmal soziale Gründe und dann auch pädago gische Rücksichten. Es ist durch die Berufszählungen er wiesen, daß die Zahl der arbeitenden Frauen immer größer wird. Von 1882 bis 1905 ist sie von 4 Millionen auf 8 Millionen gewachsen. Diese Frauenarbeit in diesem kolossalem Wachstume macht sich ganz besonders in Sachsen geltend, wo noch ein viel größerer Prozentsatz Frauen als durchschnittlich im Reiche Erwerbsarbeit treiben muß. Wir haben in Sachsen nach der letzten Statistik, der von 1911, von 757000 Fabrikarbeitern überhaupt in den Fabriken 262 000 weibliche Arbeiter. Wir sehen also, daß ein Prozentsatz von nahezu 35 Prozent aller Arbeiter weiblichen Geschlechts ist. Diese Verhältnisse sind natürlich in bestimmten Bezirken noch besonders hoch. So sehen wir z. B. in der Kreishauptmannschaft Zittau, daß fast die Hälfte aller Arbeitskräfte in den Fabriken weiblichen Geschlechts ist. Das führt notwendigerweise zu einer Zerstörung der Familie, zu einer Unterbindung der Familienerziehung, das führt dazu, daß die Kinder nicht allein leiblich, sondern auch geistig erzieherisch Mangel leiden und dadurch in ihrer körperlichen und geistigen Entwickelung ganz entschieden beeinträchtigt werden. Es erweist der Bericht des Vereins „Kinderhort " in Dresden vom Jahre 1911, daß von den 410 Kindern, die der Kinderhort beherbergte, nicht weniger als 286 aus Grün den untergebracht waren, die in der Beschäftigung beider Eltern in gewerblicher Arbeit begründet waren. Diese Tatsachen weisen sehr stark darauf hin, daß hier ein gegriffen werden muß. Leider muß ich feststellen, daß nach dem Berichte über die sächsischen Unterrichts- und Erziehungsanstalten, der vor ungefähr 14 Tagen dem Landtage zuging, die Tätigkeit der Gemeinden in bezug auf die Kinderfürsorge eine außerordentlich geringe ist, daß die größte Arbeit der Vereinstätigkeit, der Privat wohltätigkeit, überhaupt der Privatarbeit überlassen wird. Ich will Sie nicht mit Ziffern langweilen, Sie können sie aus dem betreffenden Berichte selbst zusammenstellen.
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