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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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(Wg. Trüver. M daß ich dazu kommen werde, das allgemeine Körgesetz i mit einführen zu helfen. Präsident: Das Wort hat der Herr Mg. Brodaus. Abg. Brodaus: Geehrte Herren! Gestatten Sie auch mir einige Worte zur Begründung des von mir mit eingebrachten Antrages! Mit Rücksicht auf die erfreuliche Erklärung, die wir von der Regierung vernahmen, sehe ich von der Behandlung von Einzelheiten ab und beschränke mich auf einige Be merkungen allgemeiner Art. Wenn ich diesen An trag mit eingebracht habe, so liegt hierin nicht etwa eine Abweichung von einem von mir früher ein genommenen Standpunkt. Ich war es nämlich, der mit dem Herrn Abg. Clauß vor zwei Jahren allein im ganzen Hause auch schon für den ersten Antrag der Petition des Bauernbundes stimmte, der darin gip felte, das Körgesetz überhaupt aufzuheben. Wie ich jetzt den Ausführungen des Herrn Kollegen Traber entnehme, steht er im Grunde auch auf dem Stand punkt, den wir, Herr Abg. Clauß und ich, damals in unserer Abstimmung gezeigt haben. Warum er damals nicht mit uns gestimmt hat, weiß ich aller dings nicht. Es liegt mir fern, die gute Tendenz des Gesetzes (8) bestreiten und in Abrede stellen zu wollen, daß das Gesetz auch bis zu einem gewissen Grade den Zweck, den es sich gestellt hatte, erreicht hat. Aber ich bin nicht der Meinung, daß es unbedingt eines staatlichen Zwanges bedurft hätte. Unsere Land wirtschaft hat sich im Laufe der Jahrzehnte in Sachsen außerordentlich gehoben, es ist vor allen Dingen die Ertragsfähigkeit von Grund und Boden in einer Weise gesteigert worden, die wohl kaum noch zu weiteren Steigerungen führen kann; alle Erfahrungen und Fortschritte der Technik hat man sich Zu eigen gemacht, und zwar hat sich im wesent lichen die Landwirtschaft selbst gefördert, die Berufs organisationen, Kreisvereine wie landwirtschaftliche Vereine, haben ihrerseits alles mögliche getan, um ausklärend und belehrend zu wirken. Was dann im Körnerbau erreicht worden ist, das, meine ich, würde die Landwirtschaft auch von allein in der Viehzucht erreichen, wenn auch vielleicht nicht in dem Tempo, wie es durch staatlichen Zwang herbeigeführt wird. Auf dem Standpunkt, daß das Gesetz keine un bedingte Notwendigkeit ist und besser fiele — ein Standpunkt, der in den weitesten Kreisen der Landwirte geteilt wird —, stehe ich heute noch. Wenn ich den Antrag auf Einführung des allgemeinen Körzwangs mit eingobracht habe, so werde ich doch, wenn dann (6) die Petition des Bauernbundes wieder zur Beratung kommt, wieder für den ersten Teil dieser Petition, Aufhebung des Körgesetzes überhaupt, stimmen. Freilich habe ich mich durch den Gang der Be ratungen vor zwei Jahren überzeugt, daß eine Auf hebung des Gesetzes gar nicht zu erreichen ist, und da muß eben dann wenigstens das erreicht werden, was unser Antrag bezweckt und was ja auch er reicht werden wird, nachdem die Regierung sich durch ihre Erklärung erfreulicherweise aus den yterem- genommenen Standpunkt gestellt hat. Es muß be seitigt werden die Inkonsequenz, die jetzt im Kör- gesetze liegt, und vor allen Dingen die darin liegende Ungleichheit vor dem Gesetze. Diese wird außer ordentlich übel und bitter in den Kreisen der Vieh halter empfunden. Da möchte ich einen Ausspruch mitteilen, den vor zweiJahrenim Landtagswahlkampfe ein um die Tierzucht hochverdienter Herr in einer Wahlversammlung einmal getan hat. Er suchte da das Gesetz in seiner heutigen Gestalt zu rechtfertigen, indem er sagte, für die großen Besitzer sei die Freiheit gut, aber für die kleinen der Zwang. (Hört, hört!) Das hat einen ungemeinen Widerspruch in der Ver sammlung hervorgerufen. Der Ausspruch ist wieder holt seitdem in Versammlungen erwähnt worden, und jedesmal erregte er von neuem Unwillen, und der Unwillen ist wohl begreiflich. Es ist ein erfreu liches Zeichen, daß sich in diesem Unwillen das eine zu erkennen gibt, daß in landwirtschaftlichen Kreisen das Gefühl für Gleichheit vor dem Gesetze doch durch aus eingewurzelt ist. Nach der Lage der Sache sehe ich davon ab, ein zelne Beschwerdepunkte, die mir im Laufe der letzten Jahre wieder aus meinem Wahlkreise aus verschiedenen Orten mitgeteilt worden sind, hier zur Sprache zu bringen, und ich schließe damit, daß ich auch meiner seits ausspreche, daß ich die von der Regierung ab gegebene Erklärung mit Freuden begrüße. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Clauß. Abg. Clauß: Meine Herren! Nach der Exklärung der Königl, Staa.tsregierung fühle ich mich veranlaßt, meinen Antrag, den Antrag Or. Dietel und Ge nossen der Beschwerde- und Petitionsdeputation zu , überweisen, zurückzuziehen, und ich beantrage, ihn
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