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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 289. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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und Schulen Ansprüche auf die Stifter zu machen, zeichnet sie den Weg vor, auf welchem jener Streitpunct zu entscheiden steht. Daß aber die Sache, die Se. König!. Hoheit Prinz Johann bereits als entschieden ansieht, noch der Entscheidung bedürfe, das, meine Herren! glaube ich, ist in dem Deputa tion - Berichte ziemlich klar nachgewirsen worden. Der An trag, welchen die Majorität der Deputation gestellt hat, hindert die Regierung keinesweges, auf dem Wege vorzuschreiten, den der Vorschlag Sr.Königl. Hoheit bezeichnet; wohl aber hindert sein Antrag, auf dem Wege vorzuschreiten, den die Majorität der Deputation für zweckmäßig und richtig gehalten hat. Die Deputation laßt also der Regierung weit mehr Freiheit, nach den durch die erst noch anzustellende Erörterung sich ergebenden Resultaten zu verfahren. Auch die Deputation wünscht, daß mit den Stiftern verhandelt werde; auch sie hofft von den pa- triorischen-Gesinnungen der gegenwärtigen Kapitel, daß eine wenigstens theilweise andere Verwendung des Vermögens der Stifter zu erlangen stehen werde; aber sie denkt sich den Fall als möglich, daß diese Verhandlungen nicht zum Ziele führten, und dann stellt sie die Sache auf rechtliche Entscheidung, und zwar auf eine Weise zur Entscheidung, welche von der Kapitu lation selbst vorgezeichnet worden ist. Mehr können wir, meine Herren! nicht fordern, und mehr können die Betheilig ten nicht verlangen. Wollen wir nicht alles Bestehende, eben nur weil es besteht, ohne nach Recht, Grund und Ursache zu fragen, erhalten und schützen, so glaube ich, können wir darü ber eine rechtliche Entscheidung niemals abweisen; diese aber schließt der Antrag Sr. König!. Hoheit aus. Das ist der Grund, warum ich nicht für jenen Antrag stimmen kann, viel mehr Sie bitten muß, dem, was die Deputation vorgeschlagen hat, Ihre Zustimmung nicht zu versagen. Ich glaube, daß nach dieser Erklärung die spezielle Widerlegung der einzelnen Momente, dir Se. König!. Hoheit bei Motivirung seines An trags erwähnt, mir erlassen sein werde. Er hat sehr richtig den Slnn der Deputation gewürdigt, welcher dahin geht, die Stifter in ihrer Integrität zu erhalten, das heißt, sie sollen alle ihre Güter behalten, eben so sollen ihnen ihre Rechte auf Colla- tur und Patronate, so wie ihre sonstigen Ehrenrechte und ange messene Emolumente vollständig bleiben. Eben dadurch wird aber auch ein großer Lheil derjenigen Gründe, welche von den Vertretern des Hochstifts Meißen und des Collegiatstifts Wur zen gegen die Ansicht der Deputation angeführt worden sind, sich erledigen. Sie haben gesagt, daß sie nicht eine Gemein heit zu vertreten wünschten, bei der Nichts zu vertreten sei; al lein sie werden vor wie nach Dasselbe zu vertreten haben, denn nicht ein Zola von dem, was die Stifter jetzt besitzen, soll ihnen entzogen, nur die Verwendung soll zweckmäßiger werden. Die der beiden Stifter dem Deputations - Gutachten entgegen gestellt worden ist. Wir Alle werden gewiß nicht unser Wort zu neuen Gewaltschritten geben, aber, meine Her ren! ich appellire an Ihr Gefühl und Ihre Ueberzeugung; glauben Sie, daß es ein Gewaltschritt sei, wenn der Deputa tions-Antrag auf gütliche Verhandlungen, und im Fall diese nicht zum Zwecke führen sollten, auf rechtliche Entscheidung geht, auf eine rechtliche Entscheidung, die bereits vertragsmä ßig festgestellt ist? Gewiß nicht! Wenn demnächst der De putate des Collegiatstifts Wurzen versicherte, mit einergewissen Befangenheit an den Gegenstand gegangen zu sein, so kann ich das Nämliche von der Deputation, namentlich von mir als Referenten versichern. Sehr leicht war es möglich, durch In teresse für Kirche und Schule, und somit durch einen günstigen Vorbegriff für den Antrag des Abg. Eisenstuck den Weg, den das Recht vorzeichnet, zu mißkennen. Die Deputation hat es sich aber zur Pflicht gemacht, alle diejenigen Gründe, die dafür und dawider sprechen, auf das sorgfältigste zu prüfen, und das Resultat davon ist der Weg gewesen, den sie in ihrer Mehrheit vorgeschlagen hat. Sie sieht die Sache nicht als definitiv entschieden an, aber sie giebt das Mittel an, dahin zu gelangen, damit der Streit, der muthmaßlich ewig fortdauern wird, endlich zur Entscheidung gelange. Einer speziellen Wi derlegung aller der Gründe, die gegen den Deputations-An trag vorgebracht worden sind, enthalte ich mich, da ich, in so weit ich sie nicht bereits berührte, nur auf das würde zurück kommen können, was der Bericht bereits enthält. Nur auf eine Aeußerung des Vertreters des Collegiatstifts Wurzen er laube ich mir zurückzukommen. Derselbe fand eine Kränkung darin, daß gesagt wurde, es ließe sich von dem Patriotismus der Betheiligten eine gewierige Erklärung hoffen, wenn nur die Rechte und Ansprüche der Präbendaten und Erpektantm gewahrt würden. Er schien diese Aeußerung so zu verstehen, als ob die Deputation geglaubt habe, es würden die gegen wärtigen Mitglieder der Kapitel weniger streng in Erwägung der zu thuenden Schritte sein, wenn nur ihr eigenes Interesse gesichert wäre. Aus dem Deputations-Bericht wird sich aber zur Genüge ergeben, daß die Deputation sich von einer solchen Ansicht fern gehalten hat. Sie glaubte annrhmen zu müssen, daß außer den Ansprüchen der gegenwärtigen Präbendaten und Erpektanten irgend ein wirkliches Recht auf den Genuß derRe- venüen der Stifter durch den Eismstuckschen Antrag nicht berührt werde. Es drückt jene Aeußerung des Deputations-Berichts also nichts Andres aus, als daß man von dem Patriotismus der Betheiligten hoffe, zum Zwecke zu gelangen, wenn alle wirklich gegenwärtig bestehenden Rechte gewahrt werden, mit hin Niemand verletzt wird, Niemandem das Recht, zu wider sprechen, zusteht. So nur ist diese Aeußerung gemeint, und ich muß die Deputation gegen jede andere Deutung dersel ben verwahren. v. Leipziger: Zur Beseitigung eines Mißverstandes wollte ich mir noch ein Wort auf Dasjenige zu erwiedern erlau- Er sagt Vertreter der Stifter werden ebenso wie diejenigen Mitglieder der Kammer, die keinen eigenen Grundbesitz haben, vielmehr als Beamten und Repräsentanten größerer Gemeinheiten ih ren Platz einmhmm, hier erscheinen und dieselbe ehren volle Stellung genießen wie diese, und somit dürfte sich auch der Hauptgrund erledigen, der Seiten der Vertreter' ben, was vom Herrn Stellvertreter geäußert wurde.
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