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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 290. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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macht worden ist und die Ungleichheit der Anzahl der Ritter gutsbesitzer und der bäuerlichen Abgeordneten einen Nachtheil bisher noch nicht hat erkennen lassen. Es wird demnach die geehrte Kammer vor allen Dingen sich darüber zu entschei- denhaben: ob sie der Ansicht der Majorität der Deput. bei stimme: „daß jede Klasse der Kreisstande durch frei Gewählte gleichmäßig auf den Kreistagen vertreten werdeoder: ob sie Mim orität der Deput. beipflichte, „welche nur die Bewohner der Städte und die dem bäuerlichen Stande Angehörigen durch Abgeordnete, die Besitzer der Rittergüter hingegen sämmtlich an den Kreistagen Lheil nehmen lassen will." Im erstem Falle würde die Berathung über de» vorliegenden Gesetzent wurfauszusetzen und Letzterer im Verein mit der ersten Kammer an die hohe Staatsregierung mit dem Anträge zurückzugeben sein: „denselben nach dem — von der Majorität der Deputa tion empfohlenen — Prinzipe der gleichen Vertretung durch frei Gewählte umgeändert, den Standen baldmöglichst wieder vorzulegcn." Auf den Fall jedoch , daß die Kammer die zuerst ausgesprochene Ansicht nicht theilen sollte, so hat sich die Ma jorität der Deputation der Minorität in folgenden Vorschlägen und Modifikationen zu dem vorliegenden Gesetzentwürfe ange schlossen. Referent v. Friesen: Ich glaube hier abbrechen zu kön nen , weil man über diese beiden Fragen der Majorität und Mi norität und über den Antrag an die Staatsregierung sich zuerst wird zu entscheiden haben. Ich bemerke hierbei, daß sich die Ma jorität der Deputation eventuell der Minorität angeschloffen hat, wenn die Kammer der Meinung der Minorität beitreten sollte. Für diesen Fall werden dann die Bestimmungen gelten, welche in dem folgenden Lheile des Berichts vorgetragen wor den sind. Biceprasident 0. Haase: Ich gehöre der Majorität der Deputation an. — Die Gründe, welche mich bestimmen, den Antrag der Majorität der Kammer zu empfehlen, sind in dem Berichte enthalten und bereits von dem Referenten vorgetragen worden. Ich selbst habe zwar die Petition wegen Erlassung einer neuen Kreistagsordnung unterschrieben, ich habe aber erwartet, daß sie in einem andern Geiste würde gegeben wer den, als der ist, welcher durch den ganzen uns vorgelegten Entwurf weht, d. h. ich habe erwartet, es würde ein consti- tutioneller Geist darin wehen. Das ist aber nun nicht im ge ringsten der Fall. Ich gab mich bei der Unterzeichnung der Petition der Ueberzeugung hin, daß in der neuen Kreistags ordnung die Vertretung der einzelnen Stände der Vertretung ganz angepaßt werden würde, welche nach der Verfassungs- Urkunde in der Kammer statt hat. Eine solche aber habe ich nun in dem vorliegenden Entwürfe nicht gefunden; ich finde vielmehr, daß darinnen die Vertretung ganz ungleich, daß Alles, was Gegenstand der Kreistagsverhandlung sein und werden kann, einzig und allein in die Hände der Ritterguts besitzer gelegt ist; und dies, dieses Uebergewicht der Ritter schaft, welches hier vorherrschen soll, ist es, warum ich mich nicht entschließen kann, mich für den Gesetzentwurf zu erklä ren. Daß in der vorgelegteZ Kreistagsordnung aber Alles in die Hand der Ritterschaft gelegt ist, bedarf keines Nachweises weiter; man sieht dies nicht nur sofort deutlich aus demVer- haltnr'ß der zu den Kreistagen berufenen Personen, sondern auch aus den übrigen Bestimmungen. Während nach dem Entwurf von der Ritterschaft in solchen Versammlungen Hun derte erscheinen werden, darf kaum der zehnte Lheil dieser Zahl von dem Bauernstands und den Städten sich daselbst einsinden. Es sollen die Geschäfte nach der Kreistagsordnung durch den Vorstand und durch Deputationen verwaltet werden, und bei den Beschußnahmen soll die Mehrzahl der Stimmen entschei den, und der Vorstand selbst darssnur aus den Rittergutsbe sitzern gewählt werden. Solchannach liegt Alles, wie ge sagt, in der Hand der Ritterschaft, da sie die bei weitem über große Majorität bildet, und mithin sowohl bei den allgemei nen Berathungm, als hei der Ernennung der Deputationen verbunden mit der ihr zugedachten Direktion thatsächlich die allein entscheidende Korporation sein wird. Nun soll zwar diesem vorgebeugt werden durch die den städtischen und bäuer lichen Korporationen tz. 24. gegebene Separatstimme; allem ich erkenne in einer solchen Separatstimme Nichts, als em bloßes negatives Schutzmittel; da nun das Interesse des Lan des , wohin doch das der Städte und des Bauernstandes un bezweifelt mit gehört, in der neuen Kreistagsordnung nicht wie in der Kammer vertreten ist, so muß ich mich daher gegen diese neue Einrichtung durchaus erklären. Ich will lieber die alte Kreistagsordnung, so lange dies möglich, fortbeste» hen sehen als diese neue; lange Zeit kann die alte nicht beste hen, es ist ein Institut, welches morsch ist; lassen wir das alte Gebäude lieber zusammenfallen, als ihm neue Stützen geben, die den neuen Bau nur verzögern und aufhalten, ohne ihn entbehrlich zu machen. Staatsminister Nostitz und Janckendorf: Der vorliegende Bericht verbreitet sich im Eingänge über eine so einflußreiche Vorfrage, daß man annehmen darf, es werde davon abhängig sein, ob gegenwärtig eine Kreistagsordnung zu Stande kommen werde oder nicht. Es handelt sich um die Frage: Ob nach der Ansicht der Majorität der Deputation jede Klasse der Kreisstände durch frei Gewählte gleichmäßig auf den Kreistagen zu vertreten sei, oder ob, wie die Minorität der Deputation dasürhält, nm die Bewohner der Städte und die dem bäuerlichen Stande Angehörigen durch Abgeordnete, die Besitzer von Rittergütern aber sämmtlich auf dem Kreistage erscheinen sollen? Es kann kein Zweifel darüber obwalten, welches die Ansicht der Staatsrrgierung sei, da der Entwurf die kreisständische Repräsentation in einer Weise normirt, wel che gänzlich abweicht von der Ansicht der Majorität. Beiläufig bemerke ich, daß die Verschiedenheit der Ansicht, welche sich in nerhalb der Deputation herausgestellt hat, der Staatsregie- rung erst durch den vorliegenden Bericht selbst bekannt gewor den ist, da bei den Vernehmungen mit der Deputation Nichts davon verlautete. Ich stehe demnach nicht an, zu erklären, daß dre StaatsregiMing durch das, was die Deputation zu Unterstützung ihrer Ansicht angeführt hat, sich nicht bewogen findet, von dem Prinzip der „kreisständischen Repräsenta tiv«" gbzugehn, welches dem Entwurfs zum Grunds liegt.
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