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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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Z886 H. K. 8l. Sitzung. (Berichterstatter M'g. Koch.) (Lt tigten Gememdemiizliedir durch Unterschrift bestätigt hatten, daß sie von der Vereinigung mit Brand nichts wissen wollten, übrigens käme für die Beschaffung von Trink wasser viel eher ein Zweckverband in Frage, der auf Grund des Gesetzes gebildet werden könne, das wir in der letzten Session verabschiedet haben. Diese Einwände gegen die Vereinigung erschienen der Deputation so beachtlich, daß sie kommissarische Beratung beantragte. Nun ging zunächst ein Schreiben des Mini steriums am 30. März ein, worin ausgesührt wurde, daß die Beschwerde dadurch erledigt sei, daß unterdessen die freiwillige Vereinigung zwischen Erbisdorf und Brand erfolgt sei, da der Gemeinderat in Erbisdorf der Ver einigung zugestimmt habe. In dem Schreiben wird dann weiter ausführlich dargelegt, wie die Vereinigung sich nötig gemacht habe und welchen Weg die Verhandlungen genommen hätten. Ich darf wohl bei der Unruhe des Hauses darauf verzichten, weiter hierauf einzugehen. Damit war also immerhin die Petition erledigt. Es ging aber eine neue Petition ein, worin nun behauptet wird, daß jener Beschluß des Gemeinderates, der nun die freiwillige Vereinigung sestsetzt, aus unrechtmäßige Weise zustande gekommen sei. Es sei in einer Art und Weise dabei zugegangen, daß man unmöglich diesen Beschluß als zu Recht ergangen ansehen könne. Darum geht nun die Hauptbitte der neuen Petition dahin, der Landtag solle bewirken, daß der jetzige Gemeinderat aufgelöst und die ganze Sache einem neu zu wählenden Ge meinderate übertragen werden möchte. Der Haupteinwand in den Ausführungen ist der, daß in der entscheidenden Sitzung, an der der Amtshauptmann teilgenommen habe und in der eben die freiwillige Vereinigung durchgeführt worden sei, durch den Weggang einiger Gegner die Beschlußunfähigkeit herbeigeführt worden sei und daß man nur durch übermäßiges Drängen einen anderen, nämlich den Gastwirt, in dessen Lokal die Sitzung statt gesunden habe, herbeigezogen habe, daß dieser gar nicht gewollt habe, aber doch schließlich in die Sitzung gekommen sei und daß daraufhin der Amtshauptmann recht schnell die Beschlußfähigkeit festgestellt und die Abstimmung vor genommen habe und daß damit die Vereinigung von Erbisdorf mit Brand vollzogen worden sei. Tatsächlich waren von den 15 Mitgliedern 10 anwesend, also zwei Drittel. Die Beschlußfähigkeit war gewährleistet, 8 Stimmen sprachen sich für die Vereinigung aus, 2 enthielten sich der Stimme, eben der Gastwirt Mädler und der Gemeindevoxstand von Erbisdorf. Weiter wird darauf hingewiesen, man sei sich unter deU Mitgliedern des Gemeinderates über die Bedeutung der Verhandlung gar nicht klar gewesen, und es sei notwendig gewesen, am K. Mai !8I3 daß man erst eingehende Beratungen über die Dinge W) pstöge. Ich darf wohl gleich hier bemerken, daß eine eingehende Beratung früher vereitelt worden ist, weil die Mitglieder durch Lstruktion die Befchlustunfähigkeit des Gemeinderatcs herbeigeführt hatten. Dann wird erneut darauf hingewiesen, daß dieMajoritäte im Gemeinderat zwar dafür gewesen sei, daß aber doch die Gemeinde als solche gegen die Vereinigung sei, daß also die Stimmung im Ge meinderate nicht der Stimmung inder Bevölkerung entspreche. Es wurde nun kommissarische Beratung abgehalten, und von dem Herrn Regierungskommissar wurde der Auffassung der Petenten widersprochen, aber weitere Aufklärung zugesagt. Es ist nun auch ein eingehender Bericht über diese Erörterungen an uns gelangt. Ich will nur ganz wenige Sätze daraus verlesen: „Zu Abhörung unbefangener bei den Vorgängen beteiligter Zeugen aus verschiedenen Kreisen ist der Geheime Regierungsrat vr. Krug v. Nidda nach Brand-Erbisdorf geschickt worden und hat dort mehrere Mitglieder des früheren Gemeinderats von Erbisdorf und in Freiberg zwei Mitglieder des Bezirksausschusses der Amtshauptmannschaft Freiberg verhört. Die dar über aufgenommenm Niederschriften sowie zwei Nieder schriften des Gemeinderats Erbisdorf vom 2. Februar und 8 März 1912 aus dem dortigen Protokollbuch sowie eine Auslassung des Amtshauptmanns zu Frei berg folgen in Abschrift mit zwei Zeitungsausschnitts- bogen bei/' Diese Beilagen sind in der Deputation ausführlich be handelt worden. Allerdings scheint daraus hervorzugehen, daß der Amtshauptmann an der Abstimmung beteiligt gewesen ist, daß er die Abstimmung mit vorgenommen hat; immerhin läßt sich das auch nicht ganz sicher fest- stellen, und insofern der Amtshauptmann in Frage kommt, geht noch ein Beschwerdeverfahren, worüber die Entschlie ßung nach Mitteilung der Regierung noch aussteht. Aus der Ausführung des Amtshauptmanns ist vielleicht noch bemerkenswert und interessant, daß man vorgeschlagen hat, der neuen Gemeinde den Namen Erbisbrand zu geben, und es wird auch dieser Name von dem Amtshauptmann als sprachrichtig verteidigt, und ich gebe zu, daß das richtig ist. Aber es ist aLgelehnt worden, die vereinigten Gemeinden werden auch, weiterhin den Namen Brand führen. Weiter wird in der Auslassung des Amtshaupt manns noch darauf hingewiesen, daß die Petitionen auf Betreiben eines einzigen Herrn jzur Absendung gelangt seien und daß sich in dem Kopfe dieses Herrn,, wie es heißt, die Dinge so verdrehten, wie es zuweilen bei Queru lanten eintrete — also eine etwas verblümte Wendung. Die Deputation gewann doch den Eindruck, daß die Verhandlungen in der entscheidenden Gemeinderatssitzung
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