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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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denn eine theklweise Fixation, wie sie hier bezweckt wirb, kaNn zu Nichts führen. Was erlangt werden könnte, Ware das Eine, daß die Geistlichen ihre Pfarrgüter nicht mehr selbst be- wkrthschaften sollen, sondern Pachtgeld empfangen. Ich habe aber erwähnt, das geschieht schon jetzig und das wäre zu errei? chen, wenn die Gemeinde selbst mit dem Pfarrer das Ueberein- kommen träfe, und wenn der Pfarrer dieser Uebereinkunft wi derspricht , die vorgesetzte Behörde darüber cognoszirte und ent schiede , ob nicht eine solche Maßregel getroffen werden könne. Dem will ich nicht entgegenstehen, aber eine gänzliche Fixation einzuführen, da müssen Sie das Bekchtgeld, sämmtliche Stol- gebühren, die Zehnten und alle Naturalabgaben abschaffen, und da muß Alles in einer Geldsumme ausgesprochen werden; denn der Abgeordnete wird doch wahrhaftig nicht wollen, daß alle diese Abgaben auch aus der Staatskasse bestritten werden. Einen dergleichen Antrag zu stellen, würde ich bedenklich fin den; denn er widerstreitet dem Prinzip, was so ost geltend ge macht worden ist, daß man nicht in den Händen des Staats Alles vereinige, sondern die Lokalbedürfniffe aus den Lokalquel len zu befriedigen suche, weil man sonst nicht die Verhältnisse berücksichtigen kann, welche durch Stiftungen bestehen, und diese stehen so hoch, daß ich dem Anträge nicht beiftimmen kann. Staatsminister v. Lindenau: Ehe ich in das Materielle dieses Gegenstandes eingehe, habe ich mir von dem Antragstel ler die Beantwortung zweier Fragen zu erbitten, da letztere erforderlich ist, um meine Ansicht über den Gegenstand aus sprechen zu können. Der Gegenstand der ersten Frage ist be reits vom Avg. Eisenstuck berührt worden. 1) Wie soll diese Fixation stattfinden? Soll sie für das ganze Einkommen des Geistlichen oder nur für die Einnahme, die er aus den Grund stücken bezieht, angeordnet werden? 2) Wer soll das Resultat der Fixation bezahlen, die Gemeinde gegen Ueberlassung der Grundstücke und sonstigen Einnahmen, oder der Staat? Vicepräsident 0. Haase: Es ist allerdings meine Ansicht die, duß hier der Staat da nöthig mit eintrete, im Uebrigen aber und vor Allem eine vollständige Fixation bei jeder Stelle eintrete. Reicht das Einkommen der Stelle zu, so bedarf es keines Zuschusses aus Staatskassen. So gut übrigens, wie man bei andern Leistungen die Ablösung und den Maßstab dazu gefunden hat, ebenso gut muß sich auch ein Maßstab finden, wodurch die Prästationen, welche die Geistlichen von den Gemeinden zu fordern haben, von diesen abgelöst werden können. Nicht bloß die Pachtrente oder Kornrente soll dem Pfarrer überlassen, alles klebrige hingegen auf den Staat ge worfen werden. Nein! Alle Einkünfte, die eine Pfarr- oder Schulstelle hat, und die außer Grund und Boden in Naturalien bestehen, sollen dieser verbleiben, aber abgelöst werden, und nur für den Fall, wo die Pfarreien zu schlecht dotirt sind, soll der Staat in snbsitlinm eintreten und sie angemessener dotiren. Ich finde darin keine Verletzung des Rechts, oder viel Neues, da die Gemeinden dadurch nicht verkürzt werden, und ohnedies I zu dergleichen Zwecken aus den Staatskassen schon jetzt Zu schüsse gegeben werden.- . s Staatsminister v. Lindenau: Nach der Erklärung, die der Herr Antragsteller über den Sinn und Umfang seines An trags so eben gegeben hat, muß ich mich entschieden dagegen erklären, da mir derselbe eben so nachtheilig für den Staat als die Geistlichkeit erscheint. Vermöge dieses Antrags sollen alle Pfarr-und Schulstellen mit Wegfall ihrer ganzen zeitherigen Einnahme fixirt und dagegen der Ertrag aus den Grundstücken eben so wie Beichtgeld, Stolgebühren, Zehnten und alle Na turalbezüge vom Staate verwaltet und eingenommen werden. Was würde die Folge einer solchen Maßregel für Geistlichkeit und Staat sein? Jene Einnahmen müssen entweder abgelöst werden, was für mehrere sehr schwierig und für viele, die keine regulair fortlaufende, sondern zufällige und willkührliche Entrichtungen der einzelnen Individuen sind, unmöglich wäre, oder sie müßten für den Staat eingenommen werden. Allein bedenkt man, daß. wir ungefähr 1100 Parochieen haben, in denen der Staat, künftig diese Einnahme zu besorgen hätte, be denkt man, daß letztere zum größern Zcheil in Groschen und Pfennigen eingeht und somit Hunderte von Beamten erfor dern würde, so überzeugt man sich leicht, welche kostspielige Vergrößerung die Finanzverwaltung dadurch erhalten müßte. Allein, abgesehen von den Verwaltungskosten wird auch die jetzt von den Geistlichen an Stolgebühren bezogene Einnahme sich vielleicht auf die Hälfte, ja ein Drittheil vermindern, da es eine bekannte Thatsache ist, daß in den Landgemeinden we niger als das Zeithmge gegeben wird, sobald die Abgabe nicht mehr freier Wille, sondern Staatsabgabe ist. Der Ertrag der Grundstücke soll vom Staat in Kornrenten an den Geistli chen gewährt werden. Damit würde dem Staat die Verwal tung von vielleicht tausend Pfarrgütern und eine Rechnungs führung ausgebürdrt werden, die eine nicht zu übersehende An häufung der Geschäfte herbeiführen müßte. Sind dies die Nach theile, die aus jener Maßregel für die Staatsverwaltung her vorgehen würden, so habe ich auch noch die Frage zu berüh ren: ob die Geistlichen durch eine solche Fixation und durch die Wegnahme ihrer Grundstücke gewinnen würden. Auch diese Frage glaube ich verneinend beantworten zu müssen. Es grei fen hier zwei Rücksichten ein, einmal, ob ihre Zeit dadurch zu sehr in Anspruch genommen wird, und dann, ob eine land- wirthschaftliche Beschäftigung eine zweckmäßige für einen Land- geistiichen ist ? Bei Beantwortung dieser Fragen ist zu unter scheiden, ob der Pfarrer Gelehrter sein und bleiben, höher auf rücken, oder ob er seine lebenslängliche Wirksamkeit auf die Stellung eines Landgeistlichen beschränken will. Ist das Er stere der Fall, dann wird er ohne Schwierigkeit durch Verpach tungen von seinen wirthschaftlichen Obliegenheiten sich befreien können und dann die Muße erhalten, die er zur Gelehrten beschäftigung braucht. Tritt aber der zweite Fall ein, dann wird die Landwirthschaft dem Landgeistlichen eine sehr würdige und anständige Beschäftigung und eine Nutzen bringende Er holung von Dienstgeschäften gewähren; durch eigneLandwirth-
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