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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Geschäften nicht passen, sie mit den Gemeinden in Conflikt brin gen und überhaupt mit der würdigen Stellung nicht übereinstim men, welche der Pfarrer in der Gemeinde einnehmen soll und muß. Präsident: In formeller Hinsicht ist geäußert worden, daß der Antrag nicht zuläßig sei und nicht zur Abstimmung gebracht werden könne. Ich habe ihn zur Unterstützung ge bracht, ohne das formelle Bedenken in Erwägung zu ziehen; allein da die Kammer auf die Unterstützungssrage selbst einge gangen ist, glaube ich auch, daß der Antrag zur Abstimmung gelangen könne. — Ueberhaupt muß ich in dieser hochwichtigen Sache meine Abstimmung mit wenigen Worten motiviren. Ich habe bei diesem ganzen Gesetz mich begnügt und in meiner Stellung begnügen müssen, nach meiner Ueberzeugung im kirchlichen Interesse, d. h. gegen alle Beeinträchtigungen der Kirchen- und Schulstellen, zu stimmen, muß jetzt aber mich ! gedrungen fühlen und es nach meiner individuellen Uederzeü- . gung für eine wahre Gewiffenssache halten, gegen den Antrag! des Vicepräsidenten mich laut und nachdrücklich zu erklären.! Nicht allein aus den bereits von Mehreren angegebenen Grün-.' den, sondern auch besonders deshalb., weil mir ganz klar zu! sein scheint, daß der Staat sich nicht «n den Kirchengütern ver-! greifen könne, und wenn solches geschieht, in mehr als einer Beziehung früher oder später die Kirche gefährdet werden könne. Ich möchte den Protestanten nicht eine solche Nichtbe achtung so hoher Erwägungen nachsagen lassen und will nicht! weiter darauf eingehen. Eine Disposition über jene Güter, wie die vorgeschlagene, würde ich aber als ein unzulässiges. Vergreifen an denselben ansehen und schon deshalb dagegen^ stimmen, sollte man sogar die Maßregel für jetzt als vortheil-s haft für Kirchen- und Schuldiener darstellen; denn Verpachten; und Verkaufen ist nicht so weit von einander, entfernt; halt! man sich zum Verpachten berechtigt, warum könnte man die' Dispositionsgewalt nicht auch einmal auf den Verkauf auszu-i dehnen Lust haben? Auch hier ist der Grundsatz festzuhalten:i „krinvipüs vb8ta." Ich erwähne das, um meine Abstimmung zu motiviren, weil ich, da der Vicepräsident Antragsteller ist, nicht selbst ausführlich an der Diskussion Antheil.nehmen und das Präsidium demselben übertragen konnte, wie ich sonst wohl gethan. Ich weiß nicht, ob noch Jemand das Wort nehmen will, sonst würde der Referent zum Schluß sprechen. Abg. v. d. Pforte: Ueber den Punct wegen des Kirchen vorstands, welcher ausgesetzt blieb, ist ja wohl gar nicht ver handelt worden? Präsident: Die Einrichtung des Kirchenvorstandes gehört wohl nicht hierher. Jetzt ist von dem Haaseschen An trag die Rede, und ich weiß nicht, wie jener Punct mit diesem Anträge in Verbindung zu bringen sein dürfte. Referent Atenstädt: Ich werde gegen den Antrag stim men, will aber die Bedenken, welche von mehreren Abgeordne ten gegen denselben erhoben worden, nicht wiederholen. Ich mache nur aufmerksam, daß der Antragsteller selbst erklärt hat, er habe mit seinem Anträge Nichts weiter bezweckt, als der Staatsregierung einen Gegenstand zur Erwägung zu empfeh len, den er für würdig hält, daß ihm besondere Aufmerksamkeit geschenkt werde. In diesem Falle muß ich aber gegen den An trag schon darum stimmen, weil der Antragsteller, statt ihn all gemein zu halten, schon speziell in die Ausführung eingegan- gen ist. Besonders bedenklich in dem Anträge ist mir der Um stand, daß die ländlichen Grundstücke in Pacht ausgethan rper- den sollen gegen eine jährliche Kornrente, die den Geistlichen und Schullehrern überlassen werden soll. Wie das auszufüh ren ist, daß die Zeitpa,chte ganz aus Körnrenten ausgethan wer den sollen, vermag ich nicht zu begreifen, denn auf diese Art wird nur ein geringeres Pachtgeld erlangt werden , weil der Pachter nicht mehr die Aussicht- Hat , daß sich der Ertrag der Pachtung erhöhe, wenn der Werth des Getreides durch Stei gen des Preises sich erhöht. Er wird sich.also in feinem Ge bote niedriger halten, weil er das) was er erzeugt, wieder herge ben muß. Dann würde auch mancher Geistliche in Verlegen heit sein, wenn er,den ganzen Betrag des Pachtes in Korn er hielte, weil er dadurch mehr, alö er braucht, .h'eziHen, den Ue- berschuß aber zu Markte zu-fahren nicht im Stande sein.würde, weil ihm die Mittel dazu, nämlich die Geschirre, mit derWirth- schaft entzogen werden. Außerdem giebt es auch viele Grund stücke der Geistlichen, und Schullehrer, mit welchen gar keine Wirthschaft verbunden ist. Ich kann daher nicht begreifen, wie der Antrag auch auf diese sich beziehen solle. Es würden nun auch die Staatsbürger auf eine drei- und vierfache Weise für denselben Zweck belastet werden. Wenn diese Grundstücke von dem Staate übernommen werden, wird der Staat auch die Administrationskosten übernehmen sollen. Soll er diese nicht mit übernehmen, sollen sie vielmehr den Communen ver bleiben, so müssen diese von den Communen besonders aufge bracht werden. Man würde nun z. B. bei den Schullehrern zuerst das Schulgeld zu bezahlen, dann die Lasten, die mit der Unterhaltung der Schulgüter verbunden sind, in der Commun auszubringen, endlich auch die Staatslast im Allgemeinen zu tragen haben. Werin Etwas geschehen soll, so mußte über- dem eine allgemeine, nicht so parzielle Maßregel beantragt wer den wir die, welche jetzt in Frage gestellt worden ist. Präsident: Ist die Kammer gemeint, den Antrag des Viceprastdenten 0. Haase anzunehmen? Wird mit 50 gegen 12Stimmen abgelehnt. Am Schlüsse des Berichts heißt es nun noch: Noch ist der Deputation eine Petition Herrn Julius Jn- nocenz v. Einsiedel auf Gnandstein, den Beitrag dorti gen Rittergutes zu den Parochiallastm betreffend, zur Begut achtung übergeben worden, welche zwar bei der I. Kammer ein gereicht, von derselben aber mittelst Protvkollextraktes vom 3. April d. I. an die II. Kammer zur Berücksichtigung bei dem vorliegenden Gesetz abgegeben worden ist. Derselbe verlangt: I. für den Fall, daß der vorgelegte Gesetzentwurf angenom men werde, die Verwendung der I. Kammer dafür, daß allen Rittergütern des Landes für die Aufhebung ihrer bisherigen Befreiung von den Parochiallasten angemessene und ausreichende Entschädigung gewährt werde, und stützt dieses Verlangen auf Z§. 31. und 39, der Verfassungsurkunde. — Es ist jedoch in
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