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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 290. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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§. 61. der Verfassungsurkunde besagt, daß neben der allgemei nen Ständeversammlung die besondere Provinzial- und Land- tagsverfaffung in der Oberlausitz und die Kreiätagsverfassung sn den alten Erblanden fortbestehen soll, vorbehältlich der in Rücksicht beider nöthig werdenden Modifikationen. Von Modifikationen also ist die Rede, nicht von einer gänzlichen Umgestaltung, wie sie die Majorität der Deputation beabsich tigt. Für die Oberlausitz ist das Nöthige durch das Provinzial statut bereits normirt. Die wesentlichste Modifikation, welche dort eingetreten ist, bezieht sich auf die Vertretung und Lheil- rrahme des Bauernstandes an den Verhandlungen des Provin ziallandtags. Gleiches ist für die Erblande durch den vorlie genden Entwurf beabsichtigt, und man muß dies als eine nothwendige, durch die Verfassungsurkunde gebotene Modifi kation anschn. Warum hier weiter gegangen werden soll als dort, ist nicht wohl abzusehn. Es soll den Kreisständen durch ihre Zusammensetzung ein nützlicher Wirkungskreis gesichert werden. In der Dberlausitz ist dies durch die Organisation der Provinziaistände erreicht worden, für die Kreislande wird durch die auf ähnlichen Grundlagen beruhende Kreistagsord nung Dasselbe zu erreichen sein. Abg. v. Dieskau: Ich gehöre mit zu denen, welche zu Nealisirung der §. 61. der Verfassungsurkunde wegen Erlas sung einer Kreistagsordnung eine besondere Petition an die Kammer gebracht haben. Die Staatsregierung hat auch, nachdem die Petition zu einer ständischen in beiden Kammern erhoben worden war, dieses Verlangen erfüllt. Ich gestehe aber, daß der vorgelegte Entwurf keinesweges meinen Wün schen, Erwartungen und Hoffnungen entsprechen kann. Der Gesetzentwurf nimmt in Beziehung auf tz.6I.der Verfassungs urkunde besonders darauf Rücksicht, daß dort bloß von Modi fikationen die Rede ist, nach welchen die Kreistagsverfassung eingerichtet werden solle. Ich kann mir indeß unter diesen Mo difikationen keine andere denken, als diejenigen, welche den Zeitvrrhältniffen und dem konstitutionellen Prinzips entspre chen. Beide aber, sowohl die Zeitverhältniffe als das konsti tutionelle Prinzip sind den Privilegien und jeder Ungleichheit abhold. In allen Fächern des Wissens, der Künste und des Gewerbes ist ein rastloses Vorwärtsschreiten sichtbar; wa rum nicht auch in der Staatsverwaltung, in der Administra tion der Provinzen und Gemeinden? Warum dieses starre F.sthalten am Alten, an mittelalterlichen Formen, an feudali stischen Institutionen? Die Stimme der Gegenwart im In teresse der Zukunft ruft laut, daß Niemand in das Rad der Zeit eingreife, denn sein Umschwung ist unaufhaltsam und überwältigt jedes Hemmniß! Reslektire ich auf den vorlie genden Gesetzentwurf zu einer Kreistagsordnung, so finde ich darin die Erwartungen und Hoffnungen, welche ich so eben angedeutet habe, keineswegs berücksichtigt. Es wird darin eine Vertretung sestgestellt und beibehalten, wie sie bereits bis her bestanden hat; es ist darin eine Wahl des Krerstagsvorsi- tzenden angenommen, welche sich unmöglich mit den jetzt beste- i henden Verhältnissen vereinbaren läßt; es ist keine Vereini ¬ gung der verschiedenen Klassen angeordnet; es ist -er rktter- schaftlichen Landtagswahlen als eines Lheils der Kreistagsord nung Erwähnung gethan; es wird dem Korporationswefen, dem Geiste des Separatismus voller Lauf gelassen. Ich schließe mich daher der Majorität der Deputation an und muß gestehen, daß ich ein Gesetz nicht annehmen kann, auch selbst nur provisorisch nicht annehmen kann, welches so wenig auf die jetzigen Zeitverhältnisse und das konstitutionelle Prin zip Rücksicht genommen hat. Ich glaube, es ist besser, daß ein solches Gesetz nicht bestehe, als daß eine gesetzliche Bestimmung sanktionirt werde, welche nach der Lage der Verhältnisse den gerechten Anforderungen und Erwartungen unmöglich genü gen kann, die man an sie machen darf. Ich erlaube mir, da ich die Gründe, welche die Majorität der Deputation für ihre Ansicht aufgestellt hat, ganz billige, mit wenigen Worten das zu widerlegen, was die Minorität der Deputation zur Wider legung der Gründe der Majorität aufgestellt hat. Es wird im Gutachten der Minorität gesagt: „Die Ständeversamm lung könne nicht zum Muster und Vorbild dienen, weil es die selbe mit Beschlüssen auf Gesetzesvorlagen u. allgemeinen Rechts verhältnissen zu thun habe, dieses aber in Bezug auf die Kreis stände nicht der Fall sein." Allein die Ständeversammlung berathet über das Wohl des ganzen Landes, und die Kreis stände berathen über das Wohl des Kreises. Es wird ferner von der Minorität angeführt, daß den einzelnen Korporatio nen eine Separatstimme zustehe und daß gegen ihr Interesse von der Gesammtheit Nichts beschlossen werden könne. Al lein die Separatstimme hat, wie in demselben Gutachten ange führt ist, nur Bezug auf das Interesse einer einzelnen Korpo ration. Es kommen jedoch bei den Versammlungen der Kreis stände hauptsächlich Beschlüsse vor, welche das allgemeine Wohl des Landes betreffen. Würde also die Vertretung so bleiben, wie sie im vorliegenden Gesetzentwürfe angenommen ist, so würde die Uebermacht, welche den Rittergutsbesitzern darin zugestanden ist, klar vor Augen liegen und nach Befin den vom nachtheiligsten Einfluß sein, denn die Uebrrzahl der Rittergutsbesitzer kann zwar beschließen, was zum allgemeinen Besten des Kreises dient, sie kann aber auch Einrichtungen Hintertreiben, die zum Vortheil des Kreises sind, und dagegen Beschlüsse fassen, welche zum Nachtheile des Kreises, wenn auch nicht ihrer Korporation, gereichen. Ist im Berichte der Minorität zur Begründung ihres Gutachtens auch gesagt wor den, daß die Kreisstände das Organ des Kreises wären, so glaube ich hierin vorzüglich zu erkennen, daß eine Gleichheit in der Vertretung hätte bestimmt werden sollen. Es ist weiter in demselben Gutachten der Minorität gesagt worden, daß Je der das Wohl des ganzen Kreises, also nicht das Wohl seiner Klasse zu vertreten habe. Ich könnte damit in sofern überein stimmen, als die Kreisstände auf das Wohl des ganzen Lan des zu sehen haben; aber daß demungeachtet nicht die eine oder die andere Klasse die Vertretung ihres Interesse vorzüglich im Auge haben werde, möchte die Erfahrung beim jetzigen Land tage nicht als begründet erscheinen lassen. Es haben die Be-
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