Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 81. Sitzung, am 3. Mai 1912 2885 (Berichterstatter Abg. Koch.) (^> Planitz befürwortet. Die Apotheke in Oberplanitz würde nicht gefährdet werden, denn in Oberplanitz blieben immer hin noch über 20000 Einwohner. Die Erste Kammer hat die Petition auf sich beruhen lassen, weil die Regierung erklärt hatte, daß der Kohlen bau doch zurückgehe, daß die Zunahme von Niederplanitz zwischen den beiden letzten Volkszählungen sehr gering gewesen sei, sie habe nur 156 Einwohner betragen. Außerdem seien die nächsten Apotheken in Oberplanitz, in Schedewitz und Lichtentanne nicht allzuweit entfernt, namentlich die Apotheke von Oberplanitz liege unmittelbar an der Grenze von Niederplanitz. In unserer Deputation wurde die Petition zunächst mit der bereits von uns verabschiedeten Petition des Ge meinderates zu Wahren zusammen behandelt, aber wir wollten noch eine genauere Erklärung über den Rückgang des Bergbaus und haben darum die Sache hinaus geschoben. Nun ist von der Regierung noch folgende Er klärung eingegangen: „Mit dem neuen Kohlenabbau, der in unmittelbarer Nähe von Niederplanitz entstanden ist, ... hat der Gemeinderat von Niederplanitz, wie der Gemeindevor stand uns aus unsere Anfrage mitgeteilt hat, das in der Nähe von Niederplanitz auf Zwickauer Flur am so genannten Fuchsgraben gelegene- Steinkohlenwerk C. G. Kästner gemeint. Dieses Werk ist seit 1903 im Betriebe und hat im Jahre 1911 55562 t Kohlen im Werte von 672 428 M. gefördert. Die durchschnittliche Belegschaft in diesem Jahre betrug 197 Mann. Das genannte Steinkohlenwerk hat noch eine Abbauzeit von etwa 10 Jahren vor sich. Seine Entfernung von Niederplanitz (Marktplatz) beträgt rund 1,5 üw." In nochmaliger Beratung wurde bemerkt, daß auch hier die Verordnung des Ministeriums vom Jahre 1902 in Betracht komme, worin ausgeführt wird, daß zur Lebens fähigkeit einer Apotheke etwa 10 000 Einwohner gehörten, ja daß in anderen Ländern nicht einmal so viel auf eine Apotheke kämm, und daß in Sachsen Ähnliches anzustreben sei. Ferner sei sicher, daß der Bergbau allmählich zurückgehen werde und daß bei der unmittelbaren Nähe von Zwickau sich ein Ersatz schnell finden werde, daß also vom Rückgänge der Einwohnerzahl wohl nicht gut die Rede sein könne; auch Oberplanitz, selbst wenn man diesen Angaben nicht ganz folge, fei immerhin lebensfähig wegen der großen Zahl von Einwohnern, die für diese Apotheke in Frage kämen. Immerhin wollte man anerkennen, ähnlich wie das auch die Erste Kammer getan hat, daß ein gewisser Unter schied besteht zwischen den Verhältnissen von Wahren und von Niederplanitz. Während wir darum jene Bittschrift einstimmig der Regierung zur Erwägung übergeben haben, haben wir hier, wiederum einstimmig, beschlossen, die Petition zur Kenntnisnahme zu überweisen. Ich bitte die Kammer, diesem Beschlusse beizutreten. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen, die Petition der Königl. Staatsregierung zur Kenntnis nahme zu überweisen? Einstimmig. Punkt 5 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitionsdeputation über die Petitionen Robert Bauers in Erbisdorf und Genossen, einem neu zu wählenden Gemeinderate die Entscheidung über die Vereinigung von Brand und Erbisdorf zu übertragen. (Drucksache Nr. 393.) Derselbe Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abg. Koch; Der Gemeindeälteste Robert Bauer nebst 5 Gemeinderatsmitgliedern und dem Pfarrer von Erbisdorf baten zuerst um Aufhebung der zwangsweise erfolgten Vereinigung der Dorfgemeinde Erbisdorf mit der Stadtgemeinde Brand. Diese Ver einigung war nach Z 7 Abs. 3 der Landgemeindeord- w) nung erfolgt, weil ein dringendes Bedürfnis für die Ver einigung vorliege. Denn die Belastung der Gemeinde Erbisdorf durch Aufnahme eines Darlehns von 50000 M. sei zu groß. Dieses Darlehn sei ausgenommen worden, um einmal Industrie heranzuziehen, da auch dort der Bergbau zurückgehe, und dann, weil man eine Filteran lage nötig habe, um einwandfreies Trinkwasser zu be schaffen. Die Bittsteller erklären ausführlich, daß Erbisdorf in der Lage sei, sich eine einwandfreie Filteranlage zu schaffen, daß aber St. Michaelis, das in der Nähe gelegen sei und das von Erbisdorf Wasser beziehen wolle, die Ein verleibung viel mehr nötig habe als Erbisdorf. Weiter wird in der Petition geklagt, daß die Amts hauptmannschaft der Gemeinde Erbisdorf nicht einmal ausreichend Zeit zur Durchführung sorgfältiger Vorarbeiten gelassen habe, daß sie überhaupt den Bestrebungen der Gemeinde Erbisdorf alle möglichen Hindernisse in den Weg gelegt habe. Die Finanzlage von Erbisdorf sei gar nicht so, daß sie zur zwangsweise anzuordnenden Vereinigung mit Brand dränge. Es wird als eine Schmach bezeichnet, die man der Selbständigkeit von Erbisdorf zufüge, kurz, die Amtshauptmannschaft habe ihren Willen durchzusetzen versucht, während zwei Drittel der stimmberech-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder