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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 108. Sitzung, am 29. November 1912 4391 (Abg. Uhlig.) M Das ist das, was in bezug auf die Kiuderfürsorge im allgemeinen zutrifft. Was die Kinderspeisung im be sonderen angeht, so liegen die Verhältnisse durchaus nicht besser. Wenn man die Verhältnisse mit denen anderer Staaten vergleicht, so zeigt sich, daß Sachsen sogar sehr weit im Hintergründe steht. Auf 352 preußische Städte kommen 127 mit Schulspeisungen oder 36 Prozent. Hinter Preußen bleibt Baden etwas zurück, und am tiefsten steht das industrielle Sachsen, das nach Preußen die meisten Großstädte hat. Dort sind es nur knapp 35 Prozent, in denen es Speiseeinrichtungen gibt. Es läßt sich also nicht bestreiten, daß Sachsen trotz des starken Bedürfnisses sehr ungünstig abschneidet und sehr wenig zur Erfüllung dieser aus den modernen Verhältnissen herauswachsenden Verpflichtungen tut. Für die Speisung der Kinder und die Fürsorge im allgemeinen sprechen, wie ich schon angedeutet habe, mehr fache Gesichtspunkte, Gesichtspunkte sozialer und auch er zieherischer Art. Ich will auf die Gesichtspunkte in sozialer Beziehung nicht näher eingehen, ich will nur auf den Zusammenhang Hinweisen, der zwischen der körper lichen Beschaffenheit der Kinder, zwischen ihrer Ernährung und den sonstigen sozialen Verhältnissen und auf der anderen Seite ihrer geistigen Entwickelung besteht. Auch da will ich darauf verzichten, mit Beweisen zu dienen; denn es dürfte bekannt genug sein, daß die Kinder, die durch ärmliche wirtschaftliche Verhältnisfe in ihrem körperlichen Wachstum behindert werden, auch in ihren geistigen Fortschritten, in ihrer ganzen Entwickelung ganz erheblich benachteiligt werden. Es ist durch einwandfreie und sehr zahlreich in allen Ländern, möchte ich sagen, aufgenommene Vergleichungen festgestellt worden, daß die Kinder, die den sogenannten niederen sozialen Schichten, also den ärmeren Klassen angehören, in ihrem Wachstum und Körpergewicht im Durchschnitt ganz bedeutend hinter den Kindern zurückbleiben, die sich in wirtschaftlich besseren Verhältnissen befinden. Es ist außerdem fest gestellt worden, daß die Körpergröße, das Körpergewicht und der geistige Zustand sehr parallel miteinandergehen und daß unter den sogenannten Sitzenbleibern die größere Anzahl solche Kinder sind, die in körperlicher Beziehung zurückgeblieben find. Es ist ja auch ein alter Satz, daß nur in einem gesunden Körper ein gesunder Geist wohnen kann oder, um sich modern auszudrücken, daß nur ein gesunder Körper auch eine gesunde geistige Entwickelung aufweisen kann. Leider fehlt mir, und ich glaube, es fehlt überhaupt eine Statistik über die Gesundheits verhältnisse unserer Kinder. Es fehlt eine allgemeine Statistik über die Ergebnisse der schulärztlichen Unter suchungen, und es würde eine sehr dankenswerte Aufgabe der Regierung sein, auch in dieser Beziehung dem Land- (0) tage und der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Unter suchungen geordnet und systematisch zusammengestellt vor zulegen. Ich möchte ferner darauf Hinweisen, daß ein sehr inniger Zusammenhang besteht zwischen dem Kinderschutz gesetze, dem Reichsgesetze, das den Kinderschutz behandelt, und der Notwendigkeit der Kinderfürsorge. Das Reichs gesetz wirkt in dieser Beziehung nur negativ. Es ver bietet in bestimmten Beziehungen die Kinderarbeit, fragt aber nicht danach, was nun in positiver Beziehung für diese Kinder geschehen soll. Ich meine, es genügt nicht, zu verbieten, daß die Kinder Berufsarbeit leisten, sondern es ist notwendig, auch dafür zu sorgen, daß sie nicht allein untergebracht, sondern in der freien Zeit auch er ziehlich behandelt, überwacht, versorgt und ernährt werden, so daß die Wohltat des Verbotes der Kinderarbeit auf der anderen Seite die Ergänzung findet, die geboten ist im Interesse des Körpers und Geilles der Kinder. Ein formales Bedenken will ich noch besprechen Es ist gesagt worden, derartige Bestimmungen gehörten nicht in das Gesetz, und auch die Königl Staatsregierung hat von dieser Meinung aus in der Deputation der Annahme der Anträge widersprochen. Ja, meine Herren, in Deutsch land gehört so etwas anscheinend nicht in das Gesetz. Ich muß aber doch demgegenüber die Tatsache feststellen, (v) daß in außerdeutschen Ländern gerade die Frage der Schulspeisung und auch die Frage der Kinderfürsorge ganz ausführlich gesetzlich geregelt sind. Es besteht auch in der Tat in Sachsen eine gewisse gesetzliche Regelung jetzt schon, aber nur auf Grund der Armenordnung; denn die Armenordnung schreibt in ß 50 vor: „In volkreichen Orten, wo es der Jugend außer den Schulstunden infolge der Gewerbe- und sonstiger Ortsverhältnisse an nützlicher Beschäftigung und Auf sicht fehlt oder die der Tagesarbeit außer dem Hause nachgehenden Eltern genötigt sind, ihre noch nicht schulfähigen Kinder sich selbst zu überlassen, ist zugleich auf Errichtung geeigneter Anstalten, worin sie sich unter Aufsicht befinden und mit nützlichen, ihren Kräften und ihrem Alter angemessenen, jedoch dem körperlichen und geistigen Wachstum nicht hinderlichen, sondern vielmehr beides möglichst fördernden Arbeiten beschäftigt und in technischen Fertigkeiten unterrichtet werden, Bedacht zu nehmen." Ich will nun durchaus nicht etwa, da ich von sozialen Rück sichten und anderem gesprochen habe, wünschen, daß die Jugendfürsorge eine Armenfürsorge durch die Schule wird. Ich glaube auch nicht etwa, daß man durch die Schulspeisungen und die Kinderfürsorge im allgemeinen die wirtschaftliche Not beseitigen kann. Ich will nur, daß die Schule die Mittel ergreift, die im Bereiche der
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