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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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(Abg. Langhammer.) diese Grundstücksbesitzer so machen wie die Berg werksunternehmer, sie müssen sich zu Organisationen zusammenschließen, um diese Prozesse im gemein samer! Interesse mit Erfolg zu führen. Der Herr Berichterstatter hat ja ferner schon erwähnt den Wegfall der Prioritätseinrede, die außerordentlich wichtig ist und einen großen Fortschritt für die Grundstücksbesitzer bedeutet, die Erweiterung der Gesamtschuld und vor allen Dingen die Berg- schädenkasse, die den Betroffenen Sicherheit bietet, daß nach einer langen Reihe von Jahren für die Schäden, die am Grundstücke oder an Gebäuden ent stehen, auch eine Entschädigungssumme vorhanden ist. Ich habe bei der Frage der Bergschädenkasse — es wurde, wie ich mich recht erinnere, angeregt, den Betrag von 5 M. auf 10 M. zu erhöhen — die Frage gestellt: Ist dieser Betrag genügend hoch, um eine Summe anzusammeln, einen Fonds, der für alle Eventualitäten auch Garantien bietet und leistet? Das ist überzeugend in der Deputation nachge wiesen worden. Ich möchte nur das eine — und da spreche ich allerdings auch zugunsten der Berg werksunternehmer —hinzufügen: dieser Fonds ist ein konäs xoräu, d.h. der Betreffende, der dazu beisteuert, bekommt überhaupt nichts von dem Fonds jemals M wieder, auch das Zinsenerträgnis dieses Fonds fließt selbstverständlich dem Kapital zu. Auch diese Sicher heit der Entschädigung ist für die Unternehmer in den betreffenden Gegenden außerordentlich hoch an zuschlagen. Vor allen Dingen ist von den Unternehmern, von den Grundstücksbesitzern angeregt worden, § 140 zu streichen. Es muß doch anerkannt werden, daß die Bestimmungen des 8 140 den jetzigen Rechts zustand für die Grundstücksbesitzer nicht verschlechtern. Er bedeutet allerdings eine gewisse Einschränkung des § 139. Darüber ist auch kein Zweifel bei mir: wenn wir Z 140 streichen, kommt das ganze Gesetz zu Falle, und, meine Herren, es würden auch dem Bergunternehmer schon Lasten auferlegt, die das Unternehmertum auf die Dauer nach meiner Über zeugung nicht tragen kann. Wir müssen eben nach beiden Seiten hin gerecht sein. Der Herr Vorredner hat dann auch auf eine Erklärung hingewiesen, die der Herr Geh. Kommer zienrat Zweiniger, der Vorsitzende der Handelskammer von Leipzig, in der Ersten Kammer abgegeben hat. Sie finden diese Erklärung auf Seite 4 des Berichtes der Ersten Kammer. Diese Erklärung enthält aller dings eine gewisse Einschränkung, aber ich bin es dem Manne schuldig, dessen Wirken ich genau kenne, «A es hier auszusprechen, daß Zweiniger auf sozial politischem Gebiete außerordentlich viel angeregt, gefördert und auch selber getan hat. Ich möchte hinzufügen, daß ich die Bedenken, die Geheimrat Zweiniger hier in dieser Erklärung äußert, als Unter nehmer nicht teile, daß ich vielmehr der Meinung bin, daß die Einrichtung, die wir gesetzlich festlegen wollen, durchaus notwendig und auch erfolgreich für die Beteiligten sein wird. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Ist Aufsichtsrats mitglied !) Das ändert an der Sache nichts. Es kann jemand an einer wirtschaftlichen Einrichtung beteiligt sein und doch objektiv handeln. Wenn man jedem den Vorwurf machen wollte, daß er materiell an einer Partei oder Einrichtung beteiligt sei und daher nicht objektiv urteilen könnte, dann gäbe es überhaupt wenig objektive Menschen. Das nehme ich allerdings von Zweiniger ohne weiteres an, daß das, was er ausspricht, auch wahr ist. Meine Herren! Ich will angesichts der Geschäfts lage zum Schlüsse kommen und mich nicht ein gehend jetzt über den Gesetzentwurf verbreiten. Ich wiederhole, daß in der Deputation über die Not- M Wendigkeit und Nützlichkeit dieser Gesetzesvorlage Übereinstimmung herrschte) ich wiederhole, daß auch von allen Seiten das agitatorische Bedürfnis zurück gestellt worden ist und daß man den ernsten Willen hatte, das Gesetz noch in dieser Session zu ver abschieden. Darüber ist aber kein Zweifel, daß — und die Bitte richte ich an Herrn Kollegen Krauße — Ruhe und Frieden durch dieses Ge setz für den Bergbau nur eintreten kann, wenn wir auch das rechte Verständnis für den Gesetzentwurf fördern, wenn wir vor allen Dingen die beteiligten Kreise dahin be stimmen, der Einrichtung volles Vertrauen entgegenzubringen. (Bravo!) Vizepräsident Opitz: Das Wort hat der Herr Staats minister Or. von Rüger. Staatsminister vr. von Rüger: Meine Herren! Es dient vielleicht zur Abkürzung der heutigen Ver handlungen, wenn ich im Namen der Regierung erkläre, daß die Anträge auf Seite 9 des Berichtes unter I Ziffer 2, 3 und 4 für die Regierung nicht annehmbar find aus Gründen, die bereits in der
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